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Firmenwagen

Firmenwagen

Das musst du wissen

  • Einen rechtlichen Anspruch auf einen Firmenwagen hast du als Arbeitnehmer_in* generell nicht.
  • Den geldwerten Vorteil, den du durch einen Dienstwagen erhältst, musst du versteuern.
  • In den meisten Fällen übernimmt dein Arbeitgeber die Betriebs- und Unterhaltskosten für das Fahrzeug. Übernimmst du als Arbeitnehmer auch ein Nutzungsentgelt, kommt dir das allerdings steuerlich zugute.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Firmenwagen:

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Status quo: Wer nutzt einen Firmenwagen?

Der Dienstwagen ist einer der bekanntesten Benefits, die dir ein Unternehmen bieten kann – und trotz der großen Zunahme alternativer Mobilitätskonzepte und anderen Verkehrsmittelzuschüssen, immer noch sehr beliebt bei Arbeitnehmern. Rund 12 Prozent nahmen laut Firmenwagenmonitor 2019 den Benefit Dienstauto in Anspruch. 

Dabei zeigen sich auch klare Tendenzen hinsichtlich der verschiedenen Berufsfelder, in denen Mitarbeiter einen Firmenwagen fahren. Hier ist der Vertrieb deutlich an der Spitze. Auch der Vergleich zwischen Fach- und Führungskräften zeigt deutliche Unterschiede auf. Etwa 20 Prozent aller Fachkräfte und fast zwei Drittel aller Führungskräfte im Vertrieb besitzen hier einen Dienstwagen. Wenn man bedenkt, wie oft Vertriebsmitarbeiter bei Kundenterminen sind, scheint das aber auch die einfachste Lösung zu sein.

Verteilung der Firmenwagen nach Berufsfeld und Karrierelevel

Berufsfeld Fachkräfte Führungskräfte
Vertrieb 20,8 63,1
Technik 13,0 50,3
IT 10,0 46,1
Personal 8,4 46,0
Marketing & PR 7,6 40,8
Produktion und Handwerk 6,8 40,5
Qualitätswesen 6,4 40,4
Finanzen & Controlling 6,0 37,3
Einkauf, Logistik, Materialwirtschaft 4,8 35,1
Steuern & Recht 3,6 32,7

Und auch der Unterschied zwischen Männern und Frauen ist bei diesem Thema enorm. Frauen fahren, ganz unabhängig vom Karrierelevel, weitaus seltener einen Dienstwagen als Männer.

Verteilung der Firmenwagen nach Geschlecht und Karrierelevel

Männer Frauen
Fachkräfte 12,0 3,5
Führungskräfte 48,7 28,9

12 Prozent aller männlichen Fachkräfte fahren einen Dienstwagen; bei den weiblichen Fachkräften sind es lediglich 3,5 Prozent. Unter den Führungskräften fahren knapp die Hälfte aller Männer ein Firmenauto, bei den Frauen sind es nicht mal 30 Prozent.

Lohnt sich ein Firmenwagen für mich?

Zwar bekommst du als Mitarbeiter vom Unternehmen einen Dienstwagen gestellt, aber ganz kostenlos ist die Nutzung für dich nicht. Wenn du das Fahrzeug auch privat nutzen möchtest, stellt dieser Benefit für dich nämlich einen geldwerten Vorteil dar. Dann gilt die Regelung: Diesen musst du beim Finanzamt versteuern.

Der geldwerte Vorteil ist eine nicht-monetäre Leistung für dich als Arbeitnehmer und demnach eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht. Typische Beispiele einer solchen Dienst- oder Sachleistung für Mitarbeiter sind ein Firmenhandy, Essenszuschuss, Gutscheine, Mitarbeiterrabatte oder eben auch der Firmenwagen. Und da du den Vorteil, der dir aus der Nutzung dieser Sachleistungen entsteht, in den meisten Fällen versteuern musst, lohnt sich ein solcher Benefit mal mehr und mal weniger für dich.

Ob sich ein Dienstwagen für dich als Mitarbeiter lohnt oder nicht, kann man so pauschal nicht sagen. Um das genau einschätzen zu können, solltest du dir folgende Faktoren genauer anschauen:

  • Neuwagenpreis inklusive Zubehör und Mehrwertsteuer
  • Entfernung zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstelle
  • Brutto-Einkommen
  • Steuerklasse
  • Angaben zu den Sozialversicherungen

Der Neuwagenpreis gilt als Basis zur Berechnung deiner Abzüge für ein Firmenauto. Und hier macht es schon einen Unterschied, ob du eine dicke Limousine oder ein kostengünstigeres Modell fährst. Mit der 1-Prozent-Regelung wird nämlich ein pauschaler Betrag von einem Prozent des Listenpreises auf deinen Brutto-Lohn draufgerechnet. Der andere Teil des geldwerten Vorteils berechnet sich aus der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit. Die Kilometeranzahl wird mit 0,03 Prozent des Listenpreises multipliziert.

Beispiel:

  • Der Listenpreis deines Firmenwagens beträgt 30.000 Euro: 30.000 Euro x 0,01 = 300 Euro
  • Deine Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Wohnort beträgt 20 Kilometer: 30.000 Euro x 20 x 0,0003 = 180 Euro

Für dich ist das ein nicht ausgezahltes Zusatzeinkommen von 480 Euro. Nehmen wir an, du verdienst 3.000 Euro brutto im Monat. Dann musst du stattdessen Steuern zahlen, als würdest du 3.480 Euro monatlich verdienen. Dadurch sinkt dein Nettoeinkommen.

! Achtung

Auch wenn dir deine Firma „nur“ einen Gebraucht­wagen stellt, gilt: Für die Berechnung wird der Bruttolisten­preis für ein Neufahr­zeug herangezogen. Das Gleiche gilt bei einem vom Händler gewährten Rabatt auf den Kaufpreis.

Rechenbeispiel: So viel kostet dich ein Firmenwagen.

Klartext: Wie viel musst du nun eigentlich für ein Dienstfahrzeug zahlen? In folgendem Rechenbeispiel gehen wir wieder davon aus, dass du ein Fahrzeug mit einem Neuwagenpreis von 30.000 Euro gestellt bekommst, mit dem du deinen täglichen Arbeitsweg von 20 Kilometern zurücklegst. Monatlich verdienst du 3.000 Euro Brutto, hast Steuerklasse 1 und bist gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Kirchensteuer zahlst du keine.

In diesem Fall gilt: Du müsstest knapp 220 Euro monatlich für deinen Dienstwagen zahlen.

Ohne Firmenwagen Mit Firmenwagen
Brutto-Lohn monatlich 3.000,00 € 3.000,00 €
Geldwerter Vorteil Firmenwagen (1 %-Regelung) + 300,00 €
Geldwerter Vorteil Fahrkosten (30.000 € x 0,03 % x 20 km) + 180,00 €
Zu versteuernder Brutto-Lohn 3.000,00 € 3.480,00 €
Krankenversicherung (gesetzlich) - 279,00 € - 323,64 €
Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) - 327,75 € - 380,19 €
Lohnsteuer - 393,08 € - 515,50 €
Geldwerter Vorteil gesamt - 480,00 €
Netto-Lohn 2.000,17 € 1.780,67 €
Abzug für Firmenauto gesamt 219,50 €
! TIPP

Wenn du deinen geldwerten Vorteil versteuern musst, darfst du laut Regelung im Gegenzug die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz in deiner Steuererklärung mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten anrechnen.

Vergleich: Firmenwagen vs. eigenes Auto.

Mit den knapp 220 Euro monatlich, die du für deinen Dienstwagen abgezogen bekommst, kommst du schon recht gut weg. Ein eigenes Auto kostet ja schließlich auch ein paar Euro. Dazu gehören Fixkosten, z. B. Versicherung, Steuern und Werkstattkosten wie Reparaturen und Inspektionen, sowie Betriebskosten für Kraftstoff, Motoröl und Pflege. Hinzu kommt der Wertverlust des Autos pro Kilometer. Somit musst du, je nach Modell, mit monatliche Kosten zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall kommen sogar unvorhergesehen Reparaturen dazu – gerade bei älteren Modellen fällt das ins Gewicht. Die Kosten, die du bei einem Firmenauto hast, liegen also eher am unteren Rand dieser Spanne.

Klar, wenn du ein kostengünstiges Modell privat fährst, kannst du günstiger wegkommen als mit einem Firmenfahrzeug. Aber das macht sich eben auch in Größe und Ausstattung des Fahrzeugs bemerkbar. Was dir hier wichtiger ist, musst du ganz klar selbst abschätzen.

Ausgleich für Elektrofahrzeuge.

Einen weiteren Vorteil hast du, wenn du ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen gestellt bekommst. Bei umweltfreundlichen Dienstfahrzeugen musst du als Arbeitnehmer nämlich einen geringeren geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektrofahrzeuge, die seit Anfang 2019 bis Ende 2022 angeschafft oder geleast werden, gilt pauschal nicht die 1-Prozent-Regelung – der geldwerte Vorteil reduziert sich auf 0,25 Prozent des Listenpreises. Hierbei muss der Listenpreis allerdings unter 40.000 Euro liegen. Im Übrigen gilt diese Sonderregel auch für Elektroroller, E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs, die mit mehr als 25 km/h als Kraft­fahr­zeug gelten.

Liegt der Listenpreis über 40.000 Euro oder wurde das Elektrofahrzeug schon vor 2019 angeschafft, profitierst du als Arbeitnehmer trotzdem: Statt einem Prozent wird der geldwerte Vorteil dann immerhin nur aus pauschal 0,5 Prozent des Listenpreises berechnet.

Kann ich meinen Firmenwagen auch privat nutzen?

Für viele sicher das Beste am Dienstfahrzeug: Wenn nicht anders vertraglich geregelt, ist die Privatnutzung bei einem Dienstfahrzeug möglich. Hier ist nur die Frage, wie die Privatnutzung berechnet wird – pauschal mit der 1-Prozent-Regelung oder individuell mit einem Fahrtenbuch?

Die privaten von deinen dienstlichen Fahrten zu trennen, ist aufwendig. Mit einem Fahrtenbuch kannst du darüber Protokoll führen. Wenn du deinen Firmenwagen wenig privat nutzt und das in deinem Fahrtenbuch mit Datum, Uhrzeit, Grund und Anschrift für jede Fahrt festhältst, kann sich das für dich lohnen. Dann reduziert sich nämlich unterm Strich der geldwerte Vorteil und du musst weniger versteuern.

Bei einer regelmäßigen Privatnutzung des Fahrzeugs ist die pauschale 1-Prozent-Regelung wahrscheinlich die sinnvollere für dich – bequemer als ein Fahrtenbuch ist sie in jedem Fall. In beiden Fällen – 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch – gilt, dass du jeweils zu Jahres­beginn mit deinem Chef festlegen solltest, welche Methode zur Ermittlung des Nutzungswerts nun die sinnvollste ist.

! TIPP

Stellst du fest, dass die pauschale Versteuerung mit der 1-Prozent-Regelung doch nach­teilig für dich war, kannst du bei deiner Steuererklärung zum Einzeln­achweis wechseln – sofern du ein Fahrten­buch geführt hast.

Firmenwagen ohne Privatnutzung.

In manchen Fällen ist auch die ausschließliche Nutzung eines Dienstfahrzeugs zu beruflichen Zwecken möglich. Wenn du beispielsweise selbst schon ein Fahrzeug hast, aber trotzdem ein Firmenauto bekommst, ist es möglich, dass du dieses nur für berufliche Fahrten wie Kundentermine, Baustellenbesuche etc. benutzt. Möchtest du deinen Dienstwagen nicht privat, sondern nur für dienstliche Fahrten nutzen, muss das von Anfang an im Nutzungsvertrag zwischen deinem Unternehmen und dir festgelegt werden. Dann entsteht für dich natürlich kein geldwerter Vorteil, den du versteuern musst. Diese Variante ist allerdings nicht allzu üblich, stell dich hier also auf Kontrollen durch das Finanzamt ein. 

Ein anderes Extrem könnte sein, dass dir dein Arbeitgeber private Fahrten komplett untersagt. Auch das kommt selten vor. Sinnvoll für genaue Nachvollziehbarkeit sind auch hier exakte schriftliche Vereinbarungen, ein GPS-System oder andere Kontrollinstrumente.

Versicherung, Wartung, Benzin – Wer übernimmt die Kosten?

Gute Nachrichten für dich als Arbeitnehmer: Bei einem Dienstfahrzeug zahlt im Normalfall der Arbeitgeber anfallende Betriebs- und Unterhaltskosten – selbst, wenn es dir privat zur Verfügung steht. So wird häufig vereinbart, dass du deiner Pflichten nachkommst, z. B. der pfleglichen Behandlung des Firmenwagens oder der Wahrnehmung von TÜV-Terminen, und im Gegenzug die Kfz-Steuer, Versicherungsprämien sowie die Kosten für Wartungen, Reparaturen und Inspektionen für dich übernommen werden. Auch Kosten für Öl oder Benzin für den PKW musst du in der Regel nicht zahlen. Dabei kann es aber sein, dass dir im Vorfeld ein fester Rahmen vorgegeben wird, beispielsweise wie viele Kilometer du privat überhaupt fahren darfst.

! Achtung

Laut normaler Regelung bist nur du als Fahrer versichert. Sollen auch Familienangehörige den PKW fahren dürfen, musst du dir dafür eine Genehmigung bei deinem Arbeitgeber einholen.

Wer zahlt fürs Benzin?

In der Regel zahlt dein Unternehmen die Kraftstoffkosten. Am einfachsten geht das mit einer Tankkarte. Mit dieser bezahlst du an der Tankstelle wie mit einer Kreditkarte, die Rechnung begleicht dann deine Firma.

Fährst du ein Elektro-Auto, darfst du in den meisten Fällen die Ladestation auf dem Firmenparkplatz dafür nutzen. Das musst du dann auch nicht versteuern. 

Nutzungsentgelt mindert geldwerten Vorteil.

Dass dein Unternehmen alle Betriebs- und Unterhaltskosten für das Fahrzeug übernimmt, klingt erst mal toll. Aber manchmal kann es sich für dich sogar lohnen, wenn du dich doch mit einem Nutzungsentgelt für die außerdienstlichen Fahrten beteiligst. Klingt erst mal komisch, aber die Erklärung ist, dass dieses Nutzungsentgelt deinen geldwerten Vorteil reduziert und dir demnach weniger Steuern abgezogen werden. Mögliche Zuzahlungen sind:

  • eine Monatspauschale,
  • eine Kilometerpauschale,
  • die anteilige Übernahme der Leasingraten
  • und neuerdings auch die Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten für Treibstoff, Kfz-Steuer, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Wagenpflege/-wäsche, Garagen-/Stellplatzmiete oder Wartungs- und Reparaturkosten.

Die Zuzahlungen müssen aber im Arbeitsvertrag festgelegt oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Regelung vereinbart sein.

Bereits Ende 2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass alle von dir als Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten für die Haltung und Nutzung deines Dienstwagens bei der 1-Prozent-Pauschale gegenzurechnen sind, bei der Abrechnung übers Fahrtenbuch war das schon vorher der Fall. Zahlst du also ein Nutzungsentgelt, verringert dieser Betrag deinen geldwerten Vorteil und damit deinen steuer- und abgabenpflichtigen Lohn. Der geldwerte Vorteil kann sich dabei allerdings nur bis auf null reduzieren und nicht ins Minus gehen.

! Achtung

Für die private Nutzung gezahlte Vignetten, Mautgebühren, Parkgebühren sowie Bußgelder musst du selbst zahlen. Diese Kosten können deinen geldwerten Vorteil nicht mindern.

Fazit: Vorteile und Nachteile eines Firmenwagens.

Vorteile Nachteile
Falls nicht anders festgelegt, steht dir dein Dienstwagen für private Zwecke zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil, der dir durch die private Nutzung deines Firmenwagens entsteht, wird zu deinem zu versteuerndem Einkommen hinzugerechnet und mindert deinen Netto-Lohn.
In der Regel zahlt dein Arbeitgeber sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten. Wenn du deinen Dienstwagen nur wenig privat nutzt, ist ein Fahrtenbuch sinnvoll. Das ist allerdings aufwendig zu führen.
Nutzt du dein Firmenauto für private Zwecke, kannst du die Pendlerpauschale in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Hast du bereits ein privates Auto, wird sich das Führen beider Fahrzeuge steuerlich nicht lohnen.

So überzeugst du deinen Arbeitgeber davon, dir einen Firmenwagen zu gewähren.

In manchen Berufsfeldern ist es ganz üblich, ein Firmenfahrzeug zu erhalten. Besonders, wenn du viele Dienstfahrten tätigst, lohnt sich das für deinen Job. Trotzdem hast du keinen rechtlichen Anspruch auf einen Dienstwagen. Wenn du gerne einen Firmenwagen in Anspruch nehmen möchtest und deine Arbeitswege das auch wirklich rechtfertigen, könnten dir folgende Argumente helfen, deinen Chef davon zu überzeugen:

  1. Ein Firmenfahrzeug ist eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung.
  2. Ein Dienstwagen motiviert Mitarbeiter enorm und bindet sie langfristig ans Unternehmen.
  3. Beim Kauf eines Dienstwagens kann dein Arbeitgeber die Umsatzsteuer sparen. 
  4. Sowohl den Kauf als auch die Unterhaltskosten eines Firmenwagens kann dein Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
  5. Entscheidet sich dein Betrieb fürs Leasing des Fahrzeugs, profitiert er von geldwerten Vorteilen. Auch hier können alle Kosten rund um die Anschaffung und den Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden. 
  6. Nutzt du deinen Dienstwagen privat, kann dein Arbeitgeber das Bruttogehalt entsprechend reduzieren. Bei der sogenannten Gehaltsumwandlung verzichtest du nämlich auf einen Teil deines Gehalts und erhältst im Gegenzug das Nutzungsrecht für den Dienstwagen. Damit reduzieren sich auch die Lohnnebenkosten und geben deinem Arbeitgeber so einen finanziellen Vorteil.

Das stärkste Argument hast du allerdings, wenn du ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Firmenauto haben möchtest. Dann kann dein Unternehmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nämlich für die Anschaffung des Fahrzeugs – je nach Nettolistenpreis – einen Umwelt­bonus von mehreren tausend Euro beantragen.

Trend und Zukunftsausblick.

Besonders bei der Generation Y und Z kann man beobachten, dass sonst so beliebte Benefits wie der Firmenwagen in den Hintergrund rücken. Nicht zuletzt wegen seiner Klimabelastung ist der Dienstwagen bei den jüngeren Generationen nicht mehr so populär. Sie haben andere Vorstellungen von der Berufswelt und von Mitarbeiter-Benefits – der Dienstwagen wird ersetzt durch softe Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office und familienfreundliche Jobs.

Eine Studie der Deutschen Bahn untersuchte schon 2014 den potenziellen Stellenwert, den ein Dienstwagen im Jahr 2025 haben wird. 

Welchen Stellenwert hat der eigene Firmenwagen in 10 Jahren gegenüber heute?

Stellenwert Prozent
Einen deutlich niedrigeren 31,5
Einen leicht niedrigeren 34,8
Bleibt unverändert hoch 28,3
Einen leicht höheren 2,2
Einen deutlich höheren 3,2

Knapp zwei Drittel der Befragten glaubten schon damals, dass ein Firmenwagen in Zukunft einen niedrigeren Stellenwert haben wird.

Alternativen zum Dienstwagen.

Falls du dir selbst auch noch nicht sicher bist, ob du ein Auto wirklich mit deinem ökologischen Fußabdruck vereinbaren kannst, kannst du deinen Arbeitgeber vielleicht auch um eine alternative Unterstützung bitten. Folgende Möglichkeiten haben Mitarbeiter:

  • Jobticket (ÖPNV)
  • Carsharing-Kontingent
  • Fahrzeug aus Unternehmens-Pool für gelegentliche Fahrten nutzen
  • Tankgutscheine
  • Bahncard

Wenn du bei einem Autohersteller arbeitest, gibt es vielleicht sogar die Regelung, dass Mitarbeiter sich ein Fahrzeug zu sehr günstigen Konditionen kaufen, finanzieren oder leasen können.

! TIPP

Eine andere Lösung wäre auch die Kennzeichenwerbung: Dein Arbeitgeber gibt dir einen Aufkleber mit dem Firmenlogo, du fährst für ihn somit Werbung und schon kann er dir 21 Euro im Monat auszahlen.

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