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Die 4 häufigsten Kündigungsgründe.

Die 4 häufigsten Kündigungsgründe.

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Warum müssen Kündigungen begründet werden?

In Deutschland gibt es im Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es beschränkt das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer jederzeit kündigen zu können. Es soll soziale Kälte verhindern und dafür sorgen, dass Mitarbeiter:innen* nicht der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind, wenn es darum geht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wenn der Kündigungsschutz gilt, darf dir dein Chef also nicht einfach so kündigen. Er muss es begründen können. Gleichzeitig ist eine Kündigung aber nicht unwirksam, wenn dir der Grund nicht genannt wird – im Gegenteil, es ist üblich, den Grund dort nicht aufzuführen. Trotzdem ist es dein gutes Recht, nachzufragen und dann muss man dir auch darauf antworten.

Um eine wirksame Kündigung auszusprechen, muss der Vorgang in folgender Reihenfolge über die Bühne gehen:

  • Ggf. Abmahnung
  • Ggf. mündliche Ankündigung (ohne rechtliche Verbindlichkeit)
  • Fristgerechte, schriftliche Zustellung

Checkliste

Kriterien Check
Auf Papier gedruckt/geschrieben
Vom Geschäftsführer oder der Personalabteilung unterschrieben
Kopie für die Personalabteilung angefertigt
Fristgerecht, wie im Arbeitsvertrag beschrieben
Schrift­li­che Kündi­gung wurde dem gekündig­ten Ar­beit­neh­mer persönlich übergeben oder durch ei­nen Bo­ten im Haus­brief­kas­ten eingeworfen worden
Vom Arbeitnehmer bei Erhalt oder von einem Zeugen bestätigt worden
Eine Kopie der bestätigten Kündigung geht an die Personalabteilung
Im Anschluss an die Kündigung wurde ein gemeinsamer Fahrplan entwickelt
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Kündigungen durch den Arbeitgeber: Gibt es Grenzen?

Gerade Berufseinsteiger mit wenig Erfahrung im Job haben oft Angst davor, ihren Job zu verlieren. Dabei ist das gar nicht so leicht, denn es braucht einen Kündigungsgrund, um einen Mitarbeiter zu entlassen. Man kann dabei nicht etwa willkürlich vorgehen oder jemanden entlassen, weil man ihn oder sie nicht mag.

Eine Ausnahme kann es aber geben, wenn der Kündigungsschutz nicht oder nicht vollständig greift. Das kann in folgenden Fällen passieren:

  • Du befindest dich noch in der Probezeit.
  • Du arbeitest für einen Arbeitgeber mit maximal zehn Mitarbeitern.
  • Du bist schwanger, bist gerade Mutter geworden oder in Elternzeit.
! TIPP

Wenn du entlassen wurdest, kannst du dich als Arbeitnehmer immer mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren oder eine Abfindung verhandeln. Dafür gilt eine Frist von drei Wochen, wenn du die Kündigung erhalten hast.

Probezeit

In der Probezeit hast du keinen Kündigungsschutz, dein Betrieb möchte dich ja erst noch kennenlernen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, dass ihr auch schnell wieder getrennte Wege geht. Der Arbeitgeber kann dir in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es kann aber auch sein, dass per Tarifvertrag eine kürzere oder längere Frist vereinbart ist. 
 

Kleines Unternehmen

Viele wissen nicht, dass das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht greift. Arbeitgeber haben hier also Kündigungsfreiheit. Das heißt, dass sie sich zwar an Fristen halten müssen, sonst aber keine Kündigungsgründe vorbringen müssen und jeden Mitarbeiter kündigen können. Dabei muss er jedoch ein Mindestmaß an sozialer Rücksicht wahren. 
 

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

Für Schwangere, Mütter und in der Elternzeit gelten besondere Regelungen, denn natürlich kann man dich während dieser Zeit nicht einfach auf die Straße setzen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt hier also nicht, weil andere Schutzmaßnahmen für dich gelten: Das Mutterschutzgesetz sowie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Dazu muss dein Vorgesetzter aber von der Schwangerschaft wissen oder sie muss ihm spätestens zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt werden. Für die Elternzeit beginnt der besondere Kündigungsschutz, sobald du deine Elternzeit anmeldest, aber frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn es eine behördliche Ausnahmegenehmigung gibt, z. B. weil der Betrieb insolvent ist.

Unter diesen Umständen kannst du nicht entlassen werden:

  • während einer Schwangerschaft
  • vier Monate nach der Geburt
  • vier Monate nach einer Fehlgeburt (nach der zwölften Schwangerschaftswoche)
  • während der Elternzeit
Vorsicht!!!

Wenn du befristet beschäftigt bist, läuft dein Arbeitsvertrag auch während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit aus.

Welche 4 Gründe rechtfertigen eine Kündigung?

Wir haben oben schon beschrieben, warum eine Kündigung meistens begründet sein muss. Doch was gilt als „richtiger“ Grund und hat somit auch bei einer Klage bestand? Es gibt drei ordentliche Gründe, die laut Gesetz angeführt werden dürfen:

  • betriebsbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung

Zudem gibt es noch die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt.

Im Folgenden geben wir dir Informationen, wie sich die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die personenbedingte Kündigung voneinander unterscheiden, aus welchen Situationen oder Vorfällen sie sich oft entwickeln und wie du auf sie reagieren kannst.

Informationen zur betriebsbedingten Kündigung

Was ist falsch gelaufen?

Für eine betriebsbedingte Kündigung kannst du nichts, es trifft dich keine Schuld. Der Grund für die Kündigung hat nämlich nichts mit dir zu tun, sondern mit dem Betrieb, für den du arbeitest. Geht es dem Betrieb, für den du arbeitest, wirtschaftlich nicht gut, kann es zu Personalabbau und Entlassungen kommen.

Unter welchen Bedingungen ist die Kündigung rechtmäßig?

Dein Arbeitgeber kann nicht nur behaupten, dass er wirtschaftlich in der Klemme steckt. Er muss es gegebenenfalls auch nachweisen können! Dabei muss deutlich werden, dass er keine andere Wahl hatte, als dich zu entlassen.

Beispielsituationen

Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt vor, wenn z. B. die Abteilung, in der du arbeitest, komplett geschlossen wird oder es einen starken Auftragsrückgang gibt. Der Klassiker ist, dass der Betrieb, bei dem du arbeitest, in die Insolvenz geht.

Was kann ich tun?

Insgesamt ist das Problem hier, dass du nichts falsch gemacht hast und dieser Kündigungsgrund dich deshalb auch gar nicht persönlich betrifft. Wie immer kannst du aber innerhalb von drei Wochen mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht Klage einreichen. Manchmal ist es so, dass du eigentlich sehr wohl in einem anderen Bereich des Betriebes unterkommen könntest. Dann ist der Kündigungsgrund unwirksam. Du kannst auch prüfen lassen, ob man dich bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt hat. Auch um eine Abfindung zu verhandeln, ist in einem solchen Fall vielleicht eine Option. Eine Abfindung erleichtert immerhin beiden Seiten die Situation und führt zu einem friedlichen Abschied vom Arbeitsplatz.

! TIPP

Klar, eine Kündigung zu erhalten, ist nie was Schönes. Vor allem dann nicht, wenn du dafür nichts kannst wie bei einer betriebsbedingten Kündigung. Doch eine Kündigung bietet auch eine Chance für einen neuen Karriereabschnitt. Du weißt noch nicht, welcher Arbeitgeber zu dir passen würde? Dann mach unseren Karriere-Check und finde den passenden Arbeitgeber für dich!

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Informationen zur verhaltensbedingten Kündigung

Was ist falsch gelaufen?

Wenn dir aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde, musst du schon ganz schön was ausgefressen haben! Hierbei muss es sich um einen schwerwiegenden Grund handeln, den du selbst verschuldet hast. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist nämlich nur dann ein Kündigungsgrund, wenn es vertragswidrig war und nicht dem entspricht, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Unter welchen Bedingungen ist die Kündigung rechtmäßig?

Vor der verhaltensbedingten Kündigung solltest du eine Abmahnung erhalten haben, um die Möglichkeit zu bekommen, dein Verhalten zu bessern. Nur wenn du nach einer Abmahnung weiterhin deinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommst, ist alles rechtens.

Beispielsituationen

Ein Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung ist es, wenn du z. B. ständig zu spät kommst, aus Krankheitsgründen nicht zur Arbeit gekommen bist, obwohl du kerngesund warst oder wenn du Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergegeben hast.

Was kann ich tun?

Idealerweise solltest du es gar nicht erst so weit kommen lassen und schon nach einer Abmahnung dein Fehlverhalten überdenken. Wurdest du bereits gekündigt, solltest du dich dringend mit deinem Verhalten auseinandersetzen, um es beim nächsten Mal zu vermeiden. Du bist dir keiner Schuld bewusst oder wurdest gar nicht abgemahnt? Dann lohnt es sich vielleicht, die Kündigung innerhalb der Drei-Wochen-Frist anzufechten.

Achtung!!!

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung erhältst du drei Monate lang kein Arbeitslosengeld, da du deine Kündigung ja selbst verschuldet hast. Eine Klage gegen die Kündigung lohnt sich für dich also auch aus diesem Grund.

Informationen zur personenbedingten Kündigung

Was ist falsch gelaufen?

Auch bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund der Kündigung bei dir – gleichzeitig kannst du oft (aber nicht immer) nichts dafür! Bei einer personenbedingten Kündigung geht es nämlich darum, dass du Vereinbarungen, die du mit deinem Arbeitsvertrag unterschrieben hast, nicht mehr erfüllen kannst. Ähnlich wie bei der verhaltensbedingten Kündigung kann dir dein Arbeitgeber dann kündigen.

Unter welchen Bedingungen ist die Kündigung rechtmäßig?

Da du bei einer personenbedingten Kündigung ja theoretisch willst, aber nicht kannst, muss dein Arbeitgeber erst einmal prüfen, ob er dich nicht an einer anderen Stelle im Unternehmen einsetzen kann, bevor es okay ist, dir zu kündigen. Dabei muss er nicht nur klären, ob du einfach versetzt werden könntest, sondern auch, ob man dich durch eine Umschulung oder Weiterbildung nicht weiter beschäftigen könnte.

Beispielsituation

Typisch für eine personenbedingte Kündigung sind gesundheitliche Probleme des Arbeitnehmers. Wer auf absehbare Zeit krank ist oder durch eine Krankheit die Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann, für die er vorher verantwortlich war, kann gekündigt werden (eine Ausnahme sind übrigens Schwangere). Aber auch Suchterkrankungen sind ein typischer personenbedingter Kündigungsgrund. Zu den personenbedingten Kündigungsgründen zählt aber z. B. auch der Verlust der Fahrerlaubnis, wenn sie für die Ausübung des Jobs zentral ist.

Was kann ich tun?

Am allerwichtigsten ist immer die Gesundheit. Wenn du also von einer personenbedingten Kündigung betroffen bist, solltest du erst einmal wieder gesund werden und gegebenenfalls die Probleme lösen, die sich entwickelt haben. Nicht selten hängen schließlich verschiedene personenbedingte Kündigungsgründe zusammen, z. B. dauerhafte psychische oder physische Erkrankungen, daraus folgend Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit und damit einhergehend der Verlust der Fahrerlaubnis.

Zudem musst du dir überlegen, wie es beruflich für dich weitergehen kann. Kannst du deinen Beruf z. B. nach einem Unfall noch weiter ausüben? Wenn die Antwort nein ist, solltest du dir Gedanken über eine Umschulung oder Weiterbildung machen. Zudem kannst du dir auch bei einer personenbedingten Kündigung immer überlegen, ob du eine Kündigungsschutzklage einreichen willst. Ein Argument hierfür wäre auch, dass dir – je nachdem, ob du selbstverschuldet gekündigt wurdest oder nicht – das Arbeitslosengeld für bis zu drei Monate verweigert werden kann.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Weiterbildung:

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Informationen zur fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung

Was ist falsch gelaufen?

Bei einer fristlosen (manchmal auch außerordentlichen) Kündigung geht es ganz schnell: Ohne jede Kündigungsfrist ist der Arbeitnehmer draußen. Das unterscheidet diese Art der Kündigung vollkommen von den anderen. Dafür muss zwischen dir und deinem Arbeitgeber dann aber auch viel schiefgelaufen sein. Dementsprechend muss es zu ganz erheblichen Pflichtverstößen von deiner Seite aus gekommen sein.

Unter welchen Bedingungen ist die Kündigung rechtmäßig?

Auch bei einer fristlosen Kündigung ist es üblich, dass du zuerst eine Abmahnung bekommst. Sollst du fristlos gekündigt werden, ist das nur dann möglich, wenn es eine absolute Zumutung wäre, dich weiter im Unternehmen zu beschäftigen. Dafür muss der Arbeitgeber u. a. nachweisen, dass dein Verhalten oder deine Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig war und es keine Rechtfertigung für dein Handeln gibt. Das ist gar nicht so leicht!

Beispielsituationen

Bei einer fristlosen Kündigung müssen schon Dinge wie Diebstahl, sexuelle Belästigung, Tätlichkeiten oder die Beleidigung deiner Chefs vorgefallen sein. Aber auch Erpressungen (z. B. die Ankündigung, „krank zu machen“, wenn Urlaub verwehrt wird) oder die Internet- und Social-Media-Nutzung am Arbeitsplatz, obwohl sie ausdrücklich verboten war, können zu einer fristlosen Kündigung führen.

Was kann ich tun?

Da eine fristlose außerordentliche Kündigung ein extremer Schritt ist, müssen dementsprechend rechtlich dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem hat eine fristlose Kündigung wie eine verhaltensbedingte Kündigung große Konsequenzen für dich, denn auch hier bekommst du für die Dauer von drei Monaten kein Arbeitslosengeld. Es lohnt sich also doppelt, die Kündigung prüfen und anfechten zu lassen.

Situation während Corona

Wer seinen Job während der Corona-Pandemie verloren hat, bei dem war der Kündigungsgrund zumeist betriebsbedingt. Trotzdem reicht Corona alleine als Kündigungsgrund natürlich nicht aus und ist kein Automatismus. Zudem ist eine Pandemie kein Grund für eine fristlose, also außerordentliche Kündigung – egal wie schlecht sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens entwickelt hat.

Auch hier ist es ratsam, die nächsten Schritte mit einem Fachanwalt zu besprechen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen, denn auch hier müssen alle Formalia eingehalten werden. Zum Beispiel muss auch während einer Pandemie und auch, wenn du schon kein Gehalt mehr bekommst, alles fristgerecht passieren – so wie es im Arbeitsvertrag steht. Auch die Sozialauswahl muss berücksichtigt werden.

Sozialauswahl

Wir haben oben schon gezeigt, dass dein Arbeitgeber dir nicht willkürlich kündigen kann, sondern dafür gute Gründe braucht und deren Grundlage auch nachweisen muss. Ein wichtiger Bestandteil des Kündigungsschutzes ist neben der Definition von feststehenden Gründen aber auch die Sozialauswahl.

Bei betriebsbedingten Kündigungen, also solchen, die nicht im Verschulden des Arbeitnehmers selbst liegen, kann der Arbeitgeber also nicht einfach nach Sympathie oder Willkür vorgehen. Er muss auch prüfen, welche Arbeitnehmer besonders schutzbedürftig sind.

Ein weiteres Kriterium für die Sozialauswahl ist die Vergleichbarkeit der Tätigkeit. Das heißt, dass die Sozialauswahl nur stattfindet, wenn es mehrere Mitarbeiter mit der gleichen Tätigkeit und Hierarchiestufe gibt, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Checkliste Sozialauswahl

Kriterium für Schutzbedürftigkeit Check
Unterhaltspflichtigkeit
Schwerbehinderung
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Alter der Mitarbeiter

Daraus folgt, dass die Arbeitnehmer gekündigt werden dürfen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Deshalb bist du als gesunder Berufseinsteiger besonders schnell von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen, wenn du kinderlos bist. Hintergrund der Sozialauswahl ist die Annahme, dass Mitarbeiter, die keines der Kriterien erfüllen, leichter einen neuen Job finden als die Mitarbeiter, die eines der Kriterien erfüllen.

Beispiele für Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Wir haben dir, geordnet nach den verschiedenen Kündigungsgründen, Beispiele zusammengestellt, warum Betriebe ihren Mitarbeitern kündigen können:

Kündigungsart Gründe
Betriebsbedingte Kündigung - Absatzschwierigkeiten, Auftragsrückgang und Umsatzrückgang
- Betriebsänderungen wie z. B. Einführung neuer Methoden oder Verfahren
- Stilllegung des Betriebs oder eines Betriebsteils
- Fremdvergabe von Arbeiten
- Rationalisierungsmaßnahmen
- Wegfall von Drittmitteln
Verhaltensbedingte Kündigung - Ausführung von Tätigkeiten bei Arbeitsunfähigkeit, die die Genesung verzögern
- Verweigerung arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen
- Leistungsmängel, die der Mitarbeiter selbst korrigieren kann
- unentschuldigtes Fehlen
- häufige Unpünktlichkeit
- Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- unerlaubte Nebentätigkeiten
- (Verdacht auf) strafbare Handlung während der Arbeitszeit und außerhalb des Arbeitsverhältnisses, wenn sie darauf hinweisen, dass die persönliche Eignung des Mitarbeiters nicht mehr besteht
- ausländerfeindliche, rechtsradikale oder rassistische Meinungsäußerung, Diskriminierung oder Mobbing
- Beleidigung des Arbeitgebers in seiner Anwesenheit
- private Internetnutzung und Telefonate am Arbeitsplatz
Personenbedingte Kündigung - lang dauernde Krankheiten (mehr als 1½ Jahre)
- häufige Kurzerkrankungen (insgesamt mehr als sechs Wochen pro Jahr)
- krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit (mindestens 30 Prozent Beeinträchtigung, oder komplette Leistungsunfähigkeit)
- fehlende Arbeitserlaubnis
- Verlust der Fahrerlaubnis, wenn diese für die Tätigkeit relevant ist und der Mitarbeiter im Unternehmen währenddessen nicht anderweitig im Unternehmen beschäftigt werden kann
- dauerhafte Leistungsmängel
Fristlose Kündigung - Alkoholmissbrauch beim Arbeiten
- Androhung einer Krankmeldung, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt oder unangenehme Tätigkeiten auszuführen sind
- besonders schwer wiegende Fälle von Diskriminierung
- Bestechlichkeit
- Diebstahl von betrieblichem Eigentum
- Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, um pornografisches Bildmaterial herunterzuladen
- Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit, um einer Nebenbeschäftigung nachzugehen
- beharrliche Arbeitsverweigerung
- Urlaubsantritt ohne Genehmigung des Arbeitgebers
- unerlaubte Konkurrenztätigkeit und Versuche, Arbeitskollegen abzuwerben

Als Arbeitnehmer kündigen

Als Arbeitnehmer hast du sicher deine Gründe, wenn du deinen Job wechseln möchtest. Das ist jedoch deine Privatsache, denn du musst keinen Grund nennen und dein Arbeitgeber kann dich auch nicht verklagen, weil du z. B. die falschen Gründe angegeben hast. Was für den Arbeitgeber gültig ist, gilt also nicht für dich als Arbeitnehmer. Das sind die häufigsten Kündigungsgründe für Arbeitnehmer:

Gründe der Befragten, ihr letztes Arbeitsverhältnis zu verlassen

Kündigungsgrund Prozent
Zu geringe Bezahlung 39,7
Schlechtes Arbeitsklima 37,4
Fehlende Aufstiegsmöglichkeiten 34,6
Die Unternehmenskultur passt nicht zu mir 27,7
mangelnde Weiterbildungschancen 25,2
Fehlende Work-Life-Balance 25,1
Mangelnde Stabilität und Jobsicherheit 22,3
Mangelnde Sinnhaftigkeit der Tätigkeit 21,7
Zu wenig Verantwortung 17,9
Arbeitsweg 17,2

Hier findest du eine Checkliste, was du bei einer Kündigung alles beachten musst:

Checkliste Formalia Arbeitnehmer

Die Kündigung ist ... Check
... schriftlich erfolgt.
... auf Papier gedruckt/geschrieben.
... vom Arbeitnehmer unterschrieben und lesbar.
... wie im Arbeitsvertrag beschrieben, fristgerecht zugegangen.
... dem Arbeitgeber persönlich übergeben oder in den Hausbriefkasten geworfen worden.

Es gibt auch viele Gründe, warum Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen. Hier haben wir 10 Beispiele für Kündigungsgründe gesammelt:

  • Dein Job ist moralisch fragwürdig.
  • Das Unternehmen, für das du arbeitest, ist in kriminelle Machenschaften verstrickt.
  • Dein Job schadet deiner Gesundheit.
  • Dein Job ist nicht sicher.
  • Du siehst in deinem Job keine Perspektiven mehr für dich.
  • Du wirst an deinem Arbeitsplatz belästigt, aber obwohl du es angezeigt hast, ändert sich nichts.
  • Du wirst in deinem Arbeitsverhältnis diskriminiert oder gemobbt, aber obwohl du es angezeigt hast, ändert sich nichts.
  • Dein Job überfordert dich.
  • Dein Job unterfordert dich.
  • Deine Arbeit wird nicht wertgeschätzt.

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