Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält nicht nur eine Bewertung über die Leistungen während der vorangegangen Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss dazu auch die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers beurteilen. Regelmäßig führt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu unnötigem Streit. Erfahre hier, was Du beachten musst, wenn Dein Arbeitgeber Dir ein Zeugnis ausstellt.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterscheidet sich von einem einfachen Arbeitszeugnis darin, dass der Arbeitgeber nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers bewerten muss. Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet zunächst nur Informationen über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit. Die Bewertung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erfolgt im Allgemeinen durch eine bestimmte Zeugnissprache, von der Arbeitgeber sehr häufig Gebrauch machen. Ein Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeugnis nach einem Praktikum oder einer Anstellung – gemäß Gewerbeordnung (GewO), Paragraph 109 – einfordern.
Die Struktur des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist nicht juristisch geregelt. Das heißt, dass gesetzlich keine genaue Reihenfolge bestimmt wurde, das Zeugnis jedoch sorgfältig und ordentlich sein muss. Außerdem darf es die zukünftige Jobsuche des Arbeitnehmers nicht negativ beeinträchtigen. Achte deshalb bei jedem qualifizierten Arbeitszeugnis, auf die Reihenfolge, den Inhalt und die Vollständigkeit der Formulierungen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise durch Auslassung bestimmter Passagen oder Wertungen seine Unzufriedenheit mit der Leistung des Arbeitnehmers ausdrücken.
Normalerweise erfolgt zunächst eine Leistungsbewertung, dann eine Bewertung der fachlichen Kompetenz, der Arbeitsweise, des Führungsverhalten und des sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Zusätzlich kann das Unternehmen noch einzelne Projekte oder besondere Fachkenntnisse in dem Arbeitszeugnis, wie beispielsweise besondere Anwenderkenntnisse in einer bestimmten Software, vermerken. In Deutschland wird weitläufig folgende Struktur verwendet:
Die Bewertungen gehen hierbei analog zu den Schulnoten von „sehr gut“ bis „ungenügend“.
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis muss der Dokumentencharakter gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis daher ausdrucken und den Text durch eine Überschrift als Zeugnis kenntlich machen. Darüber hinaus muss es ordentlich und fehlerfrei sein und darf weder durch seine Form noch durch seinen Inhalt einen negativen Eindruck erwecken. Das heißt für den Arbeitgeber, dass er bei dem Verfassen eines Arbeitszeugnisses auf unzulässige Sonderzeichen, Knicke oder Formatierungsfehler achten muss. Auch der Arbeitnehmer sollte auf solche Kleinigkeiten achten, da sie Absicht sein und vom nächsten Personaler negativ bewertet werden könnten. Überflüssige Satzzeichen wie beispielsweise Ausrufezeichen sollten bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses vermieden werden. Solche „geheimen Botschaften“ sind jedoch die Ausnahme.
Der Arbeitgeber ist gemäß der Wohlwollens- und der Wahrheitspflicht besonders bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis verpflichtet, keine negativen Äußerungen jedweder Art zu transportieren und die tatsächlichen Leistungen zu bewerten. Für mittelmäßige und schlechte Leistungen haben Arbeitgeber eine Zeugnissprache etabliert, die sich gut anhört, jedoch unter Personalern bekannt ist. So steht „gesellig“ beispielsweise dafür, dass der Arbeitnehmer häufig alkoholisiert war. Die Formulierung „… hat stets versucht unseren Ansprüchen zu genügen“ heißt soviel wie: „…hat es nicht geschafft, die Leistungen, die von ihm erwartet wurden, zu erfüllen“.
Wenn der Arbeitgeber bereits im Vorfeld ein Zwischenzeugnis ausgestellt hat, darf das Endzeugnis in der Leistungsbewertung nur dann abweichen, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers drastisch abgefallen oder angestiegen sind. Reklamation sofort anbringen Achte bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis immer auf Inhalt, Form und Sprache. Wenn die Zeugnissprache nicht den gängigen Formulierungen entspricht, ist es legitim den Arbeitgeber um eine Korrektur zu bitten. Dieses sollte der Arbeitnehmer möglichst sofort nach dem Erhalt des Zeugnisses machen, denn kurz nach dem Arbeitsverhältnis sind die Kontakte zu dem Arbeitgeber noch frisch und Du weißt genau, an wen Du Dich wenden musst.
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