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Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Verspätung, Pfusch, Faulheit, Krankfeiern: Für eine Abmahnung gibt es viele Gründe. Sie dient dazu, Arbeitnehmer eindeutig zu warnen. Der Arbeitgeber erklärt mit der Abmahnung, dass die Wiederholung des angeprangerten Fehlverhaltens nicht gebilligt wird. Bessern sich Arbeitnehmer nicht, folgt die Kündigung.

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Facebook und Pfandbon: Was führt zu einer Abmahnung?

Eine Abmahnung muss immer einen hinreichenden Grund haben und für Abgemahnte nachvollziehbar sein. Unfreundliches und respektloses Verhalten gegenüber der Führungskraft, Rauchen am Arbeitsplatz, Schmähungen der Arbeitsstelle und der Kolleg:innen* – ob auf dem Büroflur oder in einem sozialen Netzwerk – und auch regelmäßige Unpünktlichkeit können zu Abmahnungen führen. Einen definierten Katalog, welche Vergehen zu einer Abmahnung oder zu einer direkten Kündigung führen, gibt es nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Im Endeffekt entscheidet das Arbeitsgericht, wenn Arbeitnehmende gegen die Abmahnung klagen.

Im Fall Emmely – eine langjährige Kassiererin löste einen fremden Pfandbon über 1,30 Euro ein und erhielt deswegen eine Kündigung – entschied das Gericht, dass die Kündigung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war. Eine Abmahnung wäre angemessen gewesen. Diese hätte bei Wiederholung des Fehlverhaltens eine Kündigung nach sich ziehen können. Normalerweise ist Diebstahl jedoch ein Kündigungsgrund, da er das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern irreparabel zerstört.

Eine Abmahnung muss drei Voraussetzungen erfüllen.

  1. Das Fehlverhalten muss vom Arbeitgeber so präzise wie möglich definiert und eingegrenzt werden. Dazu gehören im Idealfall das genaue Datum, die Uhrzeit sowie eine Angabe der beteiligten Personen.

  2. Die Abmahnung bzw. das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber als unmissverständlicher Vertragsverstoß gerügt werden.

  3. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass ein Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

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Muss vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen?

In der Regel müssen Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden, bevor sie die Kündigung erhalten können. Doch es gibt Ausnahmen: Im Juristendeutsch spricht man von einer „schwerwiegenden Pflichtverletzung“, die bei einer Kündigung keiner vorhergehenden Abmahnung bedarf. Auch wenn Arbeitnehmer das geforderte Verhalten ernsthaft und endgültig verweigern, kann ein Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. In der Probezeit ist keine Abmahnung vor einer Kündigung notwendig.

Einer Abmahnung für wiederholte Verspätung darf keine Kündigung aufgrund eines anderen Fehlverhaltens – beispielsweise wegen schlechter Leistung – folgen. Ausnahme: Dem unterschiedlichen Fehlverhalten liegt die gleiche Ursache zugrunde, zum Beispiel Trunkenheit. Bei kleineren Vergehen sind häufig mehrere Abmahnungen nötig, damit eine Kündigung rechtens ist. Auch hier gilt die Einzelfallregelung.

Wie viele Abmahnungen gibt es bis zur Kündigung?

Rechtlich gibt es keine festgelegte Anzahl an Abmahnungen, die zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung führen. Vielmehr entscheidet die sogenannte Interessensabwägung, also das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über die Wirksamkeit einer Kündigung. Meint: Je nach Ausmaß des Pflichtverstoßes sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Anzahl an Vergehen, kann beurteilt werden, ob eine einzige Abmahnung rechtlich schon zur Kündigung führen darf – oder es mehrerer bedarf. In der Regel benötigen kleinere Verstöße mehrere Abmahnungen.

Formale Anforderungen an eine Abmahnung.

Damit eine Abmahnung nach dem Arbeitsrecht gültig ist, muss sie formale Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die oben genannten drei Voraussetzungen. Außerdem muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich zu bessern. Der Arbeitgeber wiederum muss dem Arbeitnehmer eine Besserungsmöglichkeit zugestehen. Das heißt, dass dieser einen angemessenen Zeitraum erhält, in dem er seine Leistung verbessern kann. Abstrakte Formulierungen und generelle Hinweise machen eine Abmahnung ungültig. In der Regel erfolgt eine Abmahnung in schriftlicher Form, sie ist jedoch auch mündlich möglich.

Abmahnungsfristen.

Bei einer Abmahnung muss der Arbeitgeber grundsätzlich keine besonderen Fristen einhalten. Vielmehr entscheidet die Schwere des Vergehens, wie lange der Arbeitgeber für das Aussprechen einer entsprechenden Abmahnung Zeit hat. Soll heißen: Je gravierender der Pflichtverstoß, desto mehr Zeit bleibt dem Arbeitgeber für die Abmahnung.

Rechtliche Möglichkeiten gegen eine Abmahnung.

Arbeitnehmer können gegen eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen. Der Arbeitgeber steht in der Beweispflicht. Er muss vor Gericht beweisen, dass eine Abmahnung erfolgte und rechtens war. Kann er das nicht, ist sie unwirksam – ebenso wie eine darauf basierende Kündigung.

Übrigens: Auch Arbeitnehmer können einen Arbeitgeber abmahnen. Wenn die Abmahnung rechtes war, kann er kündigen, ohne dass die Kündigung negative Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld hat.

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