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Das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält im Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis nicht nur einen Nachweis und eine Bewertung über die Leistungen während der voran­gegangen Tätigkeit. Das Dokument wird zum qualifizierten Zeugnis, in dem der Arbeit­geber auch die sozialen Kompetenzen des Arbeit­nehmers beurteilt. Das Problem: Diese Soft Skills lassen sich nur subjektiv beurteilen, daher führt ein qualifiziertes Arbeits­zeugnis nicht selten zum Streit.

50 Formulierungen im Zeugnis, die du kennen solltest

Damit du die Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis dechiffrieren kannst, haben wir dir einen kleinen Übersetzer für typische Zeugnissprache erstellt.

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Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterscheidet sich von einem einfachen Arbeitszeugnis darin, dass der Arbeitgeber nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers bewerten muss. Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet zunächst nur Informationen über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit. Tipp: Archiviere eine Kopie der Stellenanzeige, über die du zu einem Unternehmen gekommen bist, denn hier sind alle Tätigkeiten in deinem Job aufgelistet.

Die Bewertung der Leistungen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erfolgt im Allgemeinen durch eine bestimmte Zeugnissprache, von der Arbeitgeber in der Regel häufig Gebrauch machen. Die Bewertungen gehen hierbei analog zu den Schulnoten von „sehr gut“ bis „ungenügend“.

  • „stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“ = sehr gute Leistung
  • „stets zur vollen Zufriedenheit“ = gute Leistung
  • „stets zur Zufriedenheit“ = befriedigende Leistung
  • „zur Zufriedenheit“ = ausreichende Leistung
  • „stets bemüht zur Zufriedenheit“ = mangelhafte bis ungenügende Leistung

Der Inhalt im qualifizierten Arbeitszeugnis.

Arbeitnehmer:innen* können bis zu drei Jahre nach dem Arbeitsverhältnis ein Arbeitszeugnis einfordern, unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum, einen Werkstudentenjob, eine Trainee-Stelle oder um eine Festanstellung handelt. Die Struktur des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist aber nicht juristisch geregelt. Es ist gesetzlich also keine genaue Reihenfolge vorgegeben, das Zeugnis muss aber in jedem Fall sorgfältig und ordentlich sein. Außerdem darf das Arbeitszeugnis die zukünftige Jobsuche des Arbeitnehmers nicht negativ beeinträchtigen.

So könnte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis strukturiert sein:

  • Beschäftigungsdauer
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbewertung
  • Bewertung der Arbeitsweise
  • Bewertung der fachlichen Kompetenz
  • Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Bewertung des Führungsverhaltens
  • Bewertung des sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  • Evtl. die Gründe für das Ausscheiden aus dem Job

Achtung: Der Arbeitgeber könnte beispielsweise durch Auslassung bestimmter Passagen oder Wertungen seine Unzufriedenheit mit der Leistung des Arbeitnehmers ausdrücken. Als Arbeitnehmer sollte man daher beim qualifizierten Arbeitszeugnis auf Reihenfolge, Inhalt, Sorgfalt, Vollständigkeit und die Formulierungen achten.

Formalien in einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis darf weder durch seine Form noch durch seinen Inhalt einen negativen Eindruck erwecken. Es gilt die sog. Wohlwollenspflicht. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis muss zudem der Dokumentencharakter gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis daher ausdrucken und den Text durch eine Überschrift als Zeugnis bzw. als formales Dokument kennzeichnen.

Darüber hinaus muss das qualifizierte Arbeitszeugnis ordentlich und fehlerfrei sein. Das heißt für den Arbeitgeber, dass er bei dem Verfassen auf unzulässige Sonderzeichen, Knicke oder Formatierungsfehler achten muss. Auch der Arbeitnehmer sollte auf solche Kleinigkeiten achten, da sie Absicht sein und vom nächsten Personaler negativ bewertet werden könnten.

Mit einem vollständigen und qualifizierten Arbeitszeugnis kannst du dich einfacher bewerben. Hier findest du Tipps für die Jobsuche in verschiedenen Branchen:

Leistungsbewertung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Neben der Wohlwollenspflicht gibt es für den Arbeitgeber auch die Wahrheitspflicht. Besonders bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist er dazu verpflichtet, auf negative Äußerungen zu verzichten und die tatsächlichen Leistungen zu bewerten. Das heißt aber nicht, dass die Arbeitgeber nur lobende Worte verlieren.

Auch für mittelmäßige und schlechte Leistungen haben Arbeitgeber daher eine Zeugnissprache etabliert, die sich gut anhört, jedoch unter Personalern bekannt ist. Für schlechte Leistungen gibt es z. B. folgende Formulierungen:

  • „war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht“
  • „Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos"
  • „hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten"
  • „war in der Regel erfolgreich"
  • „hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen"
  • „zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse"

Zwischenzeugnis = Abschlusszeugnis.

Wenn der Arbeitgeber bereits im Vorfeld ein Zwischenzeugnis ausgestellt hat, darf das Endzeugnis in der Leistungsbewertung nur dann abweichen, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers in der Zwischenzeit drastisch abgefallen oder angestiegen sind.

Diese Regelung gilt, um den Arbeitnehmer zu schützen. So kann der Arbeitgeber nicht mit dem Arbeitnehmer abrechnen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht im beiderseitigen Einvernehmen zu Ende gegangen ist bzw. eine Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers vorliegt.

Reklamation sofort anbringen.

In der Regel haben die Arbeitgeber kein Interesse daran, den Arbeitnehmer schlecht zu beurteilen, denn die meisten Arbeitsverhältnisse gehen professionell zu Ende. Auch wenn das Unternehmen eine Kündigung ausspricht, ist es aus Dankbarkeit für die bis dahin geleistete Arbeit gerne bereit, der Wohlwollenspflicht nachzukommen und dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis auszustellen.

Nimm das qualifizierte Arbeitszeugnis dennoch nicht ungesehen entgegen, sondern achte immer auf Inhalt, Form und Sprache. Wenn die Zeugnissprache nicht den gängigen Formulierungen entspricht, ist es legitim, den Arbeitgeber um eine Korrektur zu bitten. Gleiches gilt, wenn man bestimmte Passagen nicht versteht oder es unklare Formulierungen gibt. Dann sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine Überarbeitung des Zeugnisses anstreben, in der Regel sind die Unternehmen dazu bereit. Reklamationen sollten Arbeitnehmer möglichst sofort nach dem Erhalt des Zeugnisses machen, denn kurz nach dem Arbeitsverhältnis sind die Kontakte zu dem Arbeitgeber noch frisch. Dann weiß man einerseits, an wen man sich wenden muss. Und andererseits können sich die Mitarbeiter noch gut an einen erinnern.

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