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Alles zum Stundenlohn und wie du ihn berechnest.

Alles zum Stundenlohn und wie du ihn berechnest.

Wie wirst du für deine Arbeit bezahlt? Erhältst du ein Jahreseinkommen oder einen Stundenlohn? Absolventa zeigt dir, wie du entweder deinen Monatslohn oder deinen Stundenlohn berechnest und welche Besonderheiten es beim Stundenlohn für Arbeitnehmer gibt.

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Fakten zum Stundenlohn.

  • Vor allem in gewerblichen und handwerklichen Berufen wird der Lohn des Öfteren auf Stundenbasis berechnet.
  • Auch bei Nebenjobs und Werkstudierendenjobs ist diese Form der Bezahlung weit verbreitet.
  • Am Ende des Monats ist dann ausschlaggebend, wie viele Stunden effektiv abgeleistet wurden.
  • Hat ein Monat beispielsweise aufgrund von vielen Feiertagen weniger Werktage, kann sich das negativ auf den Monatslohn auswirken, wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet werden kann.
  • Im Vergleich zum festen Gehalt schwankt deshalb das monatliche Arbeitsentgelt, wenn der Lohn von der Anzahl der Stunden abhängt.
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Stundenlohn berechnen.

Wirst du nach einem festen Lohn am Ende des Monats bezahlt, muss die Höhe deines Arbeitsentgelt im Arbeitsvertrag genannt werden. Was jedoch nicht explizit genannt wird, ist dein Stundenlohn. Wenn du wissen möchtest, was du eigentlich pro Stunden verdienst, also was deine Arbeit pro Stunde deinem Arbeitgeber wert ist, musst du deinen Stundenlohn wie folgt berechnen:

So berechnest du deinen Stundenlohn

  • Stundenlohn (brutto) = 3 × dein Monatslohn (brutto) ÷ 13 ÷ die Anzahl deiner wöchentlichen Arbeitsstunden

Beispiele:

  • Monatslohn = 2.500 € = Durchschnittlicher Stundenlohn bei einer 38-Stunden-Woche = 15,20 €
  • Monatslohn = 3.800 € = Durchschnittlicher Stundenlohn bei einer 35-Stunden-Woche = 25,05 €
  • Monatslohn = 5.000 € = Durchschnittlicher Stundenlohn bei einer 42-Stunden-Woche = 27,50 €

Der tatsächliche Stundenlohn

Wie das Beispiel zeigt, hast du einen Stundenlohn von 20 Euro, wenn du im Monat 2.600 Euro brutto verdienst. Das hört sich ziemlich ordentlich an. Doch was in diese Berechnung nicht miteinfließt, ist die Anzahl der Überstunden, die du ableistest. In vielen Unternehmen ist zwar eine 40-Stunden-Woche vertraglich geregelt, doch oftmals kommen die Arbeitnehmer:innen* dennoch auf bis zu zehn Stunden mehr die Woche, die nicht anerkannt und damit nicht bezahlt werden. Wenn du also ehrlich überlegst, wie viel du real arbeitest, mindert das wiederum deinen tatsächlichen Stundenlohn.

Anders ist es hingegen, wenn dein Unternehmen nach Tarifvertrag bezahlt, wie es circa 70 Prozent der Betriebe in Deutschland tun. Dann müssen Überstunden notiert und ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Übrigens: Besonders im Bereich Ingenieurwesen profitieren Arbeitnehmende vom Tariflohn, denn sie verdienen ca. 16 Prozent mehr als Kollegen ohne Tariflohn (Quelle: IG Metall).

Monatslohn berechnen.

Umgekehrt sieht es aus, wenn du bei deinem Unternehmen einen festen Stundenlohn erhältst. Dann weißt du zwar, was du pro Stunde verdienst, deinen Monats- oder Jahreslohn weißt du jedoch nur selten.

So berechnest du deinen Monatslohn

  • Monatslohn (brutto) = dein Stundenlohn brutto × die Anzahl deiner wöchentlichen Arbeitsstunden × 13 ÷ 3

Beispiele:

  • Stundenlohn = 8,50 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 40-Stunden-Woche = 1.473 €
  • Stundenlohn = 14,00 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 20-Stunden-Woche = 1.127 €
  • Stundenlohn = 20,00 € = Durchschnittlicher Monatslohn bei einer 30-Stunden-Woche = 2.600 €

Das Problem beim Stundenlohn ist, dass dieser stark von jährlichen Bedingungen abhängt und von Monat zu Monat schwankt. Hat ein Monat zum Beispiel viele Feiertage, schmälert das deinen Stundenlohn, weil du an diesen Tagen nicht arbeiten kannst. Dadurch ist es für dich auch schwieriger, langfristig finanziell zu planen und zu sparen.

Beachte!

Dies ist lediglich eine Möglichkeit, den eigenen Monats- bzw. Stundenlohn auszurechnen. Durch alternative Rechenwege kommen jedoch leichte Abweichungen zustanden. Entscheidend ist vielmehr, ob das Gehalt brutto oder netto zugrunde gelegt wird.

Alles zum Unterschied zwischen brutto und netto findest du in unserem Artikel: Brutto & Netto: Das hat es mit deinem Gehalt auf sich.

Durchschnittsgehalt nach Berufsfeld.

Dein Gehalt ist unter anderem abhängig von deinem Berufsfeld und der Branche, in der du tätig bist. Um Gehälter miteinander vergleichen zu können, schaut man sich in der Regel das Jahresgehalt an.

Hier erhältst du einen Überblick, wie viel Jahresgehalt du in verschiedenen Berufsfeldern verdienen kannst, bekommst Tipps in Sachen Bewerbung und findest passende Stellenanzeigen.

IT & Development.

Ingenieurwesen & Technik.

Finanz- & Versicherungswirtschaft.

Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung.

Management & Beratung.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Business Development 58.514 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Consulting 67.312 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Projektmanagement 45.455 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Vertrieb.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Kundenservice 41.614 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Sales 36.363 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Logistik, Verkehr & Transportwesen.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Einkauf & Beschaffung 45.329 Zu den Jobs Zu den Infos
Logistik 41.905 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Supply Chain Management 46.857 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verkehrswesen 57.157 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Naturwissenschaften.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Biologie 60.844 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mathematik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Chemie 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Physik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Forschung 31.150 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Gesundheit.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Medizin 55.791 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Pharma 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Psychologie 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Design, Gestaltung & Medien.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Grafikdesign 27.840 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mediengestaltung 24.000 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Weitere Berufsfelder.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Jura & Rechtswesen 56.268 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Bildung & Soziales 41.732 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Personalwesen 47.585 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verwaltung & Assistenz 32.868 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Zuschläge zum Stundenlohn.

Feiertage und Wochenenden können sich auch positiv auf das Einkommen auswirken. Ein Großteil der Arbeitgeber zahlt nämlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Mit diesen Zuschlägen auf den Stundenlohn soll vor allem honoriert werden, dass man in den Zeiten arbeitet, in denen die meisten anderen Arbeitnehmenden frei haben.

Deshalb werden diese Zuschläge auch vom Staat steuerlich begünstigt und zum Teil sogar von den Sozialabgaben freigestellt. Für bestimmte Uhrzeiten gelten hier bestimmte Prozentsätze. Auch Tarifvertrag, Gesetz und Betriebsvereinbarung regeln den Anspruch der Arbeitnehmenden auf die Zuschläge zum Stundenlohn.

Insgesamt steigen gerade in den letzten Jahren die Stundenlöhne, wie folgende Grafik zeigt.

Gehalts- und Lohnentwicklung in Deutschland gegenüber dem Vorjahr von 1992 bis 2019

Jahr Anstieg in Prozent
1999 3
2000 3,6
2001 2
2002 0,9
2003 -0,1
2004 0,7
2005 0
2006 1,6
2007 3,5
2008 4,1
2009 0,2
2010 3
2011 4,9
2012 4,2
2013 3,2
2014 4
2015 4,2
2016 4
2017 4,2
2018 4,8
2019 4,2

Rechte bei der Anstellung auf Stundenlohn.

§ 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) erlaubt Arbeitgebern die „Arbeit auf Abruf“. In solchen Fällen ist der Stundenlohn für viele Arbeitgeber eine Möglichkeit, kostengünstig Arbeitskraft zu erhalten und flexibel Personalbedarf zu planen – zum Beispiel im Rahmen von Saisonarbeit. Trotzdem gibt es Gesetze, die deine Rechte bei Bezahlung auf Stundenlohnbasis regeln.

Stundenlohn und Arbeitszeiten.

  • Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, im Arbeitsvertrag die regelmäßige Arbeitszeit anzugeben (BAG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 Nachweisgesetz).
  • Spätestens einen Monat nach Antritt des Arbeitsverhältnisses müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen, also auch die regelmäßige Arbeitszeit, im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
  • Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Heißt: Fällt keine Arbeit an, hast du dennoch ein Anrecht auf eine Vergütung der regelmäßigen Arbeitszeit.
  • Ist in deinem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit dennoch nicht geregelt, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.
  • Im Minijob muss der Arbeitgeber einen Vier-Tages-Zeitraum einhalten, um dich personell einzuteilen. Sollst du Dienstag arbeiten, musst du am Donnerstag der Vorwoche informiert werden.

Stundenlohn und Ferien.

Auch wenn du auf Stundenbasis jede Woche unregelmäßig viel arbeitest, hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Hierfür musst du deine durchschnittliche Wochenstundenzahl berechnen, diese mit dem betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruch multiplizieren und durch 40 (Vollzeit) teilen. Eine Beispielrechnung:

In deinem Unternehmen beträgt der Urlaubsanspruch 25 Tage – also 200 Stunden. Dabei kommst du auf eine wöchentliche Stundenzahl von durchschnittlich 31. So gilt:

200 x 31 : 40 = 155 Stunden Urlaub.

Abgerundet sind das 19 Urlaubstage.

Stundenlohn und Krankheit.

Wirst du von deinem Arbeitgeber auf Stundenbasis bezahlt, greift im Krankheitsfall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Hier gilt: Für einen Zeitraum von sechs Wochen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Stundenlohn für deine vertraglich festgesetzte Stundenzahl im Monat fortzuzahlen, wenn

  • du seit mindestens vier Wochen in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehst.

  • du in den letzten sechs Monaten infolge derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig warst.

  • seit deiner ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit zwölf Monate vergangen sind.

Übrigens

Dein Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung bei Krankheit nicht verweigern! Auch nicht unter dem Vorwand, er hätte ohnehin nicht mehr die Absicht gehabt, dich weiter zu beschäftigen. Auch darf er dich nicht zwingen, während deiner Krankheit Ferien zu beziehen.

Stundenlohn und Mutterschutz.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – also auch Minijobberinnen oder Azubis. Ob du auf Stundenbasis abgerechnet wirst, spielt hier also keine Rolle. Seit April 2017 sind auch Verbesserungen für selbständige Frauen realisiert worden, die vom Mutterschutzgesetz prinzipiell ausgenommen sind.

Fakt ist: Die ersten acht Wochen dürfen Mütter nach der Geburt nicht arbeiten (zwölf Wochen für Mütter von Fehl-, Früh- oder Mehrlingsgeburten). Gleiches gilt für die letzten sechs Wochen vor der Geburt – außer sie wünschen es ausdrücklich.

Für diese Zeit musst du keinen Urlaub nehmen und hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und deinem üblichen Gehalt. Grundlage hier: dein Gehaltsdurchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Stundenlohn und Kündigung.

Wenn du im Stundenlohn arbeitest und einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, gelten die ordentlichen vertraglichen Kündigungsfristen:

  • Grundkündigungsfrist: vier Wochen (zum 15. oder Monatsende)
  • In der Probezeit: zwei Wochen

Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, ist die Kündigungsfrist abhängig von der Beschäftigungsdauer. In Zahlen:

  • zweijähriges Arbeitsverhältnis, ein Monat Frist
  • fünfjähriges Arbeitsverhältnis, zwei Monate Frist
  • achtjähriges Arbeitsverhältnis, drei Monate Frist
  • zehnjähriges Arbeitsverhältnis, vier Monate Frist
  • zwölfjähriges Arbeitsverhältnis, fünf Monate Frist
  • fünfzehnjähriges Arbeitsverhältnis, sechs Monate frist
  • zwanzigjähriges Arbeitsverhältnis, sieben Monate Frist

Hast du weitere Fragen zu deinem Stundenlohn und deinen Rechten, kannst du dich auch an die jeweilige Gewerkschaft deiner Branche wenden.

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