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Verkehrsmittelzuschuss

Verkehrsmittelzuschuss

Das solltest du wissen

  • Es gibt verschiedene Varianten des Verkehrsmittelzuschusses.

  • Du hast als Arbeitnehmer_in* keinen Anspruch auf einen Fahrkostenersatz vom Arbeitgeber.

  • Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist eine sinnvolle Alternative oder Erweiterung zum Verkehrsmittelzuschuss.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Verkehrsmittelzuschuss:

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Was ist ein Verkehrsmittelzuschuss?

Ein Verkehrsmittelzuschuss, auch Fahrkostenersatz genannt, ist eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers.Diese soll dich finanziell entlasten und dazu bewegen, auf umweltfreundliche Alternativen für deine Fahrten von der Wohnung zur Arbeit umzusteigen.

Verkehrsmittelzuschüsse für dich als Arbeitnehmer werden in unterschiedlicher Höhe und in verschiedenen Varianten angeboten:

Zuschussart Details
Ersatzzahlungen Der Arbeitgeber kommt unter bestimmten Umständen für die Kosten, die durch die Fahrten des Arbeitnehmers zur Arbeit anfallen, auf. Du musst jedoch die Kosten vorstrecken.
Abonnements Dir kann ein Jobticket gestellt werden, mit dem du als Arbeitnehmer geringere Fahrpreise in den öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen musst. Alternativ zu Jobtickets kann der Arbeitgeber auch die Kosten für gleichwertige Angebote übernehmen, beispielsweise in Form einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Typische Fahrausweise Je nach Bedarf werden dir als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Fahrausweise für deinen Arbeitsweg zur Verfügung gestellt. Dabei trägt deine Tätigkeitsstätte in fast allen Fällen die volle Höhe der Kosten.
Verkehrsmittelstellung Der Arbeitgeber stellt ein Verkehrsmittel, beispielsweise einen Bus, das dich umsonst zur Arbeit und nach dem Feierabend wieder nach Hause bringt. Auch ein Dienstwagen ist möglich.
Barzuschüsse Durch Sachleistung wie Tankgutscheine oder der Beteiligung an den Kosten der gefahrenen Kilometer, mit einem festgelegten Satz, unterstützt dich der Arbeitgeber auf deinem Weg zur Arbeit.

Studien zeigen, dass sich ein Fahrkostenersatz nicht nur für dich und deinen Arbeitgeber auszahlen kann, sondern auch für die Umwelt. Laut einer Umfrage aus Österreich sind Jobtickets prozentual der wichitigste Beweggrund für Arbeitnehmer, um den Großteil ihrer Arbeitswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen und so die Umwelt zu schonen.

Steigende Spritpreise und keine kostenlosen Parkmöglichkeiten an der Tätigkeitsstätte sind nicht in gleicher Höhe relevant. Nur etwa 20 bis 25 Prozent der befragten Arbeitnehmer würden aufgrund dieser Umstände auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, während bei kostenlosen Jobtickets mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer viele Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen würden, statt mit privaten.

Unter welchen der folgenden Umstände würden Sie mehr Wege mit der Bahn als mit dem Auto zurücklegen?

Bereitschaft zum Zurücklegen viele Wege einige Wege
Kostenloses Öffi-Jobticket 53 % 16 %
Kürzere Gesamtreisezeit (inklusive Umsteigen) 47 % 29 %
Häufigere Bahnverbindungen 39 % 32 %
Abfahrtsbahnhof besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar 34 % 27 %
Am Zielort kein kostenloses Parken möglich 24 % 26 %
Steigende Spritpreise 21 % 28 %
Abfahrtsbahnhof besser mit Fahrrad erreichbar 18 % 21 %
Radleih-Station am Bahnhof 16 % 20 %
Carsharing am Bahnhof 14 % 19 %
Mehr Personal auf Bahnsteigen und in Zügen 10 % 18 %

Voraussetzungen: Was gilt es zu beachten?

Gesetzlich ist der Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Verkehrsmittelzuschuss zu zahlen, jedoch bieten die meisten Unternehmen trotzdem eine der eingangs genannten Varianten an.

Je nach Zuschussart gibt es dabei einige Sachen zu beachten:

Zuschussart Kriterien
Barzuschüsse, Ersatzzahlungen, Stellen von Fahrausweisen Hier ist es wichtig, dass du den Satz, also die Anzahl an beanspruchten Mengen und Kosten, nachweisen kannst. Du musst zeigen können, dass du wirklich die anfallenden Kosten für deinen Arbeitsweg in der jeweiligen Höhe beansprucht hast. Du solltest deswegen Tankquittungen, genutzte Fahrscheine für den Fernverkehr und Co. aufheben und dem Arbeitgeber gesammelt zu einem fest vereinbarten Termin vorlegen.
Jobticket Bei einem Jobticket musst du die einzelnen Fahrscheine jedoch nur für den Fernverkehr nachweisen. Der Nachweis über Fahrten innerhalb des Nahverkehrs ist nicht notwendig, da bei einem Jobticket für das öffentliche Nahverkehrsnetz meist monatlich ein fester Pauschalbeitrag anfällt, unabhängig von Anzahl der Fahrten und deren Dauer.
Betriebsbus Bietet dir der Arbeitnehmer den Luxus eines Betriebsbusses, der dich vor der Haustür deiner Wohnung einsammelt, dich zu deiner Tätigkeitsstätte fährt und nach Arbeitsschluss wieder bis vor deine Wohnung bringt, musst du keinerlei Nachweise erbringen. Hier solltest du nur eins sein: pünktlich.

Welchen Zuschuss dir dein Unternehmen anbietet, bleibt ihm überlassen oder ist theoretisch auch Verhandlungssache. Auch die Höhe des Fahrkostenersatzes und die Angebote sind je nach Tätigkeitsstätte unterschiedlich. Verhandelbar ist jedoch nicht der Maximalbetrag, die steuerliche Abgeltung des Verkehrsmittelzuschusses oder, ob dieser steuerfrei ist.

1. Was wird versteuert?

Abhängig davon, wie du deinen Arbeitsweg zurücklegst, wird dieser auch versteuert:

  • Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel zur Bewältigung des Arbeitsweges, mit Ausnahme des Luftverkehrs, sind steuerfrei. Hier muss keine Lohnsteuer gezahlt werden.

  • Kosten für die Fahrt mit deinem privaten PKW oder anderweitigen Transportmitteln gehen in die Lohnsteuer mit ein und sind somit nicht steuerfrei. Teilweise können diese aber auch auf anderem Wege, beispielsweise durch die Pendlerpauschale, steuerlich abgeführt werden.

2. Maximalgrenze der steuerfreien Abgeltungen.

Maximal liegt die Grenze jedes Arbeitnehmers, ohne Ausnahmeregelungen, bei 4500 Euro für Fahrtwege, die du steuerfrei als Werbekosten absetzen kannst, wenn du private Verkehrsmittel nutzt.Decken 4500 Euro deine Fahrten nicht komplett ab, kann dieses Limit in Einzelfällen auch angehoben werden. Als neue Grenze gilt dann das obere Limit der Entfernungspauschale, die du geltend machen könntest. Dabei musst du jedoch nachweisen, dass du mit deinem eigenen Auto oder einem Dienstwagen die Höhe der angefallenen Kosten auf dem Weg zur Arbeit verursacht hast.

3. Absolvierte Fahrten nachweisen.

Du musst deine Fahrtenanzahl dokumentieren, um deinen Anspruch plausibel geltend zu machen. Hierfür empfiehlt sich ein Navigationssystem mit Historie oder ein Fahrtenlogbuch, in das du deine Fahrten und die Höhe der Aufwendungen geordnet einträgst.

In einigen Fällen fordern staatliche Behörden zur Kontrolle dafür auch die abgelesenen Kilometerstände aus der Werkstatt an. Hast du also einen sehr weiten Arbeitsweg, empfiehlt es sich, regelmäßig die Werkstatt aufzusuchen und die von der Werkstatt festgestellten Daten als Nachweis aufzubewahren. Kannst du nicht nachweisen, warum du die maximale Höhe der Aufwendungen überschritten hast, musst du alles über dem Maximalbetrag von 4.500 Euro versteuern. Hier fallen dann Lohnsteuer sowie Sozialbeiträge an.

4. Weitere steuerliche Ausnahmeregelungen.

Neben der Erhöhung des steuerfreien Maximallimits von 4.500 Euro, gibt es weitere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die steuerliche Absetzung, beispielsweise der Lohnsteuer. Folglich müssen unter anderem folgende Zuschüsse nicht versteuert werden:

  • Der Arbeitgeber zahlt Fahrten für Auszubildende zur Berufsschule.

  • Dir werden von Seiten des Arbeitgebers Zuschüsse für eine durch den Beruf hervorgerufene doppelte Haushaltsführung oder auswärtige Tätigkeit gewährt (EStG § 3 Nr. 16).

  • Gezahlte Zuschüsse für eine Fahrgemeinschaft oder Sammelkostenbeförderung (EStG § 3 Nr. 32).

! TIPP

Deine spezielle Arbeitssituation ist nicht dabei? Die ausführliche Erfassung aller Regeln und steuerlichen Abgabepflichten für Verkehrsmittelzuschüsse, Lohnsteuer und Co. findest du im Einkommenssteuergesetz.

Welche Variante ist die Beste für dich?

Verkehrsmittelzuschüsse bieten dir einige Vorteile. Durch einen Fahrkostenersatz zeigt der Arbeitgeber seine Wertschätzung. Du wirst finanziell entlastet und deine Arbeitsmotivation steigt.

Was ist aber nun die beste Zuschussvariante für dich? Die beste Zuschussvariante ist abhängig vom individuellen Weg zu deiner Tätigkeitsstätte.

Zuschussart Details
Abonnements/Jobtickets Ein Jobticket kann sich lohnen, wenn du gut an deine Tätigkeitsstelle angebunden bist und diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen kannst. Gerade in Städten bietet ein Jobticket große Vorteile, da du es im Nahverkehr auch für private Erledigungen nutzen kannst.
Stellen von Fahrausweisen Bietet dein Unternehmen keine Jobtickets an, kannst du dir eine bestimmte Menge an Fahrausweisen, die du für deinen Arbeitsweg benötigst, stellen lassen.
Barzuschüsse/Dienstwagen Wenn dein Arbeitsplatz von deiner Wohnung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur mühsam erreichbar ist, bieten sich für dich eher ein Dienstwagen oder ein fester Satz an Barzuschüssen an.
Gestellte Verkehrsmittel Hast du selbst keinen Führerschein, kein Auto und bist zudem mit der Lage deiner Wohnung nicht gut an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angebunden, lohnt sich für dich ein Shuttle, zum Beispiel in Form eines Betriebsbusses, am meisten.
Allgemeine Ersatzzahlungen Simple Ersatzzahlungen sind in nahezu allen Fällen einsetzbar. Sie überzeugen durch ihre flexible Handhabung und passen sich deiner individuellen Situation an. Steht dir beispielsweise nur an einigen Tagen ein Auto zu Verfügung und du bist an anderen Tagen auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zu deiner Tätigkeitsstätte zu gelangen, dann kannst du für deine jeweilige Situation die Ersatzzahlungen mit deinem Arbeitgeber zielgerichtet abstimmen.

Ist dein Arbeitsweg nicht sehr lang, bieten dir manche Arbeitgeber alternativ auch den Benefit eines Dienstfahrrads an.

Die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale als Ersatz

Dein Arbeitgeber zahlt dir keine Verkehrsmittelzuschüsse? Keine Sorge! Unabhängig vom Arbeitgeber kannst du dir durch die Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt, einen bestimmten Satz der entstandenen Kosten für deinen Arbeitsweg vom Staat zurückerstatten lassen. Dafür musst du nur einige Regelungen sowie Vorkehrungen treffen und beachten.

Rahmenbedingungen Details
Erste Tätigkeitsstätte Der Staat übernimmt lediglich Fahrten zu deiner ausgewiesenen ersten Tätigkeitsstätte. Bitte deinen Arbeitgeber, deinen Hauptarbeitsplatz als deine erste Tätigkeitsstelle zu bestätigen.
Absetzungsanteil Bis zum 20. Kilometer kannst du 30 Cent pro Kilometer absetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es schon 35 Cent pro Kilometer deines Arbeitsweges.
Verkehrsmittelunabhängig Die Entfernungspauschale greift bei öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie beim privaten PKW.
Einfache Entfernungsstrecke Es gilt lediglich die einfache Fahrt von der Wohnung zur Arbeit und von der Arbeit zurück. Weitere Fahrten wie für eine Mittagspause zu Hause und dergleichen kannst du nicht einreichen.
Pauschallimit Das Limit des absetzbaren Betrages für die Entfernungspauschale beläuft sich auf 4.500 Euro und ungefähr 220 Fahrten im Jahr. In einigen Szenarien kann die Pauschale für dich auch höher ausfallen.
Du suchst einen Job? Check aktuelle Jobangebote.

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