Arbeitszeugnis: Was darin stehen darf und muss

Das Arbeitsrecht macht dem Arbeitgeber klare Vorgaben, wann und wie er ein Arbeitszeugnis erstellen muss. Jeder Arbeitnehmer hat nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses das Recht, von seinem Arbeitgeber eine Bewertung seiner Leistungen zu erhalten. Falls das Arbeitszeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, kann man es sogar einklagen oder ändern lassen. Absolventa klärt auf
50 Formulierungen im Zeugnis, die du kennen solltest
Um die Zeugnissprache richtig verstehen und deuten zu können, haben wir dir im Folgenden ein paar Beispiele für Formulierungen und deren Übersetzung zusammengestellt.
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Liste
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Fakten zum Arbeitszeugnis
Definition | Das Arbeitszeugnis ist die Beurteilung der Arbeitsleistung und gleichzeitig der Nachweis, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat. |
Vereinbarung | Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zu der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und legt ihm dabei Bedingungen auf: Es muss die Leistung des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgemäß darstellen. Außerdem muss es ordentlich und seriös, also fehlerfrei, sein. |
Verjährungsfrist | Drei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses tritt eine Verjährungsfrist in Kraft: Ab dieser hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Fall tritt aber nur selten ein, denn normalerweise wird ein Arbeitszeugnis direkt im Anschluss an das Arbeitsverhältnis ausgestellt. |
Erscheinungsform | Der Arbeitgeber darf das Arbeitszeugnis sowohl in schriftlicher, als auch in elektronischer Form ausstellen. |
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Sowohl bei einem Arbeitszeugnis als auch bei einem Praktikumszeugnis gibt es – gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Paragraf 630 und der Gewerbeordnung (GewO) Paragraf 109 – zwei Varianten:
- Das einfache Arbeitszeugnis, das einem Tätigkeitsnachweis gleichkommt.
- Das qualifizierte Arbeitszeugnis, bei dem der Arbeitgeber zudem Leistungen und soziale Kompetenz bewertet.
In der Regel stellen Arbeitgeber automatisch das qualifizierte Arbeitszeugnis aus. Die Arbeitnehmer:innen* befindet sich jedoch in der „Holschuld“, wenn sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen. Das bedeutet, wenn der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchte, liegt es – juristisch gesehen – an ihm, den Arbeitgeber darauf anzusprechen.
Die Übergabe des Arbeitszeugnisses erfolgt in der Regel am letzten Arbeitstag des Arbeitnehmers, alternativ wird es per Post verschickt. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis per Post zu schicken, es sei denn, dass die Reisekosten für den Empfänger unzumutbar sind. Eine andere Möglichkeit ist die Ausstellung in elektronischer Form per E-Mail.
Verbotene Informationen in der Zeugnissprache
Bestimmte Formulierungen im Zeugnis sind auch in diskreter Form verboten. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet es Arbeitgebern, bestimmte Informationen in einem Arbeitszeugnis preiszugeben. Das Gesetz soll die Benachteiligung von Arbeitnehmern verhindern, die wegen eines in Paragraf 1 AGG genannten Falls diskriminiert werden könnten. So darf das Arbeitszeugnis keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie liefern.
Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat ist in aller Regel ebenfalls nicht im Zeugnis zu erwähnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es der Arbeitnehmer nicht wünscht. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit ausschließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistung und Führung im eigentlichen Verantwortungsbereich zu beurteilen (Urteil: LAG Frankfurt/M. 10.3.1977 - 6 Sa 779/76 1).
Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers
Zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen – wie dem AGG oder bisherigen Gerichtsurteilen – besteht für das Arbeitszeugnis die sogenannte „Wohlwollenspflicht“. Das heißt, dass der Arbeitgeber keine Informationen – auch nicht codiert – in das Arbeitszeugnis einbringen darf, die sich für den Arbeitnehmer bei der zukünftigen Jobsuche nachteilig auswirken könnten.
Die Beurteilung verstehen
Im Arbeitszeugnis gibt es keine klassischen Schulnoten von eins bis sechs. Dennoch gibt eine Bewertung, die diesem bekannten Notensystem ähnelt. Allerdings ist es hier etwas verklausuliert. Die Übersetzung lautet wie folgt:
AUSDRUCK IM ARBEITSZEUGNIS | AUSSAGE |
---|---|
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“ | sehr gut |
„stets zur vollen Zufriedenheit“ | gut |
„stets zur Zufriedenheit“ | befriedigend |
„zur Zufriedenheit“ | ausreichend |
„stets bemüht“ | mangelhaft bis ungenügend |
Formale Vorgaben für das Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis kann entweder in Textform ausgestellt werden oder in elektronischer Form. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis zu unterschreiben, kann dies aber auch per Hand oder digital machen. Bei einem schriftlichen Arbeitszeugnis steht es dem Arbeitnehmer frei, das Zeugnis für die nächste Online-Bewerbung einzuscannen.
Oft wird ein Arbeitszeugnis auf dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt. Das Firmenlogo ist aber auch ausreichend, verstärkt den Dokumentencharakter und entspricht den Vorgaben für die äußere Form, die Sauberkeit und Ordnung verlangen.
Laut einem Fall beim Bundesarbeitsgericht 1999 sind Knicke, die beispielsweise bei dem Versenden des Arbeitszeugnisses entstanden sind, von dieser Regelung ausgenommen. Damals versuchte eine Frau ihren Arbeitgeber zu belangen, weil ihr Arbeitszeugnis zweifach geknickt wurde, um es in einem kleineren Umschlag zu verschicken. Die Klägerin verlor diesen Fall. Das Unternehmen könne dafür nicht belangt werden.
Recht auf Korrektur
Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis stellt den vormaligen Arbeitnehmer in einem schlechten Licht dar, denn andere Personaler könnten die Fehler als eine Art Geheimcode in der Zeugnissprache werten. Der Arbeitnehmer hat daher ein Recht darauf, dass sein Zeugnis fehlerfrei ist.
Das gilt sowohl für inhaltliche Fehler, wie zum Beispiel der Angabe falscher persönlicher Daten und falscher Angaben zu den Tätigkeiten, als auch für Rechtschreibfehler. Man kann seinen (ehemaligen) Arbeitgeber dazu auffordern, das Arbeitszeugnis zu berichtigen, sofern Fehler in dem Zeugnis vorkommen.
Die Korrektur ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf (AZ: 6 Ca 5682/84) jedoch nicht einklagbar, wenn nur ein unbedeutender Fehler vorliegt. Zur Entscheidung stand ein Arbeitszeugnis, in dem die Formulierung „integren Verhaltens“ gegen „integren Verhaltens“ stand. Die beklagte Formulierung sei laut dem oben genannten Urteil ein Einzelfehler gewesen, der sich nicht schädlich auf die Gesamtbeurteilung auswirke. Deshalb verlor der Kläger vor Gericht.
Fristen und Verjährung
Das BGB besagt, dass bereits bei der eigentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht. Dieser Anspruch verfällt jedoch nach drei Jahren, gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist, Paragraf 195 BGB.
In einigen Fällen kann die Verjährung schon früher eintreten, beispielsweise wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Arbeitsleistung erinnern kann. Diese Regelung kann speziell für ein Praktikumszeugnis wichtig sein.
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Fehler sofort dem Arbeitgeber melden
Arbeitszeugnisse sind immer wieder ein Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen, deshalb sollte man es sich beim Erhalt des Arbeitszeugnisses sorgfältig durchlesen, den Arbeitgeber möglichst zeitnah auf eventuelle Fehler aufmerksam machen und den Fehler dabei genau beschreiben, damit keine Missverständnisse aufkommen.
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