Die Betriebsvereinbarung
Für viele Branchen und Unternehmen gilt ein Tarifvertrag. Allerdings gibt es auch eine andere Möglichkeit, wie sich Arbeitgeber und Angestellte über die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Unternehmena einig werden können: die Betriebsvereinbarung. Sie kann auch zusätzlich zum Tarifvertrag beschlossen werden.
Bestandteile der Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, der dem Tarifvertrag ähnlich ist und der zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern - vertreten durch den Betriebsrat - geschlossen wird. In der Betriebsvereinbarung können prinzipiell alle Angelegenheiten geregelt werden, bei denen der Betriebsrat eine gesetzliche Mitbestimmung hat. Dazu gehören auch die Regelungen zu Arbeitszeiten, Lohn und Gehalt, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, Probezeit und viele weitere Bereiche, welche die Arbeitsbedingungen und Interessen der Arbeitnehmer betreffen. Gesetzliche Grundlage für die Betriebsvereinbarung ist das Betriebsverfassungsgesetz.
Geltungsbereiche der Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung gilt ausnahmslos für alle dem Betrieb angehörenden oder zukünftig angehörenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Regelungen, die von der Betriebsvereinbarung abweichen, können in den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer nur dann rechtsgültig aufgenommen werden, wenn sie die Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsvereinbarung begünstigen. Arbeitsvertragliche Regelungen, die den Arbeitnehmer benachteiligen, sind unwirksam.
Überschneiden sich hingegen Regelungen der Betriebsvereinbarung mit denen des Tarifvertrages, dann hat der Tarifvertrag Vorrang. Sind in der Betriebsvereinbarung Arbeitsbedingungen geregelt, die auch im Tarifvertrag stehen, gelten auch hier die Regelungen des Tarifvertrages.
Gültigkeitsdauer der Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung gilt solange, bis sie entweder durch eine neue Betriebsvereinbarung ersetzt wird, gekündigt wird, bei zeitlicher Befristung ausläuft oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird. Die reguläre Kündigungsfrist für eine Betriebsvereinbarung beträgt drei Monate. Allerdings können auch andere Fristen beschlossen werden.