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Wohngeld im Studium

Wohngeld im Studium

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die dich bei geringem Einkommen finanziell bei deiner Miete oder deinen anfallenden Wohnkosten unterstützt. Sie ist Teil des Wohngeldgesetzes (WoGG). Wohngeld zählt zu den Transferleistungen. Das bedeutet, dass du für den Erhalt von Wohngeld im Studium keine direkte Gegenleistung erbringen musst, sondern nur Nachweise, die belegen, dass du Anspruch auf dieses Geld hast.

Der Bewilligungszeitraum für Wohngeld beträgt normalerweise ein Jahr. Ist diese Förderung ausgelaufen, kannst du einen Folgeantrag stellen, um weiterhin durch Geld vom Staat unterstützt zu werden.

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Wo kann ich Wohngeld im Studium beantragen?

Studierende können Wohngeld auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer beantragen, wie beispielsweise auf dem Service Portal Berlin. In manchen Bundesländern lässt sich Wohngeld über einen digitalen Antrag beantragen. Andere bieten den typischen Postweg oder die Abgabe der Dokumente vor Ort an. Für den Förderungsstart gilt der Monat, in dem du per Erstantrag Wohngeld beantragt hast.

Wird dir erst nach längerer Zeit Wohngeld gewährt, weil bei dem Antrag etwas fehlt oder es Rückfragen der Wohngeldstelle gibt, erhältst du rückwirkend ab dem Datum deiner Antragsstellung Wohngeld.

Wann bekomme ich kein BAföG und habe deshalb Wohngeldanspruch?

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die nur gewährt wird, wenn alle anderen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Da Studenten in der Regel einen Anspruch auf BAföG haben, ist es ziemlich schwierig, als Student Wohngeld zu beziehen. Dabei spielt es weder eine Rolle, wie hoch die finanzielle Förderung für Studenten durch BAföG ist, noch ob die mögliche Förderung durch Studenten in Anspruch genommen wird.

Es gilt: Hast du beim Studieren einen Anspruch auf andere Förderungsleistungen, kannst du nur in Ausnahmefällen Wohngeld im Studium beziehen. Wann du als Student realistische Chancen hast, Wohngeld zu beziehen, und unter welchen Kriterien du von der Unterstützung durch BAföG ausgeschlossen wirst, erfährst du in der folgenden Tabelle.

Wann bekomme ich kein BAföG?

Kriterium Erklärung
Ausbildungsstätte nach BAföG nicht anerkannt  Du besuchst beispielsweise eine private Universität, die nicht staatlich für die BAföG-Förderung anerkannt ist.
Teilzeitstudium Du absolvierst dein Studium nur in Teilzeit und fällst somit aus den BAföG-Kriterien.
Förderungshöchstdauer Du hast die Förderungshöchstdauer deines Studiums durch BAföG überschritten und eine Weiterförderung ist ausgeschlossen. Meist ist die Förderungshöchstdauer gleich der Regelstudienzeit.
Altersgrenzen überschritten Bist du im Studium eines Bachelors älter als 30 Jahre, oder älter als 35 Jahre bei Studieren eines Masters, hast du dadurch die Förderungsfähigkeit durch BAföG überschritten.
Begabtenförderung Du erhältst ein Stipendium für dein Studium oder andere Förderungen, die ähnliche Bereiche wie das BAföG fördern.
Zweitstudium Du absolvierst ein zweites Studium, dass die Voraussetzungen für BAföG nicht erfüllt.
Fachrichtungswechsel Du hast einen Fachrichtungswechsel nach dem vierten Fachsemester vollzogen, was nicht mit den Kriterien für BAföG vereinbar ist.
Fehlende Leistungsnachweise für BAföG Du hast BAföG beantragt, aber geforderte Leistungsnachweise nicht oder nicht fristgerecht beim BAföG-Amt eingereicht.
BAföG als Darlehn Dein BAföG wird ausschließlich als Darlehen gewährt.

Sind Studenten von den Leistungen durch BAföG ausgeschlossen, haben sie gute Chancen beim Beantragen von Wohngeld. Wie viel Wohngeld du genau bekommst, hängt in erster Linie von deinem Einkommen, der Höhe deiner Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Wann kann ich Wohngeld im Studium beantragen?

Hast du als Student BAföG beantragt aber darauf keinen Anspruch, hast du bereits eine der wichtigsten Voraussetzungen erfüllt. Neben dem BAföG musst du folgende weitere Kriterien für den Antrag an deine Wohngeldstelle beachten:

Mindesteinkommen

Da Wohngeld eine Zuschussleistung ist, müssen auch Studenten ein Mindesteinkommen vorweisen, um Wohngeld beantragen zu können.

Das Mindesteinkommen setzt sich für Studenten aus dem Hartz IV Regelsatz (bzw. Bürgergeld), das sind 502 Euro, Mehrbedarfen sowie Miet- und Heizkosten zusammen. Von dieser Summe müssen Studenten mindestens 80 Prozent mit ihrem Einkommen decken können, um Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Maximale Einkommenshöhe

Seit 2023 dürfen Studenten alleine maximal 1.372 Euro in der Mietstufe 1 verdienen, um Wohngeldanspruch zu haben. Bei einem 2-Personen-Haushalt, beispielsweise mit deinem Partner, liegt die Grenze bei 1.854 Euro.

Die Mietstufe vergleicht Mietpreise deutschlandweit und teilt dabei von günstig, Stufe 1, bis teuer, Stufe 7, ein. Dementsprechend verschiebt sich auch die Obergrenze des Einkommens. Welcher Mietstufe dein Wohnort zugeordnet ist, kannst du meist auf den öffentlichen Internetpräsenzen der jeweiligen Bundesländer nachprüfen.

Als Haushaltsmitglieder zählen beim Antrag auf Wohngeld der Partner, Eltern, Verwandte, Kinder oder nicht verwandte Personen, die mit dem Antragssteller in einem Haushalt zusammenleben.

Mietstufe 1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt
Stufe 1 1.372 Euro 1.854 Euro
Stufe 2 1.405 Euro 1.896 Euro
Stufe 3 1.435 Euro 1.936 Euro
Stufe 4 1.466 Euro 1.976 Euro
Stufe 5 1.492 Euro 2.009 Euro
Stufe 6 1.516 Euro 2.041 Euro
Stufe 7 1.542 Euro 2.074 Euro

Quelle: wohngeld.org (Stand: 2023)

Freibeträge

Unter gewissen Voraussetzungen ergibt sich für Studenten auch ein Anspruch auf Freibeträge.

  • Alleinerziehend:
    Hast du selbst bereits ein Kind und bist alleinerziehend, steht dir ein monatlicher Freibetrag (z. B. 180,72 Euro bei einem Kind unter 7 Jahren) zu. Diesen kannst du auf dein Einkommen anrechnen. Als Alleinerziehend giltst du, wenn du ausschließlich mit deinem Kind oder deinen Kindern zusammenwohnst oder mindestens ein Kind von dir jünger als 18 Jahre ist.

  • Erwerbstätige Kinder:
    Hast du ein Kind oder Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, in deinem Haushalt leben und einer eigenen Tätigkeit nachgehen, hast du einen Anspruch auf einen Freibetrag von jährlich 1.200 Euro, also 100 Euro im Monat.

  • Schwerbehinderte:
    Bist du selbst schwerbehindert oder sind schwerbehinderte Personen Teil deines Haushalts, erhältst du für jede schwerbehinderte Person einen Anspruch auf 1.800 Euro Freibetrag im Jahr. Das entspricht einem Anspruch von 150 Euro im Monat. Dabei muss der Grad der Beeinträchtigung mindestens bei 50 Prozent liegen und Pflegebedürftigkeit häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege vorliegen.

Geförderte Höchstmiete

Je nach Mietstufe gibt es auch eine Höchstmiete, die beim Wohngeld gefördert wird. Wird diese überschritten, wird bei der Berechnung die tatsächliche Miete mit der festgeschriebenen Höchstmiete für die jeweilige Mietstufe ersetzt. Auch hier spielen wieder Haushaltsmitglieder, Partner, Eltern, Mitbewohner und Co. eine wichtige Rolle.

Als Grundlage dient hier die monatliche Nettokaltmiete zuzüglich Wasser, Abwasser und anderer Nebenkosten.

Mietstufe 1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt 3-Personen-Haushalt
1 338 409 487
2 381 461 549
3 426 516 614
4 478 579 689
5 525 636 757
6 575 697 830
7 633 767 912

Quelle: Stiftung Warentest, 2022.

! TIPP

Schaue im Internet einfach mal nach einem Wohngeldrechner für dein Bundesland und verschaff dir einen Überblick über deinen zu erwartenden Wohngeldanspruch.

Weitere Kriterien für den Wohngeldantrag

Neben dem Einkommen und der Miete gibt es noch weitere Voraussetzung für einen erfolgversprechenden Wohngeldantrag im Studium.

  • Keine anderen Sozialleistungen:
    Beziehst du andere Sozialleistungen, in denen deine Wohnkosten bereits berücksichtigt und somit gefördert werden, kannst du in der Regel kein Wohngeld beziehen.

  • Staatsangehörigkeit:
    Wohngeld ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, du musst allerdings einen Nachweis über dein Aufenthaltsrecht in Deutschland erbringen. Bist du ein Student mit deutscher Staatsangehörigkeit, reicht eine Kopie der Ausweisdokumente.

  • Wohnsitz:
    Dein Hauptwohnsitz muss in dem Bundesland liegen, in dem du deinen Antrag stellst.

  • Miete:
    Du lebst zur Miete als Haupt- oder Untermieter. Auch das Leben in einem Heim oder einer Genossenschaftswohnung entspricht den Voraussetzungen.

  • Finanzielle Sonderleistungen:
    Weitere Sozialleistungen darfst du neben dem Wohngeld zwar nicht beziehen, aber falls du neben dem Studium schon arbeitest, können dich finanzielle Sonderleistungen von deinem Arbeitgeber durchaus zusätzlich entlasten.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Finanzielle Sonderleistungen:

Alle anzeigen

Welche Dokumente und Nachweise brauche ich für Wohngeld im Studium?

Wenn du Wohngeld beantragst, musst du einen ganzen Stapel an Nachweisen und Dokumenten zusammenstellen. Die Wohngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes will sicherstellen, dass dir das durch die Sozialleistung bereitgestellte Geld zusteht und du das Wohngeld auch in korrekter Höhe bekommst.

Dafür stellt das zuständige Amt einen bestimmten Antrag bereit, den du ausfüllen musst. In diesem Antrag machst du wichtige Angaben, die du später mit Nachweisen belegst. Beispielsweise trägst du in diesem Antrag zusammen, wie sich deine Miete zusammensetzt, wie viel und welche Art von Vermögen du besitzt, wie hoch dein Einkommen ist und in welchem Arbeitsverhältnis du stehst.

Erstantrag

Bei einem Erstantrag für Wohngeld solltest du folgende Dokumente bereithalten:

  • Meldenachweis in Kopie:
    Deine Meldenachweise erhältst du bei deinem zuständigen Bürgeramt. Sie verifizieren deinen aktuellen Wohnsitz. Hast du dich beispielsweise aufgrund eines Umzugs umgemeldet, bekommst du die Bescheinigung direkt mitgegeben. Ansonsten kannst du deine Meldebescheinigung jederzeit beim Amt beantragen.

  • Mietvertrag in Kopie:
    Dein Mietvertrag belegt, wie viel Miete du monatlich zu zahlen hast und wie sich diese zusammensetzt.

  • Ausweisdokumente:
    Die Kopie deines Ausweises dient als Nachweis deiner Identität. Vor- und Rückseite müssen kopiert und eingereicht werden.

  • Einkommensnachweise:
    Um zu belegen, dass dein Einkommen nicht über der zulässigen Obergrenze liegt, musst du dein monatliches Einkommen nachweisen. Hierzu gehören zum Beispiel dein monatliches Gehalt und dein Rentenbescheid. Hast du deine Gehaltsabrechnungen nicht griffbereit, kannst du dir auch eine Verdienstbescheinigung von deinem Arbeitgeber ausstellen lassen, die deine Verdienste belegt.

! TIPP

Um den Prozess der Antragsbearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die gesammelten Lohnbescheide von vor 12 Monaten der Antragstellung herauszusuchen und darzulegen, mit welchen Einkünften du bis zum Ende des Jahres rechnest.

  • Vermögen:
    Du musst angeben, über welche Art von Vermögen du verfügst und in welcher Höhe. Auch Zinsen oder Gewinne aus deinem Vermögen müssen angegeben werden. Als Antragssteller darfst du ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro besitzen, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen nochmal 30.000 Euro zur Vermögensgrenze dazu. Überschreitet dein Vermögen diesen Wert, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du einen Anspruch auf Wohngeld hast.

  • Nachweise über Sozialleistungen:
    Du musst belegen, dass du keine weiteren Sozialleistungen erhältst, die deine Wohnkosten berücksichtigen bzw. unterstützen. Hierzu gehören in erster Linie BAföG, Mobi-Pro-EU-Leistungen und die Berufsausbildungshilfe (BAB).

  • Mietzahlungen und Mietänderungen:
    Der Nachweis deiner Mietzahlungen zeigt der Behörde, dass du wirklich deine Miete in der jeweiligen Höhe zahlst. Als Nachweis für deine Mietzahlungen kannst du im Online-Banking die jeweiligen Überweisungen als PDF-Datei herunterladen oder screenshotten. Alternativ kannst du sie dir bei deiner Bank aushändigen lassen. Hier musst du die Mietzahlungen der letzten drei Monate einsenden. Auch etwaige Mietänderungen können die Förderungshöhe deines Wohngelds beeinflussen und müssen angegeben werden.

  • Angabe zu Unterhaltspflichten:
    Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts ist gesetzlich festgelegt und in der Düsseldorfer Tabelle festgehalten. Studenten, die während ihres Studiums nicht mehr bei den Eltern leben, haben im Jahr 2023 einen Anspruch von 930 Euro monatlich, ohne Abzüge und inklusive Kosten für die Mieten. Abhängig von deinem Alter, deinen Wohnverhältnissen, deinem Gehalt als Student und dem Gehalt deiner Eltern, kannst du auch mehr oder weniger erhalten. Wie viel Unterhalt genau dir zusteht, musst du aber gar nicht unbedingt berechnen, da die zuständige Behörde normalerweise auch nochmal gesondert deinen Unterhaltsanspruch für das Wohngeld berechnet.

  • EU-Aufenthaltsrecht:
    Du musst vorweisen, dass du dich als Student legal in der EU aufhalten darfst.

Folgeantrag

Für einen Folgeantrag musst du deutlich weniger Dokumente an die zuständige Behörde schicken. Einige Daten sind bereits im System gespeichert und du musst nur in manchen Bereichen aktualisierte Formulare beibringen. Zudem solltest du deinen Folgeantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf der Förderungsdauer einreichen, damit das Wohngeldamt genug Zeit hat, deinen Antrag zu bearbeiten und dir keine Leistungsunterbrechung entsteht.

Hier sind folgende Dokumente notwendig:

  • Antragsformular der Behörde
  • Einkommensbescheide
  • eventuelle Mietänderungen
  • Mietüberweisungen der letzten drei Monate

Damit du in Zukunft nicht mehr auf Sozialleistungen wie Wohngeld angewiesen bist, können dir Weiterbildungen dabei helfen, deine Kompetenzen zu erweitern, um dich so für ein höheres Gehalt zu qualifizieren.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Weiterbildung:

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5 Tipps für dein Wohngeld im Studium

An dieser Stelle soll nochmal gesagt werden: Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob du überhaupt Wohngeld bekommst, solltest du einen Antrag stellen. Im schlimmsten Fall wird dieser abgelehnt und du erhältst kein Wohngeld. Stellst du aber überhaupt keinen Antrag, weißt du auch nie, ob du Wohngeld bekommen würdest und dir entgeht vielleicht eine gute finanzielle Förderungsmöglichkeit.

Damit dein Antrag auf Wohngeld dann genehmigt wird und der ganze Prozess möglichst reibungslos über die Bühne geht, gibt es einige Tipps und Tricks.

  1. Unvollständiger Antrag: Auch wenn dir noch Dokumente für den Antrag fehlen, solltest du diesen trotzdem so früh wie möglich stellen. Denn dein späterer Wohngeldanspruch beginnt ab der Antragsstellung und fehlende Dokumente kannst du auch noch nachreichen.
  2. Keine Dokumentenberge: Wenn etwas Spezifisches bei deinem Antrag fehlt, kontaktiert dich die zuständige Behörde. Bevor du akribisch hunderte von Nachweisen sammelst, schicke deinen Antrag einfach mal ab. So weißt du, was wirklich noch fehlt.
  3. Erklärungen zu finanziellen Unterstützungen: Wenn du finanzielle Unterstützung erhältst, solltest du gut erklären und belegen, wann und wie oft du diese Unterstützung erhältst und ob du diese Leistungen wieder zurückzahlen musst.
  4. Mache nur Angaben, bei denen du dir wirklich sicher bist: Steht zum Beispiel ein neuer Job mit besserer Bezahlung im Raum oder ziehst du eventuell bald um und wohnst zu einer günstigeren Miete, solltest du dies erst bei der Wohngeldstelle angeben, wenn alles in trockenen Tüchern ist. Ein Nachtrag ist hier besser als ein übereiliges Vorpreschen, weil du die nötigen Nachweise noch nicht erbringen kannst.
  5. Einfach mal ransetzen: Jeder Student hat in der freien Zeit neben dem Studieren und der Arbeit sicher besseres zu tun, als sich mit lästigen Amtsanträgen zu beschäftigen und die dafür nötigen Dokumente zu sammeln. Aber: Je schneller du Wohngeld beantragst, desto länger bekommst du Wohngeld und desto eher hast du auch wieder Zeit für andere Sachen, beispielsweise für deine berufliche Zukunft.

Deine Checkliste für den Wohngeldantrag im Studium

Damit du nicht den Überblick verlierst und bei der Antragstellung Zeit sparen kannst, haben wir dir im Folgenden nochmal eine handliche Checkliste mit Schlagwörtern zu den wichtigsten Themen erstellt:

Zusammenfassung: Folgende Parameter haben Einfluss auf den Anspruch und die Höhe deines Wohngeldes:

Wichtigste Parameter Weitere Kriterien
Mindesteinkommen: Hartz IV-Regelsatz, Mehrbedarfe, Miet- und Heizkosten. Davon musst du mindestens 80 Prozent stemmen. Keine anderen Sozialleistungen
Maximale Einkommenshöhe nach Mietstufe Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Aufenthaltsrecht
Geförderte Höchstmiete Wohnsitz in der Stadt der Antragsstellung
Anrechenbare Freibeträge: Alleinerziehend, Erwerbstätige Kinder, Schwerbehinderte Wohnen im Mietverhältnis
Anzahl der Haushaltsmitglieder: Wirkt sich auf die geförderte Höchstmiete und die maximale Einkommenshöhe aus.

Checkliste: Benötigte Dokumente und Nachweise für den Wohngeldantrag

Dokument/Nachweis Check?
Antrag der Wohngeldstelle
Meldenachweis
Mietvertrag / Mietzahlungen (die letzten drei Monate vor der Antragsstellung) / Mietänderungen
Ausweisdokumente / EU-Aufenthaltsrecht
Einkommensnachweise / Verdienstbescheinigung
Vermögensnachweis
Nachweise über Sozialleistungen: Negativbescheid vom BAföG-Amt etc.
Angabe zu Unterhaltspflichten oder zum Unterhaltsanspruch

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