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Praktikanten einstellen: Was man als Arbeitgeber wissen muss

Praktikanten einstellen: Was man als Arbeitgeber wissen muss

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Das müssen Sie wissen

  • Es gibt große rechtliche Unterschiede zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum.
  • Wer über die rechtlichen Mindestansprüche hinaus großzügig ist, kann Praktikanten an sich binden.
  • Das Investment in Praktikanten lohnt sich.
  • Um Ihre Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, müssen Sie auf dem Laufenden bleiben.

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Praktikanten sind extrem wertvoll

Immer mehr Unternehmen verstehen, dass Praktikanten keine Last sind, sondern ein wichtiger Baustein im Fachkräfte-Recruiting – wenn man vorausschauend denkt.

Praktikanten sind die Mitarbeiter von morgen

Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte mit befristetem Vertrag, sondern Fachkräftenachwuchs, den man in jedem Fall an das Unternehmen binden möchte.

Praktikanten bringen in den meisten Fällen (Pflichtpraktikum im Studium) nicht das Know-how mit, das Hochschulabsolventen einbringen können, denn sie sollen bei einem Praktikum ja etwas lernen und nicht einfach eine Arbeitskraft ersetzen. Doch dafür ist es wesentlich leichter und kostengünstiger, sie zu rekrutieren. Wer es dann schafft, mit vielversprechenden Talenten in Kontakt zu bleiben, hat sich einen wichtigen Vorteil vor anderen Unternehmen verschafft.

Praktikanten machen Werbung fürs Unternehmen

Zudem sind Praktikanten die idealen Multiplikatoren: Im besten Fall erzählen sie ihren Freunden und Kommilitonen an der Hochschule von ihrem Arbeitgeberund warum sie dort besonders zufrieden waren. Es lohnt sich also, aufmerksam darauf zu achten, sich als Unternehmen von einer guten Seite zu zeigen und sich über die juristischen Regeln zu Verträgen, Arbeitszeiten und zur Vergütung von Praktikanten zu informieren.

Welche Aufgaben können Praktikanten übernehmen?

Praktikanten sind primär in einem Unternehmen, um zu lernen. Trotzdem muss ein Praktikum durch die Aufgaben, die übernommen werden, klar von anderen Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsformen abgegrenzt sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert den Sinn und Zweck eines Praktikums folgendermaßen:

Definition Praktikum

„Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen in einem Beschäftigungsverhältnis, das weder ein reguläres Arbeitsverhältnis ist noch eine Berufsausbildung i.S.d. Berufsbildungsgesetzes, also keine Lehre im klassischen Sinne bzw. keine der vollzeitschulischen Ausbildungen nach Landesrecht. Das Praktikum ist damit ein gezieltes Qualifizierungsverhältnis in besonders praxisnaher Ausprägung.“

Wieviel kosten Praktikanten?

Bei der Entlohnung von Praktikanten kommt es ganz darauf an, mit welchem Hintergrund das Praktikum absolviert wird – handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum?

  • Ein Pflichtpraktikum muss nicht vergütet werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht trotzdem eine gute Idee ist, Pflichtpraktikanten zu bezahlen und ihnen auch Urlaub zu gewähren. Denn der Anreiz, sich für ein bezahltes Praktikum zu bewerben, ist deutlich höher. Zudem positioniert sich ein Unternehmen, das auch ein Pflichtpraktikum entlohnt, als fairer Arbeitgeber.

  • Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate absolviert wird, ist das Unternehmen der Hauptarbeitgeber des Praktikanten und übernimmt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Pflichten eines Arbeitgebers, z. B. Urlaubstage und Gehalt zu gewähren. Dementsprechend muss ein freiwilliges Praktikum auch vergütet werden und zwar mit dem Mindestlohn von 12 € pro Stunde.

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Muss ich Praktikanten bei den Versicherungen anmelden?

Eine generelle Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Grundsätzlich muss aber jeder Praktikant unfallversichert sein. Bei Pflichtpraktika geschieht dies in der Regel über die Schule oder Universität. Bei freiwilligen Praktika sollte die Unfallversicherung über den Betrieb erfolgen.

Abgesehen davon sind die Vorgaben recht komplex und es lohnt sich, je nach Fall Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen und zu entscheiden. Prinzipiell sind jedoch Pflichtpraktikanten von weiteren Versicherungspflichten befreit – ab einem Monatslohn von 520 Euro könnte sich dies jedoch ändern. Dies gilt für die Sozial- Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Bei einem freiwilligen Praktikum gelten alle üblichen Arbeitgeberpflichten.

Ist ein Praktikumsvertrag zwingend nötig?

Bei Pflichtpraktikanten ist ein Vertrag nicht verpflichtend – wird aber häufig von der Hochschule als Nachweis gefordert.

Bei freiwilligen Praktika sind Verträge zwingend notwendig, da ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht. Generell sind Praktikumsverträge sinnvoll, um die Erwartungen beider Seiten abzugleichen und die Zusammenarbeit klar zu regeln.

Gibt es eine Probezeit?

Pflichtpraktika fallen nicht unter das BBiG, daher ist keine Probezeit vorgeschrieben.

Anders verhält es sich bei freiwilligen Praktika: Hier gilt das BBiG, entsprechend sieht § 20 eine Probezeit von ein bis vier Monaten vor. Verkürzungen sind allerdings möglich.

Welche Regeln gelten für die Arbeitszeiten?

Bei den Arbeitszeiten kommt es auf das Alter der Praktikanten an: Sind sie jünger als 15 Jahre, dürfen sie maximal sieben Stunden pro Tag und maximal 35 pro Woche arbeiten.

Bei den 15- bis 17-Jährigen gilt die Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag sowie 40 in der Woche. Zudem darf die Arbeitszeit nicht zwischen 20 und 6 Uhr liegen – es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, beispielsweise in Bäckereien, Hotels oder im Pflegebereich. Für volljährige Praktikanten gelten die üblichen Arbeitszeiten.

Für minderjährige Praktikanten ist zudem bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden eine mindestens 30-minütige Pause vorgeschrieben, 60 Minuten nach mehr als sechs Stunden Tätigkeit. Bei volljährigen Praktikanten sind nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause Pflicht.

Haben Praktikanten Urlaubsanspruch?

Pflichtpraktikanten haben prinzipiell kein Recht auf Urlaub, der Anspruch kann aber wie bereits beschrieben individuell vereinbart werden – und macht Ihr Angebot natürlich attraktiver.

Bei freiwilligen Praktika dagegen gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Ab einer Praktikumsdauer von sechs Monaten und bei einer Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Dauert das Praktikum weniger als sechs Monate, hat der Praktikant nach dem BUrlG Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Monat.

Sind Sie ein guter Arbeitgeber?

Wenn ja, dann sagen Sie es potentiellen Bewerber:innen über ein Unternehmensprofil. Wie das geht?

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

In der Probezeit können beide Parteien ohne besonderen Grund das Praktikumsverhältnis kündigen. Nach der Probezeit gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Für eine fristlose Kündigung muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, beispielsweise gravierendes Fehlverhalten durch den Praktikanten wie Diebstahl.

Rahmenbedingungen: Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Rund um die rechtlichen Umstände eines Praktikums gibt es viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifel lohnt es sich, bei den zuständigen Ämtern nachzufragen.

Welche Besonderheiten gelten bei ausländischen Praktikanten?

Für Praktikanten, die aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammen, gelten keine besonderen Bestimmungen. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei deutschen Praktikanten.

Praktikanten, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Dieser muss die Berechtigung zum erwerbstätigen Arbeiten beinhalten. Handelt es sich um ein studienbezogenes Praktikum, so ist dieses bei einer Dauer von bis zu sechs Monaten mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Praktikums möglich – auch ohne die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

Rund um die rechtlichen Umstände eines Praktikums gibt es viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Frage Pflichtpraktikum Freiwilliges Praktikum
Ist ein Praktikumsvertrag nötig? - Nicht verpflichtend.
- Häufig aber von der Hochschule gefordert.
- Verpflichtend, da ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht.
Welche Regeln gelten für die Arbeitszeiten? - Für volljährige Praktikanten gelten die üblichen Regeln zu Arbeitszeiten.
- Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit können nicht ausgeglichen werden.
- Für volljährige Praktikanten gelten die üblichen Regeln zu Arbeitszeiten.
- Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit können ausgeglichen werden.
Gibt es eine Probezeit? - Es gibt auch bei einem Praktikum eine Probezeit, zu den Details siehe § 20 BBiG. - Es gibt auch bei einem Praktikum eine Probezeit, zu den Details siehe § 20 BBiG.
Kann man einem Praktikanten auch kündigen? - Kündigungen können in der Probezeit jederzeit erfolgen, zu den Details siehe § 22 BBiG.
- Nach der Probezeit nur aus triftigen Gründen.
- Kündigungen können in der Probezeit jederzeit erfolgen, zu den Details siehe § 22 BBiG.
- Nach der Probezeit nur aus triftigen Gründen.
Welche Versicherungspflichten bestehen (Renten-, Pflege-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung)? - Ohne Vergütung des Praktikums besteht keine Pflicht, Beiträge zu übernehmen.
- Bei einem Gehalt von mehr als 450 € bestehen die normalen Arbeitgeberpflichten zur Versicherung.
- Bei einem freiwilligen Praktikum gelten alle üblichen Arbeitgeberpflichten.

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Praktikumszeugnis und Abschied

Am Ende des Praktikums steht die Frage im Raum, wie Unternehmen und Praktikanten auseinandergehen.

5 Tipps für den Abschied

  1. Erstellen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – auch wenn Sie bei einem Pflichtpraktikum nicht dazu verpflichtet sind.
  2. Kümmern Sie sich um die Übergabe an einen neuen Praktikanten, damit Wissen und Arbeit nicht verloren gehen.
  3. Lassen Sie sich Feedback zum Praktikum geben, schließlich wollen Sie sich als Unternehmen stetig verbessern.
  4. Machen Sie eine kleine Abschiedsfeier mit Ihrem Praktikanten, damit Ihr Unternehmen in guter Erinnerung bleibt.
  5. Bieten Sie Praktikanten an, in Kontakt zu bleiben. Nur so besteht die Chance, vielversprechende Talente nach dem Studienabschluss wieder anzusprechen.

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