Die Gehaltsabrechnung
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber laut der Gewerbeordnung (GewO) zu einer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet. Darin müssen alle relevanten Informationen zur Abrechnungsperiode und zur Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthalten sein. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, die einzelnen Gehaltsbestandteile eindeutig identifizieren zu können.
Inhalt der Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung muss bestimmte, gesetzlich festgelegte Elemente enthalten. Diese sind der Abrechnungszeitraum, die Art und Höhe der Zuschläge und Abzüge, Vorschüsse, Zulagen und Abschlagszahlungen sonstiger Vergütungen. Zudem sind Steuerklasse und Freibeträge zu berücksichtigen. Die Gehaltsabrechnung verschafft dem Arbeitnehmer eine Übersicht, wie sich das Brutto-Gehalt vom Netto-Gehalt unterscheidet. Außerdem ist die Gehaltsabrechnung ein wesentlicher Bestandteil bei der Einkommensteuererklärung, da aus ihr die gezahlten Einkommensteuer- und Sozialabgaben hervorgehen. Auch bei Kreditvergabe oder Mietvertragsabschluss dient die Gehaltsabrechnung dem Nachweis der persönlichen Liquidität.
Die Abzüge in der Gehaltsabrechnung
In der Gehaltsabrechnung werden folgende Abzüge ausgewiesen:
Steuern
Sozialabgaben
Die Sozialabgaben werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Ausnahme stellt hier nur die gesetzliche Unfallversicherung dar, die allein vom Arbeitgeber zu zahlen ist und somit nicht vom Gehalt abgezogen wird.
Änderungen für die Gehaltsabrechnung ab 2010
Ab dem 01.01.2010 wird die neue Entgeltbescheinigungs-Richtlinie die Mindeststandards für die Gehaltsabrechnung festlegen. Ziel dieser Richtlinie ist die bundesweite Vereinheitlichung der Lohn- und Gehaltsabrechnung aller Arbeitnehmer. Zudem wird das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) realisiert, das u.a. die elektronische Erstellung und temporäre, zentrale Speicherung von Einkommensnachweisen sowie deren Nutzung durch Behörden wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen soll.