Ein Zwischenzeugnis kann aus verschiedenen Gründen wichtig sein. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ein vorläufiges Zeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dafür einen triftigen Grund vorbringen kann. Im Folgenden kannst Du nachlesen, welche Gründe ein Zwischenzeugnis erfordern, und welche Rechte ein Arbeitnehmer in Bezug auf sein Zwischenzeugnis hat.
Das Zwischenzeugnis ist eine vorläufige Bewertung der Arbeit oder aber eine Bestätigung, dass der Arbeitnehmer aktuell einer Tätigkeit nachgeht. Es dient zur Vorlage bei Bewerbungen oder verschiedenen Ämtern und Institutionen.
Wie für das Arbeitszeugnis nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, gibt es auch für das Zwischenzeugnis rechtliche Vorgaben. Obwohl bei einer Bewerbung vor allem die Zeugnisse eines abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisses zählen, kann das Zwischenzeugnis die Aufgaben des Arbeitnehmers in seiner aktuellen Position beschreiben. Ein Zwischenzeugnis ist dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer sich auch ungekündigter Stellung oder vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bewirbt.
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis. Für die Zeugnissprache und den Aufbau des Zeugnisses gelten die gleichen Richtlinien wie für ein reguläres Arbeitszeugnis.
Ein Zwischenzeugnis sollte im Gegensatz zu einem Abschlusszeugnis immer im Präsens formuliert sein, da es um aktuelle Leistungen geht. Eine Ausnahme besteht bei der Bewertung abgeschlossener Aufgaben.
Der Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen, wenn dafür ein sogenannter „triftiger Grund“ besteht. Dieser liegt – gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1993 – vor, wenn das Zwischenzeugnis für Bewerbungen oder zur Vorlage bei Ämtern oder anderen Institutionen, wie etwa einem Kreditantrag , benötigt wird.
Bei der Fusion zweier Unternehmen oder einer Neugründung ist es beispielsweise ratsam, einen Vorgesetzen nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Der Arbeitnehmer kann den Wechsel eines direkten Vorgesetzten ebenfalls als Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses anführen.
Speziell bei der Umbenennung des Unternehmens kann der Arbeitnehmer mit der Forderung nach einem Zwischenzeugnis möglichen Missverständnissen bei späteren Bewerbungen vorbeugen. Ein weiterer Grund für ein Zwischenzeugnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seit mehreren Jahren für ein Unternehmen arbeitet, aber keine regelmäßigen Zwischenbewertungen erhalten hat.
Der Arbeitgeber kann einen reinen Tätigkeitsnachweis (einfaches Arbeitszeugnis) oder ein Zwischenzeugnis mit Leistungsbewertung (qualifiziertes Arbeitszeugnis) ausstellen.
Ein späteres Arbeitszeugnis darf nicht schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis, sofern sich die Leistungen des Arbeitnehmers nicht dramatisch verschlechtert haben, wie das Landesarbeitsgericht Köln 1997 urteilte. Der Arbeitgeber muss, unter bestimmten Umständen, die Formulierungen des Abschlusszeugnisses sogar auf den Stand des Zwischenzeugnisses korrigieren, wenn diese negativer ausgefallen sein sollten.
Das Zwischenzeugnis ist für den externen Gebrauch, wie für Bewerbung oder Nachweise, bestimmt. Für eine Beurteilung, welche nur für interne Zwecke vorgesehen ist, gelten andere Maßstäbe als für ein Zwischenzeugnis: Die Bewertung in einem Zwischenzeugnis darf sich nicht ändern, eine Leistungsbewertung in der Beurteilung schon.
Wie bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist der Arbeitnehmer auch bei einem Zwischenzeugnis in der „Holschuld“. Er muss nach dem Zeugnis fragen und es gegebenenfalls auch abholen. Achtung: Du solltest nur dann nach einem Zwischenzeugnis fragen, wenn Du es wirklich benötigst. Ansonsten könnte es signalisieren, dass Du auf der Suche nach einer neuen Stelle bist. Um Missverständnissen vorzubeugen ist es daher ratsam, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn Du das Zwischenzeugnis für Behördengänge benötigst.
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