• Zeugnistypen

    Nach jedem Beschäftigungsverhältnis hast Du ein Anrecht auf ein Zeugnis, egal ob es sich dabei um einen langjährigen Job oder ein Praktikum gehandelt hat. Dem Arbeits­recht zufolge gibt es verschiedene formale und inhaltliche Regelungen, denen die Zeugnisse unterliegen. Welche das sind und worauf Du bei den verschiedenen Zeugnisarten achten musst, erfährst Du hier.

  • Vertragsarten

    Im Arbeits­recht gibt es für verschiedene Be­schäftigungs­verhältnisse auch ver­schie­dene Ver­trags­arten. Ob beim direk­ten Berufs­ein­stieg oder einem Neben­job im Studium: Ein Arbeits­ver­trag bildet den recht­lichen Rahmen Deines Arbeits­ver­hält­nisses. Er regelt nicht nur die Dauer, Kündigungsfrist und das Gehalt, sondern auch noch vieles weitere. Was Du bei welchen Ver­trags­arten beach­ten musst, erfährst Du hier.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet den gesetzlichen Rahmen, der das Arbeits­verhältnis und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten der Arbeit­geber und Arbeit­nehmer bestimmt. Weiterhin reguliert das Arbeits­recht verschiedene Richtlinien, zum Beispiel in Bezug auf den Mindest-Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers oder dessen Kündi­gungs­fristen. Zentrale Bereiche im Arbeitsrecht sind die Regelungen zu Verträgen und Zeugnisse.

Ein Arbeitsvertrag definiert nicht nur die Art der Tätigkeit, die Arbeits­zeit und die Höhe der Bezahlung, sondern auch die Anzahl der Urlaubstage und eventuelle Besonderheiten, wie Bonus­zahlungen oder spezielle Vergünstigungen. Bei Letzteren gibt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht jedoch die Grundregeln vor, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht völlig frei in der Gestaltung sind. Trotzdem existieren in Arbeits­verträgen Variationsmöglichkeiten. Das Anrecht auf einen Arbeitsvertrag haben nicht nur Festangestellte, sondern auch freie Mitarbeiter oder Praktikanten.

Dem Arbeitsrecht nach, kann jeder Arbeitnehmer die Bewertung seiner Leistungen in Form eines Zeugnisses verlangen. Dabei ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss jederzeit der Wahrheit entsprechen. Doch egal, ob es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis  oder ein Praktikumszeugnis handelt: Es muss dem Arbeitnehmer gegenüber wohlgesonnen formuliert sein.