Der Lohn ist, wie auch das Gehalt, ein Arbeitsentgelt aus unselbständiger Arbeit, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Konkret handelt es sich dabei um den Bruttobetrag. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte unterschieden. Dabei findet diese Form der Unterscheidung in Tarifverträgen und in der Gesetzgebung heute kaum noch Anwendung.
Zwar werden Lohn und Gehalt umgangssprachlich nach der Art der Beschäftigung (Arbeiter oder Angestellte) differenziert, aber eigentlich ist es eher nach der Art und Umfang der Arbeitsleistung auseinanderzuhalten. In der Regel wird das Gehalt in Form des Monatsgehalts gezahlt, welches unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat und der erbrachten Leistung in gleichbleibender Höhe gezahlt wird. Der Lohn kann hingegen von der geleisteten Arbeit abhängen, z.B. Stundenlohn oder Stücklohn. Hier kann der Betrag am Monatsende variieren. Das Arbeitsentgelt in Form von Lohn und Gehalt ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sofern es keine gesetzliche Mindestlohnregelung gibt.
In Deutschland gelten derzeit ca. 67.000 verschiedene Tarifverträge, die Löhne und Gehälter regeln. In den Lohn- und Gehaltstarifverträgen wird die Höhe der Arbeitsentgelte in so genannten Lohn- und Gehaltsgruppen geregelt. Diese ordnen die einzelnen Tätigkeiten je nach Anspruch ein, um eine gerechte Entlohnung gleichwertiger Tätigkeiten zu gewährleisten. Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, dürfen die Löhne und Gehälter nicht niedriger als der tarifliche Mindestlohn ausfallen.
Neben dem Grundbetrag können zusätzliche Sonderzahlungen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Aber auch nicht-monetäre Sonderleistungen wie beispielsweise Dienstwagen, Fortbildungen, Mitarbeiterrabatte oder Tankgutscheine. Dies kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber deutliche steuerliche Vorteile mit sich bringen. Allerdings gibt es hier maximale steuerliche Freibeträge, die eingehalten werden müssen.
Von Niedriglohn spricht man, wenn man Vollzeit einer Beschäftigung nachgeht und trotzdem von dem Nettolohn der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann. Die Spanne liegt hier zwischen 400 und 800 Euro. Unter 400 Euro spricht man von einem so genannten Minijob, der steuer- und sozialabgabenbefreit ist und sich somit auch als Nebenjob eignet. Bei einer Niedriglohnarbeit werden hingegen Steuern und Sozialabgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeführt.
Bist Du einmal krank, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Deinen Lohn maximal sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn Du Dich rechtzeitig krank meldest. Bist Du länger krankgeschrieben, zahlt Dir die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70% Deines Brutto-Lohns bei erstmaliger Arbeitsunfähigkeit.
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Manager Intellectual Property
wooga GmbH |
1 Berlin | |
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Absolventen/innen oder Werkstudenten/innen
WSP Deutschland AG |
80807 München | |
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Dualen Studium Lebensmittelmanagement
WESTFLEISCH eG |
48143 Münster | |
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Konstrukteur(in) / Mechanische Konstruktion
Bütfering Schleiftechnik GmbH |
33442 Herzebrock-Clarholz | |
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Student (m/w) der Fachrichtung Kunststoff-/Verfahrenstechnik/Chemie o. Ä.
Lehmann & Voss & Co. KG |
20354 Hamburg |
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