Das Arbeitsrecht
-
Umfangreiche Informationen rund um das Arbeitsrecht
-
Alles Wissenswerte zum Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
-
Regelungen zu Probezeit, Freier Mitarbeit und Tarifverträgen
Das Arbeitsrecht bildet den gesetzlichen Rahmen, der das Arbeitsverhältnis und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt. Weiterhin reguliert das Arbeitsrecht verschiedene Richtlinien, zum Beispiel in Bezug auf den Mindest-Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers oder dessen Kündigungsfristen. Zentrale Bereiche im Arbeitsrecht sind die Regelungen zu Verträgen und Zeugnisse.
Ein Arbeitsvertrag definiert nicht nur die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und die Höhe der Bezahlung, sondern auch die Anzahl der Urlaubstage und eventuelle Besonderheiten, wie Bonuszahlungen oder spezielle Vergünstigungen. Bei Letzteren gibt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht jedoch die Grundregeln vor, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht völlig frei in der Gestaltung sind. Trotzdem existieren in Arbeitsverträgen Variationsmöglichkeiten. Das Anrecht auf einen Arbeitsvertrag haben nicht nur Festangestellte, sondern auch freie Mitarbeiter oder Praktikanten.
Dem Arbeitsrecht nach, kann jeder Arbeitnehmer die Bewertung seiner Leistungen in Form eines Zeugnisses verlangen. Dabei ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss jederzeit der Wahrheit entsprechen. Doch egal, ob es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein Praktikumszeugnis handelt: Es muss dem Arbeitnehmer gegenüber wohlgesonnen formuliert sein.