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Steuererklärung für Studenten: So holst du dir deine Studienkosten zurück.

Steuererklärung für Studenten: So holst du dir deine Studienkosten zurück.

Studieren wird seit Jahren auch in Deutschland immer teurer. Doch hohe Studienkosten sollten nicht vor einer akademischen Ausbildung abschrecken. Denn an vielen Kosten im Rahmen eines Studiums beteiligt sich der Staat. Hier erfährst du, wie du dir bereits als Student mit einer Steuererklärung viele Studienausgaben zurückholen kannst.

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Infos zur Steuererklärung für Studenten auf einen Blick.

Was ist eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung umfasst alle Angaben einer steuerpflichtigen juristischen oder natürlichen Person über ihr erworbenes Vermögen, Einkommen oder Gehalt in einem Jahr. Diese Erklärung muss dem Finanzamt vorgelegt werden, damit die Höhe der Steuern, die zu entrichten sind, festgelegt wird.

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

Als Student:in* bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen (siehe nächster Punkt). Dennoch kannst du eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Das lohnt sich in den meisten Fällen, da du dir damit Steuern zurückholst.

Wann bin ich als Student verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen?

Als Student bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn

  • du selbstständig oder freiberuflich auf Rechnung tätig bist und im Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdienst. Dieser lag 2022 bei 10.347 Euro und 2023 bei 10.908 Euro. 2024 steigt der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro an.
  • du Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte hast, die zusammen mehr ergeben als den Grundfreibetrag.
  • du bei mehreren Arbeitgebern angestellt warst.

Bis wann muss ich eine Steuererklärung vorlegen?

Bist du aufgrund der genannten Gründe dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, musst du diese seit 2019 erst zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt abgeben. Davor lag die Frist beim 31. Mai. Das heißt, die Steuererklärung von 2019 musst du bis zum 31.07.2020 abgeben.

Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung als Student einreichen?

Deine Steuererklärung musst du beim Finanzamt in der Stadt bzw. Region abgeben, in welcher du gemeldet bist. Bist du für dein Studium nach Berlin gezogen, bist aber noch bei deinen Eltern in Hintertupfingen gemeldet, musst du deine Steuererklärung beim Finanzamt in Hintertupfingen abgeben.

Wann lohnt es sich als Student, eine Steuererklärung abzugeben?

Sobald du als Ferienjobber gearbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert hast, lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Denn in diesen Fällen wurde dir von deinem Gehalt Lohnsteuer abgezogen, die du dir zurückholen kannst. Auch kannst du dir alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer Ausbildung oder eines Studiums entstehen, durch die sogenannten Werbungskosten zurückholen. Besonders lohnend ist die Steuererklärung übrigens für alle, die ein Zweitstudium machen, denn anders als im Erststudium kannst du die Ausgaben für dein Zweitstudium in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Kann ich auch nach meinem Abschluss noch eine Steuererklärung für mein Studium machen?

Momentan können Steuererklärungen für die Studienzeit noch bis zu sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Solltest du also bisher noch nie daran gedacht haben, eine Steuererklärung zu machen, oder schon mitten im Berufsleben stehen, kannst du dir immer noch deine Studienkosten zurückholen.

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Werbungskosten als Student bei der Steuererklärung.

Was sind Werbungskosten und wie helfen dir diese für deine Steuererklärung?

Alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer Ausbildung oder eines Studiums entstehen, zählen zu den sogenannten Werbungskosten.

Werbungskosten können in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden und führen letztlich zu einer Steuererstattung.

Die Liste an studienbedingten Ausgaben bzw. Werbungskosten ist umfangreich. Zu den typischen Werbungskosten für Studenten zählen zum Beispiel:

  • Semesterbeiträge und Studiengebühren
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Auslandssemester oder Praktika
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel (Ordner, Schreibutensilien etc.)
  • Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten
  • Drucker, Laptop, Smartphone & Co.

Dafür musst du auf Nachfrage anhand von Belegen und Rechnungen nachweisen, dass du diese Aufwendungen hattest. Es ist also sinnvoll, Tickets von Fahrten sowie die Rechnung deines neuen Laptops aufzuheben, um diese einzureichen. Jedoch brauchst du nicht für jeden Bleistift, den du dir kaufst, einen Rechnungsnachweis. Bestimmte Aufwendungen im Studium fallen unter die sogenannte Studienkosten-Pauschale.

Diese Studienkosten zahlt der Staat zurück.

Was gehört alles zur Studienkosten-Pauschalen?

Während bei den oben genannten Studienkosten das Finanzamt einen Nachweis in Form von Rechnungen oder anderen Belegen verlangen kann, gibt es auch viele Kosten, die nicht explizit nachgewiesen werden müssen. Folgende Pauschalbeträge kannst du ohne Vorlage von Nachweisen für dein Studium beanspruchen:

Einen Pauschalbetrag gibt's für Betrag
Fahrtkosten (für Fahrten zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob) 30 Cent/km
Verpflegungsmehraufwand (Praktikum, Studienfahrt etc.) 24 Euro/Tag
Arbeitsmittel (Ordner, Kugelschreiber, Taschenrechner etc.) 110 Euro/Jahr
Telefon/Internet 20 Euro/Monat bzw. 240 Euro/Jahr
Bewerbungen 8,50 Euro/Bewerbungsmappe oder 2,50 Euro pro Online-Bewerbung
Kontoführung 16 Euro/Jahr
Umzug 730 Euro pro Umzug in die Universitätsstadt

Gerade Ausgaben wie Bewerbunsgkosten, können eine große Belastung für ein schmales Studierenden-Budget sein und eine Erstattung der Kosten erleichtert dir den Bewerbungsprozess. Hier findest du weitere Tipps für Bewerbungen:

Verlustvortrag: Der Steuerbonus für den Berufseinstieg.

Jedoch zahlt der Fiskus nur an diejenigen Steuern zurück, der schon einmal Steuern bezahlt hat. Das ist der Fall, wenn du zum Beispiel ein Auslandspraktikum absolviert oder in deinen Ferien gejobbt hast. Hierbei wurde nämlich von deinem Gehalt schon Lohnsteuer abgezogen, die du dir durch eine Steuererklärung zurückholen kannst. Daneben gibt es aber noch einen weiteren Vorteil, eine Steuererklärung zu machen, auch wenn du als Student noch nie Lohnsteuer bezahlt hast.

Da viele Studenten noch keine Lohnsteuer bezahlt haben, bietet das deutsche Steuerrecht eine willkommene Lösung an – nämlich den Verlustvortrag.

Bei einem Verlustvortrag teilst du dem Finanzamt jährlich per Steuererklärung mit, in welcher Höhe du im entsprechenden Jahr Ausgaben – also Verluste – für dein Studium hattest. Das Finanzamt merkt sich die von dir angegebenen Verluste solange, bis du nach dem Studium in einen Job einsteigst, das erste Mal eigenes Geld verdienst und damit Steuern zahlen musst. Sobald du nach dem Berufseinstieg deine erste Steuererklärung machst, werden die über die Studienjahre angesammelten Verluste mit der von dir gezahlten Einkommensteuer verrechnet und du bekommst deine Studienkosten erstattet. Der Verlustvortrag kann damit auch als eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg bezeichnet werden.

Auf dem Blog von steuerstudies.de findest du ein konkretes Beispiel für so einen Verlustvortrag.

Das heißt also, dass es sich für dich lohnt, auch nach deinem Studium noch eine Steuererklärung für deine Studienzeit zu machen. Bis zu sieben Jahren rückwirkend kannst du deine Steuern nachweisen und dir damit Geld zurückholen.

Steuererklärung einfach machen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Steuererklärungen für die Studienjahre zu erstellen. Da du sehr wenige Angaben hast, ist es meist nicht nötig, Steuerberater hinzuzuziehen, sondern du kannst deine Steuererklärung auch alleine ausfüllen und einreichen.

Als klassische und kostenlose Methode nimmst du hierzu die Steuerformulare der Finanzämter oder meldest dich über das staatliche Portal Elster an, um deine Steuererklärung online abzuwickeln. Seit 2020 muss statt des Programms ElterFormular zwingend die Onlineplattform Mein ELSTER genutzt werden. Daneben gibt es auch kostenpflichtige Steuer-CD-ROMs, die bei der Bearbeitung mit Elster helfen und durch die einzelnen Seiten führen.

Der Nachteil ist leider in beiden Fällen, dass die Formulare bzw. die Steuersoftware fast ausschließlich auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern ausgelegt sind. Für Steuerlaien ist es damit meist schwierig, den Überblick zu behalten, wo welche Studienkosten eingetragen werden müssen und welche Seiten überhaupt auszufüllen sind.

Mittlerweile haben sich außerdem Online-Anbieter etabliert, die sich explizit auf die besondere Situation von Studenten bzw. Uni-Absolventen spezialisiert haben und gegen eine geringe Gebühr bei der Steuererklärung helfen. Einfach zu bedienende Tools oder Apps leiten dich in Form eines Interviews in wenigen Schritten durch deine Steuererklärung und stellen sicher, dass du keine wichtigen Studienkosten vergisst, damit du eine möglichst hohe Steuerrückzahlung erzielen kannst. Zudem kannst du anhand eines Erstattungsrechners in jedem Schritt der Erklärung nachvollziehen, wie hoch deine Steuererstattung oder dein Verlustvortrag voraussichtlich ausfallen.

Ein Tool für die Steuererklärung für Studenten bietet die Plattform studentensteuererklärung.de.

Egal, für welche Option du dich entscheidest: Klar sollte dir sein, dass du etwas Zeit mitbringen und in Ruhe arbeiten solltest. Dennoch lohnt sich der Aufwand eigentlich immer, um schon während oder nach dem Studium Studienkosten erstattet und damit Geld zurückzubekommen.

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