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Rechtsreferendar: Infos zum Berufsfeld

Rechtsreferendar: Infos zum Berufsfeld

Verantwortungsvolle Aufgaben und das Sammeln praktischer Erfahrung in diversen Rechtsbereichen: Das Rechtsreferendariat bereitet dich in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst auf deine Arbeit als Volljurist vor. Hier erfährst du, was du für diesen Bereich mitbringen musst und wie deine späteren Berufsaussichten als Rechtsreferendar aussehen.

Definition Rechtsreferendariat

Das Rechtsreferendariat beschreibt den Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen im Studiengang der Rechtswissenschaften oder in einem vergleichbaren Jurastudium. Dieser Vorbereitungsdienst ist Teil der Ausbildung zum Volljuristen und endet nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen. Damit erhalten Anwärter dann die Befähigung zum Richteramt.

Deine Station als Rechtsreferendar stellt somit einen Teil der Ausbildung zum Volljuristen dar und ist kein eigenständiger Beruf.

Bereiche des Rechtsreferendariats

Als Rechtsreferendar musst du vier unterschiedliche Pflichtstationen und mindestens eine Wahlstation absolvieren. In den Pflichtstationen wirst du jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten angeleitet und ausgebildet. Zu diesen Pflichtstationen gehören:

  • Station bei einem Rechtsanwalt
  • Station in einer Verwaltungsbehörde
  • Station in einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
  • Station in einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen

Die Reihenfolge der Pflichtstationen als Referendar ist nicht bundesweit festgelegt und kann daher von Bundesland zu Bundesland variieren.

Nach dem Studium und dem Rechtsreferendariat kannst du in unterschiedlichen Berufen Karriere machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • höherer allgemeiner Verwaltungsdienst
  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Staatsanwalt
  • Richter

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    Rechtsreferendar Studium

    Um das Rechtsreferendariat absolvieren zu können, wird ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder ein vergleichbares Jurastudium und damit das erste Staatsexamen vorausgesetzt.

    Das Rechtsreferendariat stellt dabei einen Teil deiner Ausbildung dar und führt dich in die unterschiedlichen Rechtsgebiete durch das Sammeln praktischer Erfahrungen ein. Außerdem kannst du als Rechtsreferendarin erste Kontakte knüpfen und Einblicke in mögliche Berufsfelder bekommen.

    Was muss man studieren, wenn man Rechtsreferendar werden möchte?

    Um Rechtsreferendar zu werden, wird ein rechtswissenschaftliches Studium bis zum ersten Staatsexamen vorausgesetzt. Das Rechtsreferendariat agiert hier als Teil der Ausbildung zum Volljuristen. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhältst du die Befähigung zum Richteramt. Während deiner Zeit im Rechtsreferendariat giltst du allerdings nicht mehr offiziell als Student.

    Was muss ich als Rechtsreferendar können?

    Neben deinem Studium der Rechtswissenschaften und dem Interesse am Fachgebiet solltest du als Rechtsreferendar einige Eigenschaften mitbringen, die in diesem Fachbereich unerlässlich sind. Dazu gehören unter anderem:

    • ständige Lernbereitschaft
    • Eigenmotivation
    • hohe Leistungsorientierung
    • Servicebereitschaft
    • Entscheidungsfreude
    • hohes Maß an Eigenverantwortung

    Was macht ein Rechtsreferendar?

    Zu deinen Aufgaben als Rechtsreferendarin gehört in erster Linie das Sammeln praktischer Erfahrungen in den unterschiedlichen Rechtsbereichen. Die Bereiche unterscheide sich hinsichtlich der zu erledigenden Tätigkeiten und der zu berücksichtigenden Rechtsbereiche teilweise deutlich. Die Erfahrungen als Rechtsreferendar bereiten dich dann auf das zweite Staatsexamen und dein späteres Berufsleben vor.

    Während des Rechtsreferendariats arbeitest du in Berufen, in denen du später selbst Karriere machen kannst, knüpfst erste Kontakte und übernimmst zahlreiche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:

    • Hospitation
    • Pflege von Akten
    • Halten von Aktenvorträgen
    • Teilnahme an Verhandlungen
    • Recherche
    • Zuarbeit
    • Protokollierung und Auswertung

    Berufsaussichten als Rechtsreferendar

    Als Rechtsreferendar machst du einen wichtigen Schritt in deiner Ausbildung zum Volljuristen und erhältst direkten Einblick in Berufe, in denen du später selbst Karriere machen kannst.

    Da das Rechtsreferendariat nur ein Teil dieser Ausbildung ist und kein eigenständiger Beruf, kannst du nur mit einem unterdurchschnittlichen Gehalt rechnen. Dein Jahreseinkommen als Rechtsreferendar bewegt sich je nach Bundesland zwischen 12.333 Euro und 16.830 Euro. Deine Noten, Vorerfahrungen oder mögliche weitere Qualifikationen wirken sich dabei allerdings nicht auf dein Gehalt als Rechtsreferendar aus. Dieses ist je Bundesland festgelegt.

    Viel mehr bietet dir das Rechtsreferendariat entscheidende Karrieremöglichkeiten für dein späteres Berufsleben. Wie hoch dein Gehalt als Jurist dann ausfällt, ist daher von deinem späteren Beruf, sowie dem Bundesland in dem du diesen ausübst, abhängig.

    Hier findest du 2 Rechtsreferendar Jobs.

    Bildnachweis: insta_photos – stock.adobe.com