Oft bekommen Absolventen bei ihrem Berufseinstieg zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag, zum Beispiel eine Trainee-Stelle. Achte beim Vertragsabschluss auf Kündigungsfristen, denn unter Umständen kommst Du bis zum Ende der Laufzeit nicht mehr aus dem Vertrag heraus. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf ohne besonderen Grund maximal zwei Jahre laufen. Erfahre hier mehr Besonderheiten.
Ein befristeter Arbeitsvertrag, beispielsweise in Form einer Trainee-Stelle, ist für Hochschulabsolventen bei ihrem Berufseinstieg keine Seltenheit. Diese Vertragsform wird seit 2000 durch das Gesetz für Teilzeitarbeit und Befristung (TzBfG) geregelt. Der befristete Arbeitsvertrag hat im Gegensatz zu einem unbefristeten Vertrag ein festes Enddatum oder aber ein bestimmtes Ziel, nach dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Hier unterscheidet das TzBfG §3 den „kalendermäßig befristeten Vertrag“ (ohne Sachgrund, mit festem Datum) und den „zweckbefristeten Vertrag“ (mit Sachgrund, ohne festes Datum).
Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt bis zu zwei Jahre kalendermäßig befristet werden, wenn der Arbeitgeber keinen Sachgrund im Arbeitsvertrag angibt. Dabei gilt allerdings, dass diese rein kalendermäßige Befristung nur dann über zwei Jahre erfolgen darf, wenn es sich um das erste Arbeitsverhältnis zwischen diesem Arbeitgeber und dieser Firma handelt. Arbeitgeber können den Vertrag unter der Prämisse, dass die Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschritten wird, drei Mal verlängern. Das heißt, dass der erste Vertrag über sechs Monate abgeschlossen und dann dreimal um jeweils sechs Monate verlängert werden kann.
Eine weitere Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund für die Befristung angibt. In dem Fall darf dieser dann zweckbefristete Arbeitsvertrag auf einen kalendermäßig befristeten folgen.
Gemäß TzBfG §14, Abs. 1 kann der Arbeitgeber folgende Zwecke für einen befristeten Vertrag angeben:
Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag hat keine feste Laufzeit, sondern ist bis zur Erfüllung des Zwecks gültig. Danach ist ein weiterer befristeter Vertrag möglich, sofern der Arbeitgeber wiederum einen Sachgrund angibt.
Für neu gegründete Unternehmen lockert das TzBfG die Bestimmungen. Startup-Unternehmen dürfen befristete Verträge über vier Jahre ausstellen, jedoch nur in den ersten vier Jahren ihrer Existenz. Davon ausgeschlossen sind Unternehmen, die fusioniert haben oder die sich wegen rechtlicher Auflagen in Neugründung befinden.
Wie jeder Arbeitsvertrag muss auch der befristete in Schriftform vorliegen, damit er Gültigkeit erhält. Dabei sind elektronische Ausgaben ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss den Vertrag unterschreiben und die Befristung festlegen.
Er ist auch verpflichtet, dem befristet arbeitenden Angestellten nach Ablauf der Anstellung über unbefristete Stellen, die dessen Fähigkeiten oder dessen Position entsprechen, zu informieren. Er muss diese Informationen jedoch nicht persönlich überbringen, sondern kann auch einen öffentlich einsehbaren Aushang machen. Der befristet Angestellte kann jedoch keine Vorrechte bei der Vergabe dieser Stelle gegenüber anderen Bewerbern geltend machen.
Der befristete Vertrag unterliegt einem besonderen Kündigungsrecht. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag ab, kann keine der beiden Parteien eine Kündigung aussprechen, außer der Vertrag enthält eine Kündigungsklausel oder richtet sich nach einem Tarifvertrag. Auch eine Probezeit entsteht nicht, außer sie ist im Arbeitsvertrag festgelegt.
Rückt das Ende des kalendermäßig befristeten Vertrages näher, muss der Arbeitgeber nicht explizit kündigen, da das Enddatum bereits feststeht. Wenn die befristete Einstellung einen bestimmten Sachgrund hatte, wie beispielsweise den Mutterschutz einer Kollegin, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Erfüllung des Zwecks schriftlich informieren. Frühestens zwei Wochen nach der Mitteilung, dass der Sachgrund erfüllt wurde, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Übrigens: Erscheint der Arbeitnehmer am Tag nach dem Ende der Beschäftigung wieder im Büro und verrichtet seine Arbeit, ohne dass der Arbeitgeber Einspruch erhebt, gilt der Vertrag als unbefristet verlängert.
Wertvolle Tipps und nützliche Infos rund um Bewerbung, Job, Gehalt und Karriereperspektiven.
Auf Jobsuche? Bewirb Dich aktiv! Aktuelle Stellenangebote ausschließlich für junge Akademiker.
Bewirb Dich passiv! Lebenslauf in die Datenbank eintragen und Unternehmen bewerben sich bei Dir!
Die Jobbörse Absolventa bietet Studenten, Absolventen und Young Professionals hilfreiche Instrumente für den erfolgreichen Berufseinstieg. Bewerber finden tausende Berufseinstieg- und Trainee-Stellenangebote. Studenten können durch ein Stipendium gefördert werden. Der Absolventa Karriereblog und der Karriereguide Informieren Absolventen umfassend und kostenlos, egal ob Telefoninterview, Einstellungstest, Vorstellungsgespräch, Rhetorikkurs, Assessment Center oder Gehalt. In den Karriere-Seminaren Assessment Center Training und Bewerbungstraining kann man dieses Wissen vertiefen und eine individuelle Persönlichkeitsanalyse durchführen.
Dies hilft bei der Bewerbung um einen der zahlreichen Ingenieur Jobs, IT Jobs oder eine der vielen Trainee Stellen. Aber auch Young Professionals können über die Jobbörse Absolventa ein Rhetorik Seminar belegen und mit dem Gehaltsrechner eine persönliche Gehaltsanalyse vornehmen, damit auch künftige Gehaltsverhandlungen erfolgreich sind.