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Rauchen am Arbeitsplatz: Das sagt das Gesetz.

Rauchen am Arbeitsplatz: Das sagt das Gesetz.

Was die einen stört, ist für die anderen eine Notwendigkeit: Rauchen am Arbeitsplatz. Doch wie sehen die gesetzlichen Regelungen rund um Rauchen im Büro und Raucherpausen aus? Absolventa informiert, welche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut dem Arbeitsrecht gelten – und wieso Nichtraucher auch mal eine Pause einlegen sollten.

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Gibt es ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass unmittelbar am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf, da im Sinne des Nichtraucherschutzes andere Arbeitnehmer:innen* ein Recht auf einen sogenannten rauchfreien Arbeitsplatz haben. Steckt sich also ein Mitarbeiter neben dir eine Kippe an, kannst du ihm das sozusagen gesetzlich verbieten. Der Schutz von Nichtrauchern wird sehr ernstgenommen: Auch Extra-Raucherräume darf es nur unter sehr begrenzten Möglichkeiten geben, die wichtigste Regel ist, dass sie die Nichtraucher nicht beeinträchtigen dürfen.

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Gibt es ein Recht auf einen Raucherraum oder eine Raucherpause?

Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Raucherecke ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Genauso wenig haben Raucher ein Recht auf Zigarettenpausen, da die arbeitsrechtlich festgelegten Pausen grundsätzlich der Erholung und damit dem Gesundheitsschutz dienen. Als Raucherpausen sind sie somit nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber hat sogar die Möglichkeit, das Rauchen auf dem Betriebsgelände gemäß dem ihm zustehenden Hausrecht zu verbieten. In der Regel bleibt es aber beim beschränkten Rauchverbot, das auf das Gebäude begrenzt ist – auch sinnvoll, da mittlerweile in fast jedem Büro Rauchmelder hängen.

Muss ich beim Rauchen während der Arbeitszeit ausstempeln?

Um es kurz zu machen: Ja, denn Rauchen ist Privatsache. Es ist damit genauso zu behandeln wie zum Beispiel ein Weihnachtseinkauf während der Arbeitszeit. Es ist arbeitsrechtlich auch zulässig, dass sich Arbeitnehmer für die Zeit des Rauchens aus dem bestehenden Arbeitszeiterfassungssystem ausstempeln müssen, da kein Zahlungsanspruch der Arbeitsvergütung für Raucherpausen besteht.

Arbeitgeber dürfen aber natürlich in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern, z. B. mit dem Betriebsrat oder durch eine Betriebsvereinbarung, den Umgang mit Raucherpausen, deren Vorgaben und einheitlichen Regelungen festlegen. Der Arbeitgeber behält damit aber auch immer die Möglichkeit, eine Raucherpause innerhalb eines Tages vollständig zu untersagen. Entsprechende Ansprüche zugunsten des Arbeitnehmers bestehen selbst bei jahrelanger Duldung des Rauchens am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber nicht.

Kann ich als Raucher was gegen das Rauchverbot unternehmen?

Der Chef kann zwar wie gesagt Regelungen mit den Arbeitnehmern treffen, allerdings hat ein Betriebsrat über das so genannte Mitbestimmungsrecht unter Umständen die Möglichkeit, ein vollständiges Rauchverbot zu vereiteln.

Muss ich Angst vor einer Kündigung haben, wenn ich trotz Rauchverbot während der Arbeitszeit rauche?

Im Regelfall ist eine Kündigung des Arbeitnehmers nicht möglich, wenn dieser einmalig gegen ein entsprechendes Rauchverbot verstößt oder aber für eine Raucherpause nicht aus dem Zeiterfassungssystem ausstempelt. In diesem Fall ist grundsätzlich zunächst eine Abmahnung erforderlich. Erst wenn dies wiederholt geschieht und sich erhebliche Zeiten anhäufen, innerhalb derer geraucht und nicht gearbeitet wird, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Bin ich in der Raucherpause versichert?

Da die Raucherpause nicht zur Arbeitszeit dazugehört, greift währenddessen nach dem Arbeitsrecht die Unfallversicherung nicht. Dies hat das Sozialgericht Berlin bereits im Jahre 2013 (Az.: S 63 U 577/12) entschieden. Das Gericht geht davon aus, dass Rauchen eine rein persönliche Angelegenheit ist und keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat. Daher ist ein Arbeitsunfall während der Raucherpausen, z. B. ein Treppensturz, nicht über die Unfallversicherung abgedeckt.

Wieso ist das Thema Rauchen am Arbeitsplatz überhaupt ein Konfliktthema?

In jedem Unternehmen gibt es Raucher und Mitarbeiter, die vom blauen Dunst eher genervt sind – oft vor allem von der Arbeitszeit, die durch die Raucherpausen wegfällt.

  • Geht ein Kollege mehrmals am Tag rauchen, kann bei nichtrauchenden Kollegen schon mal der Eindruck entstehen, dass er sich die Zeit zum Feierabend verkürzt – gerade bei großen Unternehmen kann so eine Pause länger dauern, wenn es keinen Raucherraum gibt und man das mehrstöckige Gebäude verlassen muss.
  • Manch einer ist genervt, dass er in der Zeit zusätzliche Aufgaben wie z. B. Anrufe annehmen übernehmen muss.
  • Viele Nichtraucher stören sich auch an dem Rauchgeruch, der einem rauchenden Kollegen nach einer Raucherpause anhaftet.
  • Chefs wiederum befürchten, dass die Produktivität durch die häufigen Unterbrechungen leidet.

Letzteres ist allerdings ein Trugschluss: Auch Nichtraucher sollten sich von Zeit zu Zeit eine Auszeit nehmen, ein paar Minuten Pause machen und durchatmen, denn letztendlich fördert das die Kreativität. Da Rauchen nachweislich gesundheitsschädlich ist, greifst du besser zu Apfel und Tee statt zu Zigarette und Kaffee in der Pause und gehst damit mal fünf Minuten an die frische Luft – idealerweise alle 90 Minuten, denn dann sinkt die Konzentration.

Statistiken zum Rauchen am Arbeitsplatz.

Grundsätzlich ist die Zahl der Raucher in den letzten Jahren zurückgegangen: Während 2001 noch 27 Prozent der Jugendlichen geraucht haben, lag die Zahl 15 Jahre später bei nicht mal 10 Prozent. Nimmt man die Erwachsenen dazu, kommt man 2018 auf eine Zahl von 28 Prozent in Deutschland, die Raucher sind – die Nichtraucher sind also in der klaren Mehrzahl, Tendenz steigend. Gleichzeitig sind auch E-Zigaretten immer angesagter: Knapp vier Millionen greifen in Deutschland zu dieser gesünderen Variante. Übrigens: Der Nichtraucherschutz hat sich bisher nicht ausführlich mit dem Thema E-Zigaretten beschäftigt, das heißt, das verhältnismäßig gesunde Rauchen ist grundsätzlich auch in geschlossenen räumen wie Büro oder Restaurant erlaubt. Vorsichtshalber sollte man aber immer vorher beim Besitzer nachfragen, ob der Geruch als störend empfunden wird.

Geht man nach den Berufsgruppen, lassen sich auch Trends erkennen, wo es mehr rauchende und mehr nichtrauchende Arbeitnehmer gibt. Spitzenreiter in Sachen Rauchen sind beispielsweise

  • Möbelpacker,
  • Detektive,
  • Reinigungskräfte,
  • Köche,
  • Mitarbeiter in der Gastro,
  • Flugbegleiter und
  • Maler.

Wenig hingegen rauchen z. B.

Fazit.

Generell macht es Sinn, dass du als Raucher das Thema bei deinem Chef ansprichst, wenn du in einem neuen Unternehmen oder einem neuen Betrieb startest. Erkundigst du dich offensiv, wie die Raucherpausen gehandhabt werden, zeigst du direkt guten Willen und gerätst nicht in den Verdacht, mit der Arbeitszeit zu schummeln. Der Berufseinstieg kann übrigens auch ein guter Anlass sein, das Rauchen zu reduzieren oder ganz aufzuhören – passend zum überwundenen Prüfungsstress, dem nächsten Lebensabschnitt und neuen herausfordernden Aufgaben.

Der Autor ist der Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke 2.0. Er ist Lehrbeauftragter an der Hagen Law School und Experte für die Themen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht.

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