Der so genannte geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über das reine Gehalt hinaus geht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Der geldwerte Vorteil ist daher auch als Sachbezug oder Sachleistung bekannt. Grundsätzlich gehört der geldwerte Vorteil zum zu versteuernden Einkommen eines Arbeitnehmers. Hier werden kurz die gängigsten Sachbezüge dargestellt.
Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Dienst- oder Firmenwagen. Dieser kann dem Arbeitnehmer und auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile gegenüber einer reinen Gehaltserhöhung verschaffen. Die steuerliche Berücksichtigung des Dienstwagens häng davon ab, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf oder nicht. Die private Nutzung des Dienstwagens ist seit 2006 neu geregelt und muss versteuert werden. Dabei kommen zwei unterschiedliche Methoden zu Anwendung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Nach der Ein-Prozent-Regelung werden die privaten Fahrten pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises monatlich versteuert. Dazu kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent Brutto-Inlandslistenpreises je Kilometer der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.
Beispiel Ein-Prozent-Regelung:
| Brutto-Inlandslistenpreis |
35.000,00 Euro |
| davon 1% pro Monat |
350,00 Euro |
| + 0,03% pro Km (z.B. 40 Km) |
420,00 Euro |
| geldwerter Vorteil | 770,00 Euro |
Das bedeutet letztendlich ein nicht ausgezahltes Zusatzeinkommen in Höhe von 770 Euro. Auf diesen Betrag müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings auch Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Die zweite Möglichkeit ist, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem alle Fahrten akribisch genau schriftlich festgehalten werden. Besonders bei Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen überwiegend auch für dienstliche Fahrten nutzen, kann sich ein Fahrtenbuch steuerlich auszahlen. Als Faustregel gilt: Je mehr man den Firmenwagen dienstlich nutzt, desto eher lohnt sich aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch. Allerdings sollte das im Einzelfall genau ausgerechnet werden.
Jedem Arbeitnehmer steht derzeit ein jährlicher „Rabattfreibetrag“ von 1.080 Euro zur Verfügung. Er gilt für unentgeltliche oder verbilligte Sachbezüge. Damit sind Waren oder Dienstleistungen gemeint, die vom Unternehmen am Markt angeboten werden. Das sind zum Beispiel vergünstigte oder kostenlose Hotelzimmer für die Hotelangestellten, vergünstigte Flüge für Mitarbeiter von Luftfahrtgesellschaften oder Mitarbeiterrabatte auf Kaufhausware. Übersteigt der finanzielle Gegenwert des Mitarbeiterrabatts den Rabattfreibetrag, so muss nur die darüberhinausgehende Summe versteuert werden.
Für alle anderen Sachbezüge, die das Unternehmen extra für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellt, gelten bestimmte Freigrenzen, die im Steuerrecht festgeschrieben. Hier zwei Beispiele: Geschenke an Mitarbeiter – Blumen zum Geburtstag, ein teurer Füller zum Dienstjubiläum, usw. – dürfen einen monatlichen Betrag von derzeit 44 Euro nicht übersteigen. Eine Dienstwohnung darf derzeit nicht mehr al 204 Euro geldwerten Vorteil bringen. Werden diese Freigrenzen überschritten, muss der geldwerte Vorteil vollständig versteuert werden.
Der Dienstwagen und der Mitarbeiterrabatt sind nur zwei von zahlreichen geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten zukommen lassen oder die ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen aushandeln kann. Besonders in kleineren Betrieben, die oft keine hohen Gehälter zahlen können, stellt ein geldwerter Vorteil eine gute Alternative für die Gehaltsverhandlung. Neben Mitarbeiterrabatt und Dienstwagen können Arbeitgeber ihren Angestellten auch Firmen-Handys, Tankgutscheine, Fahrkarten, Bildungsurlaub, Restaurantchecks (z.B. bei Firmen ohne eigene Kantine) und vieles mehr anbieten. Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Bemessungsgrenzen sollte allerdings im Einzelfall immer ausgerechnet werden, ob sich der geldwerte Vorteil tatsächlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr auszahlt als eine reine Gehaltserhöhung. Am besten suchst Du dazu einen Steuerberater auf.
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