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Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld – das musst du beachten

Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld – das musst du beachten

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Dein Kind ist krank und muss zu Hause bleiben und du bist die einzige Person, die es betreuen kann? Dann hast du als Arbeitnehmer und pflegender Elternteil einen Anspruch auf Kinderkrankentage und eventuell auch Kinderkrankengeld. Die Krankentage für Kinder kannst du wiederum nutzen, um dich von deinem Job freistellen zu lassen, damit du dein Kind pflegen kannst. Schließlich ist ein Kind auf die Betreuung und Pflege durch seine Eltern angewiesen und kann nicht einfach auf sich selbst aufpassen.

Auf wie viele Kinderkrankentage du Anspruch hast und wie hoch das Kinderkrankengeld ausfällt, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem geben wir dir alle weiteren wichtigen Informationen zu diesen Themen.

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Was sind Kinderkrankentage und wie viele kann ich nehmen?

Ist dein Kind krank und kann nur von dir betreut werden, hast du das Recht, einen Kinderkrankentag zu nehmen. Dieser sorgt dafür, dass sich Eltern voll und ganz um ihr krankes Kind kümmern können und nicht durch Arbeit abgelenkt sind. Vor der Corona-Pandemie standen für Eltern pro Elternteil und Kind zehn Kinderkrankentage zur Verfügung, doch seitdem wurde der Anspruch erhöht.

Die gute Nachricht: Auch 2024 stehen mehr Kinderkrankentage zur Verfügung. Für Eltern gilt laut Arbeitsrecht weiterhin:

  • Pro Elternteil und Kind 15 Arbeitstage
  • 30 Tage pro Kind, wenn sie alleinerziehend sind

Die Voraussetzung: Deine Kinder sind gesetzlich versichert und unter 12 Jahre alt und du hast einen Job – ob Vollzeit oder Teilzeit ist egal. Ist dein Kind hilfebedürftig und braucht ein außerordentliches Maß an Betreuung und Pflege, beispielsweise durch eine Behinderung, dann entfällt die Altersgrenze.

Das Kinderkrankengeld

Wenn du dich um deinen kranken Nachwuchs kümmern musst und deshalb nicht arbeiten kannst, hast du in vielen Fällen auch einen Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld, um den Verdienstausfall auszugleichen. Schließlich hast du ja auch einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn du selbst krankheitsbedingt ausfällst.

Das Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse an die Eltern gezahlt – dafür müssen sie gesetzlich versichert sein. Privat versicherte Eltern oder Kinder haben nur sehr selten einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Das Krankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes. Abhängig von der Krankenkasse und ein paar anderen Bedingungen kann dieser Betrag aber auch höher oder niedriger ausfallen. Genauere Informationen dazu, wie viel Kinderkrankengeld du beantragen kannst, und Antworten auf weitere Fragen gibt dir deine Krankenkasse.

Beispiel: So viel Kinderkrankengeld bekommst du

Wie bereits erwähnt, variiert der genaue Betrag des Krankengelds je nach Voraussetzung, Job und Krankenkasse. Damit du dir ein Bild davon machen kann, wie hoch das Kinderkrankengeld im Durchschnitt ausfallen würde, haben wir folgende Tabelle erstellt. Ausgangssituation ist, dass du ein Kind hast, in der Steuerklasse 4 bist und einen Kinderfreibetrag von 1,0 hast.

Berufsfeld Durchschnittsgehalt Brutto Durchschnittsgehalt Netto Durchschnittliches Kinderkrankengeld
IT & Development 4.613 Euro 2.865,89 Euro 2.579,30 Euro
Management & Beratung 4.056 Euro 2.581,81 Euro 2.323,63 Euro
Ingenieurwesen & Technik 4.749 Euro 2.933,64 Euro 2.640,28 Euro
Finanz- & Versicherungswirtschaft 5.376 Euro 3.269,42 Euro 2.942,48 Euro
Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung 3.713 Euro 2.401,67 Euro 2.161,50 Euro
Vertrieb 3.021 Euro 2.026,15 Euro 1.823,54 Euro
Personalwesen 2.551 Euro 1.761,78 Euro 1.585,60 Euro
Naturwissenschaften 4.554 Euro 2.836,26 Euro 2.553,63 Euro
Logistik, Verkehr & Transport 2.901 Euro 1.959,37 Euro 1.763,43 Euro
Gesundheit 3.750 Euro 2.421,28 Euro 2.179,15 Euro
Design, Gestaltung & Medien 2.731 Euro 1.863,90 Euro 1.677,51 Euro
Jura & Rechtswesen 5.162 Euro 3.154,81 Euro 2.839,33 Euro
Verwaltung & Assistenz 2.813 Euro 1.910,10 Euro 1.719,09 Euro
Bildung & Soziales 3.607 Euro 2.345,17 Euro 2.110,65 Euro
! AHA

Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden zusätzlich die Beiträge für die Renten-, Pflege - und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wenn du wissen willst, wie dein Bruttogehalt aussehen würde, dann kannst du unseren Brutto-Netto-Rechner kostenlos benutzen.

Bezahlte Freistellung

Vielleicht hast du bei deinem Arbeitgeber aber auch Anspruch auf bezahlte Freistellung von deiner Arbeit? Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Eltern ihre Kinder nur für kurze Zeit pflegen müssen. Hier wird dein kompletter Lohn von deinem Arbeitgeber weiterhin ausgezahlt, du erhältst deshalb auch kein Kinderkrankengeld.

Das Kinderkrankengeld bekommst du nämlich nur, wenn du bei der Krankheit deines Kindes von deinem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt wird, bzw. es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (bezahlte Freistellung) bei der Krankheit eines Kindes gibt. Es lohnt sich also, im Vorhinein zu schauen, welche familienfreundlichen Benefits dein Unternehmen anbietet.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Familienfreundlich:

Alle anzeigen

Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld

Wie schon zuvor erwähnt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit du dich als pflegender Elternteil von deiner Arbeit freistellen lassen kannst und Anspruch auf Kinderkrankengeld hast. Diese sind:

  • Du bist berufstätig
  • Du und dein Kind sind gesetzlich versichert. Wenn dein Kind privat versichert ist, dann gilt der Anspruch nicht. Es ist egal, ob nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist – solange das Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist.
  • Dein Kind ist jünger als 12 Jahre alt
  • Keine andere Person im Haushalt kann dein Kind pflegen bzw. die Kinderbetreuung garantieren
  • Du hast eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Kind aufgrund einer Krankheit zu Hause betreut werden muss und niemand anders die Pflege garantieren kann. Diese Bescheinigung ist ein Muss!
  • Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber

Erfüllst du diese Voraussetzungen, so sind deine Kinderkrankentage rechtmäßig und du hast ggf. auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld – jetzt musst du nur noch den Antrag stellen. Die Krankentage und das Krankengeld werden ab dem Tag der Antragstellung, bzw. der Bescheinigung des Arztes, gewährt.

Arbeitest du allerdings selbständig oder in einer geringfügigen Beschäftigung, also einem Minijob, so ist der Anspruch auf das Kinderkrankengeld leider nicht garantiert. Zwar können z. B. freiwil­lig gesetzlich versicherte Selbst­ständige Kinder­krankengeld beantragen – wenn sie selbst mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Aber ob du eine Entschädigung in Form von einem Krankengeld erhältst, ist letztendlich von deinem Job, der Versicherung und der Krankenkasse abhängig.

Corona und Kinderkrankentage

Wie bereits erwähnt, hatte die Corona-Zeit auch Einfluss auf die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld. Die größte Veränderung war, dass sich die Anzahl der Kinderkrankentage, die du nehmen kannst, seit der Corona-Pandemie verdreifacht hat – von zehn auf 30 Tage pro Kind und pro Elternteil. Insgesamt konnte jedes Elternteil 65 Tage nehmen. Alleinerziehenden Elternteilen standen 60 Krankentage pro Kind, maximal aber 130 Kinderkrankentage pro Jahr zu.

Diese Regelung galt bis Ende 2023. 2024 und 2025 besteht der Anspruch für Kinderkrankengeld jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage.

Kinderkrankentage zusammengefasst

Abschließend fassen wir nochmal alle wichtigen Informationen rund um die Kinderkrankentage und das -krankengeld zusammen. Auch 2024 gilt demnach:

  • Eltern haben pro Elternteil und Kind, das jünger als 12 Jahre ist, einen Anspruch auf 15 Kinderkrankentage.
  • Alleinerziehende können 30 Kinderkrankentage pro Kind beanspruchen.
  • Wirst du von deinem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt, so kannst du das Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse beantragen.

Voraussetzungen für das Krankengeld sind

  • Du bist gesetzlich versichert; privat versicherte Eltern haben keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld.
  • Du bist fest angestellt.
  • Du hast eine ärztliche Bescheinigung, dass nur du die Pflege des Kindes garantieren kannst.

Die Höhe des Krankengelds ist letztendlich von deiner Krankenversicherung und anderen Faktoren abhängig. Informiere dich also bei Fragen im Vorhinein, welche Regelungen deine Krankenkasse hat.

Wie du also sehen kannst, bist du als Elternteil in Deutschland gut abgesichert. Eltern müssen sich nicht um ihre Einkünfte sorgen, wenn ihr Kind krank ist und nicht in die Kita oder Schule kann und können ihren Nachwuchs voll und ganz zu Hause pflegen.

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