Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
Im Vorstellungsgespräch bekommst Du allerhand Fragen zu Deinem Werdegang, Deinen Qualifikationen und Deiner Persönlichkeit gestellt. Es kann jedoch passieren, dass Du mit unerlaubten Fragen konfrontiert wirst. Dann gilt es, die Ruhe zu bewahren und sachlich zu bleiben.
Unerlaubte Fragen identifizieren
Seit 2006 regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die erlaubten und unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch . Grundsätzlich sind Fragen unerlaubt, die die Intim- und Privatsphäre des Bewerbers verletzen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wenn die angestrebte Arbeitsposition direkt betroffen ist.
Beispiel: Fragen nach der Partei-, Gewerkschafts- oder Religionszugehörigkeit sind nicht erlaubt, es sei denn Du hast Dich bei einer Partei, Kirche oder einer partei- oder kirchennahen Organisation beworben. Vorstrafen oder finanzielle Verhältnisse dürfen ebenfalls nicht erfragt werden, außer Du bewirbst Dich in einem Beruf, der ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, z.B. Kassierer oder Wachmann. Ebenso ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft zu fragen.
Unerlaubte Fragen nach Gesundheitszustand und Familie
Fragen nach den Partnerschafts- und Familienverhältnissen zählen ebenfalls zu den unerlaubten Fragen, z.B. welche Berufe die Eltern oder Geschwister haben.
Nach Schwerbehinderungen hingegen darf prinzipiell gefragt werden. In einigen Fällen darf der Arbeitgeber sogar den Gesundheitszustand erfragen. Die Frage muss aber einen konkreten Bezug zu der Stelle haben. Das betrifft unter anderem Berufe, in denen man ein Gesundheitszeugnis haben muss. Das gilt beispielsweise in Heil- und Pflegeberufen und eine AIDS-Erkrankung vorliegt, ein Fötus durch die Ausübung der angestrebten Tätigkeit gefährdet wäre oder eine akute Ansteckungsgefahr bestehen würde.
Prinzipiell ist eine harsche Zurückweisung bei einer solchen Frage sicher nicht die beste Antwortstrategie auf unerlaubte Fragen. Es steckt auch nicht immer gleich eine böse Absicht dahinter.
Auf unerlaubte Fragen gelassen reagieren
Du hast zwar das Recht, eine Antwort auf eine unerlaubte Frage zu verweigern oder sogar mit einer Notlüge zu antworten, das ist aber leider nicht immer der beste Weg. Daher solltest Du Dir Gedanken über die Konsequenzen machen. Du solltest abwägen, wann eine Lüge ohne Nachwirkungen bleibt, und in welchem Fall eine vage Antwort die bessere Lösung wäre.
Mache Dir jedenfalls bewusst, dass Dir eben auch unerlaubte Fragen gestellt werden können. Lege Dir mögliche Antworten zurecht. Damit wirst Du eher eine Chance auf die Stelle haben, als wenn Du mit barscher Ablehnung oder absoluter Ehrlichkeit reagierst. Es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber lediglich Deine Stressresistenz testen will, wie z.B. auch bei Stressfragen. Wenn Du also in der Lage bist, die Situation zu entschärfen, gelassen und vor allem höflich zu reagieren, dann wirkt das durchaus überzeugend.
Tipps für unerlaubte Fragen
Es ist wichtig, auch bei unerlaubten Fragen sachlich und ruhig zu bleiben. Dabei hilft Dir eine gute Vorstellungsgespräch-Vorbereitung . Reagiere möglichst höflich auf die nicht zulässigen Fragen und bediene Dich im Zweifel einer Notlüge.
Übrigens: Wenn der Arbeitgeber im Nachhinein erfährt, dass der Bewerber ihn bei unerlaubten Fragen bewusst belogen hat, ist dies kein Grund zur fristlosen Kündigung.
Nach dem Vorstellungsgespräch ist es eine ganz andere Frage, ob man für einen Arbeitgeber arbeiten möchte, der unerlaubte Fragen stellt. Das muss jeder für sich selbst beantworten, ganz ehrlich.