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Alles, was du über den geldwerten Vorteil wissen musst.

Dein Arbeitgeber bietet dir neben deinem Gehalt weitere geldwerte Vorteile und du fragst dich: Was ist ein geldwerter Vorteil überhaupt? Absolventa erklärt dir verständlich, was es mit dem geldwerten Vorteil auf sich hat, welche Beispiele es gibt und was du im Zusammenhang mit dem geldwerten Vorteil in Bezug auf Steuern beachten musst.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

  • Der so genannte geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird.
  • Der geldwerte Vorteil ist daher auch als Sachbezug oder Sachleistung bekannt.
  • Typische Beispiele sind Dienst- oder Sachleistungen wie Firmenwagen, Firmenlaptop, Firmenhandy oder Gutscheine sowie Förderungen.
  • Diese Leistungen bekommst du von deinem Arbeitgeber kostenlos oder günstiger.
  • Manche dieser Sachwerte müssen besteuert werden – das passiert über die Lohnabrechnung – andere sind hingegen steuerfrei.

Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Dienst- oder Firmenwagen. Dieser kann sowohl Arbeitnehmer:innen* als auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile gegenüber einer reinen Gehaltserhöhung verschaffen. Die steuerliche Berücksichtigung des Dienstwagens hängt davon ab, ob der/die Arbeitnehmende den Dienstwagen auch privat nutzen darf oder nicht. Die private Nutzung des Dienstwagens ist seit 2006 neu geregelt und muss versteuert werden.

Dabei kommen zwei unterschiedliche Methoden zu Anwendung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch.

Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

Nach der Ein-Prozent-Regelung werden die privaten Fahrten monatlich pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Fahrzeugs versteuert. Dazu kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos je Kilometer der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.

Beispiel: Ein-Prozent-Regelung

  • Der Neupreis des Autos beträgt 30.000 Euro: 30.000 Euro x 0,01 = 300 Euro
  • Die Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort beträgt 40 Kilometer: 30.000  Euro x 40 x 0,0003 = 360 Euro

Das bedeutet letztendlich ein nicht ausgezahltes Zusatzeinkommen in Höhe von 660 Euro (300 Euro + 360 Euro). Auf diesen Betrag müssen Arbeitnehmende und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Wenn die/der Arbeitnehmende also 3.000 Euro brutto im Monat verdient, muss sie/er fortan Steuern und Abgaben zahlen, als würden 3.660 Euro verdient. Das Netto-Einkommen sinkt dadurch um etwa 300 Euro.

Je teurer der Wagen und je weiter die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort, desto höher wird der geldwerte Vorteil, desto höher aber auch die Abzüge vom Lohn. Aus dem Vorteil kann also auch ein Nachteil werden. Hier muss man für sich ausrechnen, ob man vom Dienstwagen mit privater Nutzung profitiert oder nicht.

Einflussfaktoren sind hier u.a.:

  • Kann ich dafür auf mein bisheriges Auto verzichten?
  • Was zahle ich monatlich für mein bisheriges Auto an Leasing, Steuern, Versicherungen, Reparaturen etc.?
  • Zahlt der Arbeitgeber das Benzin vollständig oder nur anteilig (Tankkarte)?
  • Wie viel ist es mir wert, ein Auto zur privaten Verfügung zu haben?

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der Anteil der Fachkräfte pro Branchen war, die 2017 einen Firmenwagen besessen haben:

Quelle: statista.de

Fahrtenbuch

Die zweite Möglichkeit ist es, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem alle Fahrten genau schriftlich festgehalten werden. Besonders bei Arbeitnehmenden, die ihren Dienstwagen überwiegend für dienstliche Fahrten nutzen, kann sich ein Fahrtenbuch steuerlich auszahlen.

Als Faustregel gilt: Je mehr man den Firmenwagen dienstlich nutzt, desto eher lohnt sich aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch. Allerdings sollte man das im Einzelfall genau ausrechnen.

Rabattfreibetrag als geldwerter Vorteil

Arbeitnehmern steht derzeit ein jährlicher „Rabattfreibetrag“ von je 1.080 Euro zur Verfügung. Er gilt für unentgeltliche oder verbilligte Sachbezüge. Damit sind Waren oder Dienstleistungen gemeint, die vom Unternehmen am Markt angeboten werden. Das sind zum Beispiel vergünstigte oder kostenlose Hotelzimmer für die Hotelangestellten, Neuwagen von Mitarbeitern eines Autoherstellers, vergünstigte Flüge für Mitarbeiter von Luftfahrtgesellschaften oder Rabatte für Mitarbeiter auf Kaufhausware. Übersteigt der finanzielle Gegenwert des Mitarbeiterrabatts den Rabattfreibetrag, so muss nur die darüber hinausgehende Summe versteuert werden.

Beispiel zum Rabattfreibetrag:

Ein Mitarbeiter eines Küchenstudios erhält von der Firma einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf den regulären Einkaufspreis einer Küche.

  • Neupreis: 8.000 Euro
  • Rabatt: 8.000 x 0,2 = 1.600 Euro

Der Rabattfreibetrag liegt bei 1.080 Euro, somit muss der Arbeitnehmende auf alles, was darüber liegt, Steuern und Abgaben zahlen. Das sind in diesem Fall 520 Euro (1.600 Euro – 1080 Euro).

Sachbezüge als geldwerter Vorteil

Für alle anderen Sachbezüge, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern als Extras zur Verfügung stellt, gelten bestimmte Freigrenzen, die im Steuerrecht festgeschrieben sind. Diese Sachbezüge dürfen im Monat einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigen.

Beispiele für Sachbezüge, die monatlich nicht 50 Euro übersteigen dürfen:

  • Warengutscheine: Zum Beispiel für Zeitschriften oder Telefonkarten etc.
  • Tankgutscheine: Diese dürfen nicht gegen Bargeld getauscht werden.
  • Sachleistungen: Jobtickets, Tankgutscheine, Mitgliedschaften in Fitnessstudios etc.

Für Mitarbeiterrabatte gilt ein jährlicher Steuerfreibetrag von 1.080 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, wenn der Rabatt den festgelegten Rahmen nicht überschreitet.

Steuerrecht ist kompliziert, aber hier mal ganz heruntergebrochen – der Wert von Sachbezügen errechnet sich so: Vom Endpreis werden, nachdem die übernommene Leistung des Arbeitgebers abgezogen wurde, noch einmal vier Prozent abgerechnet. Der Betrag, der jetzt noch übrig bleibt, darf, um steuerfrei zu bleiben, jährlich nicht 1.080 Euro überschreiten.

Werden diese Freigrenzen überschritten, muss der geldwerte Vorteil – dann allerdings sofort vollständig – versteuert werden.

Eine Dienstwohnung wird derzeit mit 282 Euro geldwertem Vorteil versteuert.

Steuerliche Regelungen für nachhaltige Mobilität

Seit mehreren Jahren gibt es steuerliche Begünstigungen, die nachhaltige Mobilität fördern. So werden E-Bikes, die nicht als Kraftfahrzeug eingestuft sind, weiterhin komplett steuerfrei behandelt, wenn sie vom Arbeitgeber als Sachbezug bereitgestellt werden. Auch Dienstwagen mit Elektroantrieb genießen nach wie vor steuerliche Vorteile. Für ab 2024 neu angeschaffte Elektro-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird nur ein Viertel des Fahrzeugwerts als geldwerter Vorteil angesetzt. Diese Regelung gilt bis Ende 2030.

Ebenfalls positiv für die Umwelt: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können uneingeschränkt bezuschusst werden, sodass der Arbeitgeber Zuschüsse zu Jobtickets komplett steuerfrei gewähren kann.

Weitere Beispiele für geldwerte Vorteile.

GELDWERTE VORTEILE STEUERLICHE BESONDERHEIT
DATENVERARBEITUNGSGERÄTE Bekommst du Laptop, Computer oder Smartphones und andere Datenverarbeitungsgeräte geschenkt oder zu einem günstigeren Preis, sind diese in der Regel steuerfrei, wenn dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert und dir das Gerät zusätzlich zum Arbeitslohn überlässt.
PERSONALRABATT Dein Arbeitgeber kann dir Waren und Dienstleistungen, die er als eigene Produkte für den Markt herstellt, verbilligt oder kostenlos überlassen. Bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 Euro sind diese Preisvorteile steuer- und sozialversicherungsfrei.
BONUSMEILEN Deine beruflichen geflogenen Bonusmeilen darfst du privat steuerfrei nutzen, wenn die gesammelten Bonusmeilen nicht den Wert von 1.080 Euro im Jahr übersteigen.
FORTBILDUNG Bezahlt dein Arbeitgeber die Kosten deiner Fortbildung, ist das für dich steuerfrei – unter der Bedingung, dass die Schulung im Zusammenhang mit deinem Beruf steht.
GESUNDHEITSFÖRDERUNG Kosten für Physiotherapie, Massagen oder sportliche Aktivitäten, die dein Arbeitgeber zahlt, sind bis zu 600 Euro im Jahr für dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Bedingung ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit einer beruflichen Belastung steht.
UMZUGSKOSTEN Wenn du aus beruflichen Gründen umziehen musst, kann dein Arbeitgeber die Kosten für den Umzug übernehmen.
VERMÖGENSBETEILIGUNG Beteiligt dein Arbeitgeber dich am Vermögen des Unternehmens, ist das ein steuerfreier geldwerter Vorteil. Aber nur, wenn die Vermögensbeteiligung nicht mehr als 1.440 Euro im Jahr beträgt und allen Mitarbeitenden offensteht.
PARKPLATZ Hast du einen Parkplatz während deiner Arbeitszeit, ist das eine steuerfreie Leistung.
ZINSGÜNSTIGES DARLEHEN VOM ARBEITGEBER Gibt dein Arbeitgeber dir einen Kredit ohne Zinsen oder zu günstigeren Zinsen, ist dieser bis zu 2.600 Euro für dich steuerfrei.

Bitte beachte, dass dieser Artikel dir nur als hilfreiche Orientierung dienen kann, jedoch keine Steuerberatung darstellt.

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