Deutschland ist eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, das keinen gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Mindestlohn hat. 20 von 27 EU-Ländern haben bereits einen Mindestlohn eingeführt. In Deutschland wird das Thema Mindestlohn hingegen immer noch diskutiert. Dabei ist der Niedriglohnsektor seit den 1990er Jahren ständig gewachsen.
Der Mindestlohn stellt die festgelegte Lohnuntergrenze dar. Er kann allgemeingültig, regional oder branchenspezifisch im Gesetz oder im Tarifvertrag verankert sein. Außerdem kann er als Mindeststundenlohn oder Mindestmonatsgehalt definiert werden. In Deutschland ist, sofern kein Tarifvertrag gilt, derzeit die Lohnuntergrenze dort angesetzt, wo die Sittenwidrigkeit beginnt. Sittenwidrig ist ein solcher Lohn, der bis zu dreißig Prozent unter den ortsüblichen Tariflöhnen liegen. Der Mindestlohn soll dem Niedriglohn bzw. dem Lohnwucher entgegenwirken und verhindern, dass Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung ihre Existenz nicht finanzieren können.
Einen allgemeingültigen, gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland zurzeit noch nicht. Allerdings ist seit April 2009 die aktuelle Version des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Kraft, das verhindern soll, dass Arbeitnehmer aus anderen Ländern in Deutschland zu den in ihren Heimatländern üblichen Konditionen arbeiten und damit das Lohnniveau in Deutschland drücken. Bisher ermöglicht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Mindestlohn in den Bereichen Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Pflegebranche, Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistungen. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen entsprechenden Antrag auf tarifvertragliche Mindestlöhne stellen und diese aushandeln.
Es gibt sowohl gute Argumente für den Mindestlohn als auch dagegen. Dafür spricht vor allem, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die Arbeitnehmer vor Lohndumping durch Arbeitskräfte aus Niedriglohnländer schützen könnte. Diese müssten dann nämlich in Deutschland zu denselben Bedingungen wie ihre deutschen Kollegen arbeiten. Deshalb wurde bereits das Arbeitnehmer-Endsendegesetz erweitert und aktualisiert, ein Mindestlohn jedoch nicht eingeführt. Ein weiterer Punkt, der für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne spräche, ist der Schutz der Arbeitnehmer vor Verarmung trotz Vollzeitbeschäftigung. Der Mindestlohn könnte somit der arbeitenden Bevölkerung das Existenzminimum, ohne eine Aufstockung durch Hartz IV, sichern und die Produktivität der Arbeitnehmer fördern, da diese bei ausreichender Bezahlung tendienziell motivierter ihrer Arbeit nachgehen würden.
Doch hier setzt auch die Argumentation der Mindestlohnkritiker an. Ob ein Mindestlohn tatsächlich die Armut bekämpfen würde, ist nicht gewährleistet. Alleinerziehende oder Familien müssten unter Umständen trotzdem weiter staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Außerdem wird befürchtet, dass je nach Höhe des Mindestlohns auch negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt eintreten könnten, z.B. dass die Niedriglohnjobs wegfallen oder ins Ausland ausgelagert werden könnten. Ein weiteres Problem ist die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die wiederum mehr Bürokratie verursachen könnte. Und letztlich werden eine Einschränkung der Tarifautonomie und ein zunehmender Bedeutungsverlust der Gewerkschaften befürchtet.
In fast allen europäischen Ländern gelten gesetzliche Mindestlöhne. Die Ausgestaltung der Mindestlöhne ist dabei sehr vielfältig. Deshalb lassen sich diese Modelle nicht vollständig auf Deutschland übertragen. So sind teilweise Mindestmonatsgehälter aber auch Mindeststundenlöhne vereinbart, die wiederum unterschiedlich kontrolliert und reguliert werden. In den skandinavischen Ländern wird jedoch auf einen gesetzlichen Mindestlohn verzichtet, da der größte Teil der Arbeitnehmer (knapp 80 Prozent) gewerkschaftlich organisiert ist und somit ein Tarifgehalt bekommt, das (tarif-)vertraglich festgelegt ist
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