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Regelungen zum Nebenjob

Regelungen zum Nebenjob

Mit einem Nebenjob halten sich Studierende finanziell über Wasser. Auch Geringverdiener und Arbeitslose bessern sich damit ihre Haushaltkasse auf. Doch welche gesetzlichen Regeln bestehen im Arbeitsrecht für den Nebenjob? Absolventa klärt die wichtigsten Fragen.

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Recht auf freie Berufswahl

Grundsätzlich hat jeder das Recht auf die Wahl seines Arbeitsplatzes und seines Berufs. Das ist im Grundgesetz in Artikel 12 verankert. Das heißt, dass du dir einen Nebenjob frei auswählen und diesen ausüben kannst. Häufig sind im Arbeitsvertrag genauere Regeln festgelegt. Auch ein Blick in den Tarifvertrag, falls für deinen Beruf/deine Branche einer existiert, kann diese Fragen klären. Selbst wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Klauseln zu einem Nebenjob stehen, können dir Chefs trotzdem untersagen, einen Nebenjob auszuüben. Es braucht dafür jedoch einen triftigen Grund.

Auch grundsätzliche gesetzliche Regelungen verhindern, dass du unbegrenzt Nebenjobs ausüben kannst. So muss gewährleistet sein, dass du zwischen den Arbeitstagen mindestens elf Stunden Pause hast. Das heißt, dass du nicht nachts Taxi fahren und morgens in einem Büro arbeiten darfst. Dazu gibt es eine maximale Arbeitsdauer von 48 Stunden pro Woche.

Die passenden Stellenangebote je nach Berufswunsch findest du in der folgenden Tabelle. Hier kannst du dich außerdem über deine Gehaltsaussichten, die Bewerbung und das Berufsfeld informieren.

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Werkstudentenjob: Nebenjob im Studium

Als Werkstudent genießt du vielerlei Vorteile. Du arbeitest in der Regel bei einem Arbeitgeber, der deiner Studienrichtung und der späteren Branche entspricht. Dadurch sammelst du schon während der Vorlesungszeit relevante Berufserfahrungen und erhältst einen tieferen Einblick bei einem potenziellen Arbeitgeber. Apropos: Bei entsprechender Passung werden Werkstudenten nach ihrem Studium oft auch übernommen und in eine Vollzeitstelle befördert. Im Studium kannst du mit einem Werkstudenten-Job also die Weichen stellen.

Als Studierender darfst du Stand 2024 im Jahr 11.604 Euro hinzuverdienen, ohne dass du Sozialabgaben zahlen musst. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem jährlichen Steuerfreibetrag von 10.374 Euro und 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.

Regelungen für Werkstudentenjobs.

  • Du bist während der gesamten Beschäftigungszeit an einer Hochschule/Uni immatrikuliert.
  • Du befindest dich nicht über deinem 25. Fachsemester.
  • Du bist nicht im Urlaubssemester.
  • Du darfst im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten,

außer...

  • du arbeitest nachts und am Wochenende.
  • Du arbeitest laut Vertrag nur während der vorlesungsfreien Zeit – und das maximal zwei Monate.

Nebenjob darf Hauptjob nicht beeinträchtigen

Ein Grund, der einen Nebenjob unmöglich macht, ist ein Konkurrenzfall. Das heißt, dass du in deinem Nebenjob nicht für einen Konkurrenten deines Hauptarbeitgebers arbeiten darfst. Genauso klar ist, dass sich die Arbeitszeiten der beiden (oder auch noch mehr) Jobs nicht überschneiden dürfen. Der Hauptjob hat Vorrang.

Der Arbeitgeber des Hauptjobs kann einen Nebenjob auch ablehnen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Dieses liegt vor, wenn du deinen Hauptjob nicht mehr vollständig erfüllen kannst. Er darf durch den Nebenjob nicht behindert werden. Wenn du beispielsweise in einer Bank arbeitest und dort seriös aussehen musst, ist ein Nebenjob als Ultimate Fighter unzulässig, wenn du regelmäßig mit Platzwunden und anderen Verletzungen im Gesicht zur Arbeit erscheinst. Auch ein Job als Nachtportier kann von deiner Chefin oder deinem Chef verboten werden, wenn du morgens ständig übermüdest erscheinst. Grundsätzlich solltest du es mit deinem Hauptarbeitgeber absprechen, wenn du einen Nebenjob annimmst, da sonst auch eine Kündigung drohen kann.

Nebenjob im Krankheitsfall

Wenn du krankgeschrieben bist und deinen Hauptjob nicht ausüben kannst, solltest du auch deinen Nebenjob ruhen lassen. Eine Krankschreibung gilt berufsübergreifend. Es gibt jedoch die Ausnahme, dass du deinen Nebenjob ausüben kannst, wenn er den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Wenn du dir das Bein gebrochen hast und deswegen nicht als Fitnesstrainer arbeiten kannst, ist es trotzdem legitim am Computer sitzend, Artikel für ein Sportmagazin zu schreiben.

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