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Das musst du zum unbefristeten Arbeitsvertrag wissen.

Das musst du zum unbefristeten Arbeitsvertrag wissen.

Du fragst dich, warum alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag so feiern? Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Du hast eine hohe Planungssicherheit und musst dich nicht ständig neu bewerben, da du ohne zeitliches Ende angestellt bist. Dennoch ist die Kündigungsfrist auch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis relativ kurz. Absolventa erklärt dir alle rechtlichen Regelungen – was der Inhalt sein muss bis zur Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag.

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Definition unbefristeter Arbeitsvertrag.

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger Austauschvertrag, der die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet und regelt.
  • In diesem verpflichtet sich der/die Arbeitnehmer:in* zur Leistung einer abhängigen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung.
  • Die Besonderheit am unbefristeten Arbeitsvertrag ist, dass er im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag keine zeitliche Terminierung aufweist. Dadurch ist kein genaues Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet.
  • Dadurch bestehen für den unbefristeten Arbeitsvertrag gesetzliche Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.
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Probezeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis.

In der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, können beide Parteien das Vertragsverhältnis in einer verkürzten Zeitspanne auflösen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen möglich, entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Gehalt im unbefristeten Arbeitsvertrag.

Die Höhe deiner Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder nach einem anzuwendenden Tarifvertrag. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Das bedeutet, dass du aktuell (2021) von deinem Arbeitgeber mindestens 9,60 Euro brutto pro Stunde erhältst. In einigen Branchen können jedoch andere Löhne gezahlt werden, da für diese spezifische Branchenmindestlöhne vereinbart wurden. Deswegen muss in deinem unbefristeten Arbeitsvertrag deutlich werden, wie hoch dein Gehalt ausfällt. Außerdem muss vermerkt sein, ob du weitere Vergütungen wie Aufwendungsersatz, Zulagen oder vermögenswirksame Leistungen erhältst.

Gesetzliche Kündigungsfristen beim unbefristeten Arbeitsvertrag.

Für deinen Arbeitgeber bestehen bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit besondere Kündigungsfristen. Bei einer ordentlichen Kündigung orientiert sich die Frist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger jemand in einem Unternehmen arbeitet, desto länger ist die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag.

BESCHÄFTIGUNGSZEIT IM UNTERNEHMEN KÜNDIGUNGSFRIST
1 bis einschließlich 4 Jahre  ein Monat Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats
5 bis einschließlich 7 Jahre  zwei Monate Kündigungsfrist
8 und 9 Jahre  drei Monate Kündigungsfrist
10 und 11 Jahre  vier Monate Kündigungsfrist
12 bis einschließlich 14 Jahre  fünf Monate Kündigungsfrist
15 bis einschließlich 19 Jahre   sechs Monate Kündigungsfrist
mehr als 20 Jahren Beschäftigungszeit sieben Monate Kündigungsfrist

Es macht also, in Hinblick auf die Kündigungsfrist, keinen Unterschied, ob jemand genau zwei Jahre oder vier Jahre und elf Monate bei einem Betrieb angestellt ist.

Ausnahme bei der Kündigungsfrist.

Der Arbeitgeber muss sich bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag an diese gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn Grund zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung besteht. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn dem Arbeitnehmer Diebstahl von Firmeneigentum nachgewiesen werden kann.

Außerdem können Tarifverträge und einzelvertragliche Regelungen die gesetzliche Kündigungsfrist in unbefristeten Arbeitsverträgen aufheben. Das heißt, dass in einem Tarif- oder einem Einzelvertrag kürzere Fristen festgeschrieben werden können.

Besonderheiten im unbefristeten Arbeitsvertrag.

Als Berufseinsteiger wird dir wahrscheinlich immer wieder gesagt, dass du dich nur von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangeln wirst. Stimmt aber nicht, wie die folgende Grafik zeigt: Der Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt.

Quelle: statista.de (2016): http://de.statista.com/statistik/daten/studie/152407/umfrage/befristet-und-unbefristet-erwerbstaetige-in-deutschland/

Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf ein Arbeitsvertrag lediglich bis auf zwei Jahre kalendermäßig befristet werden – liegt kein Sachgrund vor. Zudem darf eine Befristung innerhalb dieses Zeitraumes nur dreimal verlängert werden. Im Klartext: Wenn der Betrieb einen über 12 Monate befristet beschäftigten Mitarbeiter weiter beschäftigen will, kann er das erneut für einen Zeitraum von 12 Monaten auf unbefristeter Basis tun. Danach muss er ihm entweder einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund anbieten, der z. B. auf die Dauer eines bestimmten Projekts beschränkt ist, oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterbreiten. Das heißt für dich konkret: Wenn du schon ein Praktikum oder ein Trainee-Programm in einem Unternehmen absolviert hast, hattest du bereits einen befristeten Arbeitsvertrag und damit gute Chancen, im Anschluss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen.

Tipp

Es kann ratsam sein, dass du deinen Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lässt. Das gilt insbesondere, wenn einige Punkten unverständlich sein sollten, der Vertrag sehr komplex ist oder zusätzliche Paragrafen und Bestimmungen, wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot, enthält.



Quelle: Das kostenlosen eBook wird von arbeitsvertrag.org bereitsgestellt. 

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