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Das bleibt dir vom Bruttogehalt übrig

Von den Versprechen des Bruttogehalts hält der tatsächliche Nettolohn nicht viel. Letzterer landet nach Abzügen von diversen Steuern und Versicherungen auf deinem Konto. Aktuell kannst du mit Lohnsteuerabgaben zwischen 14 und 45 Prozent deines Jahreseinkommens rechnen. Dazu reihen sich unter Umständen folgende Abzüge:

  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Krankenkassenbeitrag
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Letztendlich bleibt dein Nettogehalt abhängig von der Höhe deines Einkommens und deiner Lohnsteuerklasse. Das Grundprinzip der Lohnsteuer: je höher dein Einkommen, desto höher die fälligen Beträge. In welcher Lohnsteuerklasse du dich befindest, richtet sich primär nach deinem Familienstand. Hier der Überblick:

Steuerklasse 1 Alleinstehende
Verheiratete (die getrennt vom Ehepartner leben)
Steuerklasse 2 Alleinerziehende
Steuerklasse 3 Verwitwete
Verheiratete (Partner Steuerklasse 5 oder arbeitslos)
Steuerklasse 4 Verheiratete (Partner auch Steuerklasse 4)
Steuerklasse 5 Verheiratete (Partner Steuerklasse 3)
Steuerklasse 6 Arbeitnehmer mit mehreren Jobs

So bekommst du dein Geld zurück

Die Steuererklärung zu machen, klingt anstrengend. Hier sind drei Gründe, sie trotzdem zu machen:

  1. 935 Euro: So viel Geld gibt es durchschnittlich im Zuge einer Einkommenssteuererklärung zurück.
  2. Erfolgsquote: Sie beträgt auch bei freiwilligen Einkommenssteuererklärungen 90 Prozent.
  3. Pflicht: Arbeitnehmer, die beispielsweise über den Arbeitslohn hinaus mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte im Jahr beziehen oder gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern entlohnt werden, sind sogar verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.

Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung spricht dagegen für sich: Sie ist kein Muss. Von der Abgabepflicht befreit sind in der Regel Arbeitnehmer, die ausschließlich ihr festes Jahresgehalt beziehen und ihre Lohnsteuer über den Arbeitgeber abrechnen. Dennoch ist sie vor allem dann sinnvoll, wenn bei dir hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben anfallen wie z. B. teure Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Berufskleidung, Weiterbildungen oder Vorsorgeaufwendungen. Auch die Steuererklärung für Studenten ist in der Regel kein Pflichtdokument – doch auch hier locken satte Rückerstattungen für studienbedingte Kosten.

Ob die elektronische Steuererklärung (Elster) oder der postalische Weg: Richte dich an das Finanzamt in der Kommune, in der du gemeldet bist.

So liest du deine Gehaltsabrechnung richtig

Einkommensteuer (ESt.):

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die sich aus der Höhe deines Bruttogehalts ergibt und an den Staat abgeführt wird. Auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen darunter.

Lohnsteuer (LSt.):

14-45 Prozent: Die Lohnsteuer musst du auf dein Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit bezahlen. Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch der Prozentsatz der Steuer. Wenn du ledig bist ( Steuerklasse I), musst du ab einem monatlichen Gehalt von 1.029 Euro brutto Lohnsteuer bezahlen.

Kirchensteuer (KirchSt.):

8-9 Prozent: Wenn du Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche bist, musst du diese Steuer an die jeweilige Religionsgemeinschaft abführen. Eingetrieben wird sie allerdings vom Finanzamt.

Solidaritätszuschlag (Soli):

5,5 Prozent: Der Solidaritätszuschlag wurde nach der Wiedervereinigung eingeführt und dient der Unterstützung von Infrastrukturprojekten im Osten Deutschlands.

Freibetrag:

Grundfreibetrag 2018: 9.000 Euro für Ledige
18.000 Euro für Ehepaare
Kinderfreibetrag 2018: 7.428 Euro

Steuerliche Freibeträge sind Beträge, die von den Steuerabzügen freigestellt sind. Dadurch erhöhen sie deinen Nettobetrag. Es gibt verschiedene Freibeträge, wie den Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag. Konkret: 7.428 Euro dürfen Eltern jährlich pro Kind verdienen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Sozialversicherung (SV):

Die Sozialversicherung ist der Oberbegriff für das staatlich geregelte Versicherungssystem in Deutschland. Zur Sozialversicherung gehören einzelne Versicherungen, die die Einwohner vor Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit absichern sollen. Alle der folgenden Sozialversicherungsbeiträge teilst du dir mit deinem Arbeitgeber.

Rentenversicherung/Altersvorsorge (RV):

9,3 Prozent: Du als Beitragszahler bringst die Renten für diejenigen auf, die schon aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Dadurch erwirbst du dir selbst einen Anspruch auf deine eigene Rente. Das ist der sogenannte Generationenvertrag. Je länger und je mehr du einzahlst, desto höher wird deine Rente später sein. Insgesamt beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,6 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Unternehmen aber solidarisch – jeder übernimmt die Hälfte.

Arbeitslosenversicherung (ALV):

1,3 Prozent: Die Arbeitslosenversicherung sichert dich für eine eventuelle Arbeitslosigkeit ab. Solltest du arbeitslos werden, erhältst du von der Arbeitslosenversicherung zeitlich befristet eine Kompensation, um den Einkommensverlust auszugleichen. Die Kompensation bemisst sich an deinem letzten Nettogehalt.

Krankenversicherung (KV):

7,3 Prozent: Die Abgabe für die Krankenversicherung ist eine finanzielle Absicherung, die die Kosten bei Krankheit, Schwangerschaft und häufig auch bei Unfällen stemmt. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Einwohner sich in einer gesetzlichen (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) befinden. Ab dem 01.01.2019 wird der Krankenversicherungsbeitrag wieder gleichermaßen von Arbeitnehmern und Unternehmen bezahlt. Dadurch haben Arbeitnehmer monatlich bis zu 38 Euro mehr in der Tasche.

Pflegeversicherung (PV)

1,275 Prozent: Durch deine Einzahlung in die Pflegeversicherung hast du einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, solltest du einmal pflegebedürftig werden.

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