In Deutschland gelten ca. 67.000 verschiedene Tarifverträge, die für viele Millionen Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte regeln. Ein solcher Tarifvertrag kann Dir einen ersten Anhaltspunkt dafür liefern, was Deine Arbeitskraft einem Unternehmen mindestens wert ist. Dabei regelt der Tarifvertrag nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch viele weitere wichtige Eckpunkte.
In Deutschland werden viele Arbeitsverhältnisse durch einen Tarifvertrag geregelt. Mittlerweile gibt es ca. 67.000 verschiedene Tarifverträge. Diese Vereinbarungen über Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Arbeitszeiten und vieles mehr werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden geschlossen und gelten für alle Mitglieder der Vertragsparteien. Die rechtliche Grundlage für den Tarifvertrag bilden das Tarifvertragsgesetz von 1949 sowie der Abs. 9 des Grundgesetztes, der die Tarifautonomie regelt. Die Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien sollen demnach ohne staatliche Einflussnahme ablaufen.
Den Rahmen für alle anderen Tarifverträge bildet in der Regel der Manteltarifvertrag bzw. der Rahmentarifvertrag. Er regelt allgemeine Punkte wie beispielsweise Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Urlaubsansprüche, Probezeit, Lohn- und Gehaltsgruppen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Laufzeit ist für gewöhnlich langfristig angelegt oder sogar unbegrenzt. Es kann allerdings vorkommen, dass einzelne Punkte im Rahmen von Lohn- und Gehaltsverhandlungen, zum Beispiel Arbeitszeiten, schon vor Ende der Laufzeit neu definiert werden.
In einem bestimmten Tarifgebiet regeln Flächentarifverträge die Arbeitsbedingungen einer oder mehrerer Branchen. Ein Flächentarifvertrag kann für ein Bundesland oder auch eine bestimmte Region eines Bundelandes gelten. Er sorgt für vergleichbare Arbeitsbedingungen in den einzelnen Firmen. Allgemein gelten Flächentarifverträge als leicht handhabbar. Trotzdem gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, Haustarifverträge auszuhandeln, da diese besser an wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen sind. Haustarifverträge regeln nur die Arbeitsbedingungen einer speziellen Firma, die Vereinbarungen mit der zuständigen Gewerkschaft trifft. Bekannte Beispiele hierfür sind die Lufthansa oder BMW. In den meisten Fällen handelt es sich um Anerkennungsverträge, die sich bis auf einige einzelne Punkte dem Flächentarifvertrag unterwerfen. So gennannte Öffnungsklauseln im Flächentarifvertrag sorgen dafür, dass der Haustarifvertrag an die individuelle Situation des Unternehmens angepasst werden kann.
Die exakte Höhe von Löhnen und Gehältern sowie die Einordnung der einzelnen Berufe und Tätigkeiten in die jeweiligen Vergütungsgruppen nimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vor. Dabei gelten die Kriterien der Arbeitsbewertung, die eine den Anforderungen der Tätigkeit entsprechende, gerechte Entlohnung sicherstellen sollen. Teilweise werden auch die Betriebszugehörigkeit, Berufsjahre oder Betriebstreue berücksichtigt. Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, der gezahlt werden muss und nicht unterschritten werden darf. Übertarifliche Bezahlung ist hingegen möglich. Meistens werden Lohn- und Gehaltstarifverträge jährlich neu verhandelt.
Der Tarifvertrag hat verschiedene Funktionen. Bei den Arbeitnehmern soll er die Konkurrenzsituation in Gehaltsfragen eingrenzen und die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber stärken. Außerdem haben die Arbeitnehmer durch die Gewerkschaften die Möglichkeit, ihre Arbeitsbedingungen mitzubestimmen. Durch die kurzen Laufzeiten von Lohn- und Gehaltstarifverträgen partizipieren sie des Weiteren an den wirtschaftlichen Entwicklungen. Im Gegenzug schützen die langen Laufzeiten von Rahmen- und Manteltarifverträgen jedoch vor zu schnellen Änderungen individueller Arbeitsverträge.
Doch auch für die Arbeitgeber haben Tarifverträge gewisse Vorteile. So müssen die Rahmenbedingungen von Arbeitsverträgen nicht für jeden Arbeitnehmer individuell verhandelt werden, was Zeit und Kosten spart. Durch die standardisierten Lohn- und Gehaltgruppen können Arbeitgeber im Übrigen auch ihre Lohnkosten besser kalkulieren und wissen, wie sie gegenüber der Konkurrenz dastehen. Ein weiterer vorteilhafter Aspekt ist die Friedenspflicht während der Tarifvertragslaufzeit, die das Unternehmen vor permanenter Bestreikung schützt.
Und auch der Staat profitiert von Tarifverträgen. Im Fall der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden kommt dem Staat unter Umständen lediglich eine Schlichterposition zu.
Grundsätzlich haben nur diejenigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Vereinbarungen aus dem Tarifvertrag, die auch Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind. Allerdings gewähren die tarifgebundenen Unternehmen auch Arbeitnehmern ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft die tariflichen Bedingungen, um Missstimmungen unter den Arbeitnehmern und Gewerkschaftsbeitritte zu verhindern. Auch viele nichtorganisierte Arbeitgeber richten sich nach Vereinbarungen aus Tarifverträgen, auch wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn im Tarifvertrag eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung unterzeichnet wurde. Dann haben sich alle Unternehmen, egal ob Mitglied des Arbeitgeberverbandes oder nicht, an die Vereinbarungen aus dem Tarifvertrag zu halten.
Besonders bei der Vorbereitung auf eine Gehaltsverhandlung kann Dir ein Tarifvertrag für die entsprechende Branche erste Anhaltspunkte für Deinen „Marktwert“ liefern. Dabei gilt es zu beachten, dass im Tarifvertrag immer nur die Mindestlöhne angegeben sind. Dennoch bekommst Du als Bewerber einen Eindruck davon, wie Du Deine Arbeitskraft finanziell einzuschätzen hast.
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