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So ermöglichen Arbeitgeber Home-Office

So ermöglichen Arbeitgeber Home-Office

Blitz-Umfrage

Haben Sie einen festen Prozess für das Offboarding Ihrer Mitarbeitenden?

Das müssen Sie wissen.

  • Arbeitgeber sind zu keiner Zeit – auch nicht während einer Pandemie – dazu verpflichtet, Home-Office anzubieten.
  • Flexwork gehört zu einem modernen Arbeitgeber dazu – vor allem für die junge Generation.
  • Die Option Home-Office ist eher eine Kultur- als eine Kostenfrage.

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Corona und die Home-Office-Frage.

Die großen Digital-Companies machen es vor: Google, Twitter und Amazon schicken ihre Mitarbeitenden als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des COVID-19 ins Home-Office. Gleichzeitig schließen Kitas und Schulen und zwingen viele Arbeitnehmende dazu, Zuhause zu bleiben. Dadurch werden auch Arbeitgeber, die bislang noch kein Home-Office angeboten haben, früher mit der Home-Office-Frage konfrontiert als geplant. Zusätzlich geht es darum, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen:

Um die Auswirkungen von Ansteckungen und Erkrankungen des Corona-Virus auf den Betrieb zu minimieren, sollten alle Unternehmen schnellstmöglich Home-Office-Lösungen anbieten. In Betrieben mit Betriebsrat oder Personalvertretung erfolgen die Absprachen dazu zwischen diesen und dem Betrieb.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr durch das neue SARS-CoV-2 für die Bevölkerung in Deutschland aktuell immer noch „insgesamt als mäßig“ ein. Dennoch sollten Unternehmen sich hier ihrer sozialen Pflicht bewusst sein und ihre Mitarbeitenden nach Möglichkeit in das Home-Office schicken.

Es handelt sich um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.
DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND zum Corona-Virus

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Müssen Unternehmen grundsätzlich Home Office anbieten?

Nein.

Bisher ist es keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, Home-Office oder Remote Work zu ermöglichen und zu gestatten. Dennoch ist es heute gerade für junge Menschen fast obligatorisch und Teil einer attraktiven Employer Brand. Unternehmen, die also nicht im produzierenden Gewerbe sind, sollten dringend über Home-Office-Lösungen nachdenken.

Gleichzeit gehört es auch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, das Risiko am Arbeitsplatz zu bewerten. Und dieses kann sich in Zeiten von Krisen oder Pandemien drastisch ändern. Hier gilt es für Arbeitgeber abzuwägen und Haltung zu zeigen.

Tipp

Wer im Home-Office ist, ist gesund und arbeitsfähig. Das Home-Office ersetzt nicht die Ruhe, die bei einer akuten Krankheit benötigt wird. Dennoch ist es eine gute Möglichkeit, um zum Beispiel zur Erkältungszeit eine Firma vor einer Grippewelle zu schützen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Dürfen Arbeitnehmende selbst entscheiden, ins HO zu gehen?

Nein.

Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office. Entsprechend dürfen Arbeitnehmende nicht selbstständig entscheiden ins Home-Office zu gehen.

Anders sieht es aus, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder sogar eine Regelung im Arbeitsvertrag gibt. Dann können Arbeitnehmende selbst entscheiden, wann und warum sie von Zuhause aus arbeiten wollen bzw. in Abhängigkeit zu der Betriebsvereinbarung. Gibt es eine solche nicht, sind sie in der Pflicht, am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Dürfen Unternehmen Home-Office anordnen?

Nein.

Grundsätzlich gilt die Privatwohnung als geschützter Raum, über den der Arbeitgeber nicht verfügen darf. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden also nahelegen, aus dem Home-Office zu arbeiten, um zum Beispiel in Grippephasen die Ansteckungsgefahr zu minimieren oder aber auch um feste Arbeitsplätze auf der Bürofläche zu sparen. Letztendlich bleibt es aber den Mitarbeitenden überlassen, dieser Empfehlung nachzukommen.

Anders ist es, wenn das Unternehmen zum Beispiel weitere Büroräume angemietet hat. Wenn die Firma anordnet, künftig aus dem zweiten Office zu arbeiten, um zum Beispiel Ansteckungsgefahren zu reduzieren, müssen Arbeitnehmende dieser Aufforderung nachkommen.

Welche Tools eignen sich im Home-Office?

Instant-Messaging-Dienste.

Um sich auch remote austauschen zu können, empfiehlt sich ein Chat-Programm. Hier gibt es eine Reihe Tools und es gilt abzuwägen, für was genau es eingesetzt werden soll. Microsoft Teams ist beispielsweise besonders in Konzernen etabliert, da hier die Datenschutzbestimmungen besonders eng sind. Zudem arbeiten Firmen häufig mit Agenturen über Teams zusammen. Wer es weniger komplex braucht, dem reichen evtl. auch Slack oder die gängigen Apps wie Hangout oder Skype.

Name Kernfunktion Kosten
Slack (Group-)Chats ab 6,25 € pro Person & Monat
Hangout Video-Konferenzen kostenlos
Zoom Video-Konferenzen ab 18,99 € pro Monat
Skype for Business (Group-)Chats & Video-Konferenzen ca. 2,- € pro Person & Monat
Microsoft Teams (Group-)Chats & Video-Konferenzen & Dateisharing ab 8,80 €

Cloudspeicher.

FTP-Server sind zwar immer noch eine Möglichkeit, Daten auch remote zugänglich zu machen, wesenlich einfacher geht das aber mit Google Drive oder Dropbox for Business. Bei dieser Anwendung sind viele nützliche Funktionen wie das Wiederherstellen gelöschter Dateien inkludiert.

Name Kernfunktion Kosten
Dropbox for Business Filehosting-Dienst  ab 10,- € pro Person & Monat
Google Drive Filehosting-Dienst  kostenlos

Projektmanagement.

Um nicht den Überblick über aktuelle To-dos oder den Projektstatus zu verlieren, empfiehlt es sich – auch das Tagesgeschäft – in einem Projektmanagement-Tool abzubilden. So haben Mitarbeitende und Teamleads stets eine Übersicht über den aktuellen Stand.

Name Kernfunktion Kosten
Asana Projektmanagement-Tool ab 10,99 € pro Person & Monat
Trello Projektmanagement-Tool ab 20,- € pro 100 Personen & Monat 
Airtable Projektmanagement-Tool auf Anfrage

Tools, die ITler_innen längst benutzten und wie sie sie bewerten.

In der IT/dem Development arbeitet man bereits seit vielen Jahren remote und hat so schon einige Erfahrungswerte gesammelt. Anbei die häufigsten Tools inkl. Bewertung durch Young Professionals aus dem IT-Bereich (Quelle: Quelle: Ullah, Robindro | „Flexwork in Deutschland.“ | auf: Website der Trendence Institut GmbH 26.6.2019 | URL: www.trendence.com/reports/new-work/flexibles-arbeiten):

  • Dropbox
  • E-Mail
  • Google Docs
  • Internet-Telefon
  • Skype Business
  • Slack
  • Teams
  • Ticketsysteme
  • VPN-Zugang
  • WhatsApp

Müssen Unternehmen einen Kostenzuschuss zahlen?

Nein.

Einen Kostenzuschuss, weil im Home-Office gearbeitet wird, müssen Unternehmen nicht zahlen. Das Home-Office bleibt ein Angebot, das nicht wahrgenommen werden muss und auf das kein Recht besteht.

Die Arbeitsmittel werden allerdings auch im Home-Office vom Unternehmen bereitgestellt. In der Regel ist das ein Laptop, der benötigte Internetzugang allerdings nicht. Sollten Arbeitnehmer nicht über einen Internetzugang verfügen, können Arbeitgeber mobile Hot Spots zur Verfügung zu stellen, die über die IT gepflegt werden.

Zusätzlich entstandene Kosten auf Seiten der Mitarbeitenden wie z. B. durch Telefonate sollten außerdem vom Arbeitgeber getragen werden. Evtl. ist hier die Umstellung auf Internettelefonie oder die Bereitstellung eines Firmen-Handys sinnvoll.

Sind Arbeitnehmende im Home-Office versichert?

Ja.

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, so sind Arbeitnehmende auch im Home-Office durch den gesetzlichen Unfallschutz versichert. Allerdings muss dieser mit dem Job in Verbindung stehen – beim Staubsaugen hinfallen zählt also nicht.

Check

79 Prozent der Unternehmen bieten bereits Home-Office-Lösungen an. Das ergab eine Studie zum Thema Flexwork des Trendence Instituts mit 581 befragten Young Professionals.

Reduziert die Möglichkeit auf Home-Office Krankentage?

Tendenziell kann man sagen, dass ein vernünftiger und sozialer Umgang mit der eigenen Gesundheit sich auch positiv auf die Krankentage im Unternehmen auswirken kann. Dennoch gilt es hier, vorsichtig zu sein: Wer im Home-Office arbeitet, sollte genau so produktiv arbeiten können, wie im Büro. Es ersetzt keine Krankmeldung.

Krankmeldung.

Grundsätzlich gilt – unabhängig von einer Pandemie – dass Arbeitnehmende, die Krankheitssymptome haben und dadurch arbeitsunfähig sind, das Recht haben, der Arbeit fernzubleiben. Bis zu sechs Wochen haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber und im Anschluss auf ein Krankengeld durch die Krankenkasse.

Verdacht auf Ansteckung.

In Zeiten von z. B. Corona gelten allerdings verschärfte Bedingungen: Wer den Verdacht hat, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, weil z. B. Kontakt zu einer Person mit festgestellter Infektion bestand, hat einen sogenannten vorübergehenden persönlichen Verhinderungsgrundes (§ 616 S.1 BGB). Die Person darf der Arbeit fernbleiben und bekommt trotzdem ihr Gehalt ausgezahlt (soweit dies nicht durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde).

Eine gute Möglichkeit aus Arbeitgebersicht ist hier das Home-Office: Solange die Person arbeitsfähig ist, kann sie so in sicherer Umgebung ihrer Tätigkeit nachgehen. Das gilt auch außerhalb von Corona z. B. während der Wintermonate. Hier empfehlen wir, bereits bei leichten Krankheitssymptomen eher von Zuhause aus zu arbeiten. Auf diese Weise können die Krankentage im Unternehmen tatsächlich reduziert werden, da der Virus kein ganzes Team lahmlegen kann.

Arztbesuch.

Ein vorübergehender persönlicher Verhinderungsgrund kann aber auch der Arztbesuch während der Arbeitszeit sein, wenn dieser nicht zu einem anderen Zeitpunkt wahrgenommen werden kann. Der Arbeitgeber muss natürlich dennoch informiert werden. Eine Angabe über den genauen Grund des Arztbesuches – also z. B. der aufzuklärende Erkrankung – müssen Arbeitnehmende ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht machen.

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