Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags relativ frei, deshalb kann Dein erster Arbeitsvertrag zweiseitig sein, aber auch 20 Seiten und mehr umfassen. Alle Regelungen müssen jedoch mit dem Arbeitsrecht vereinbar sein. Für jeden Arbeitsvertrag gilt, dass der Arbeitgeber – gemäß Nachweisgesetz (NachwG), Paragraph 2, Absatz 1– bestimmte Punkte schriftlich fixieren muss. Diese Regelung ist für alle Arbeitnehmer gültig, die länger als einen Monat in dem gleichen Betrieb arbeiten. Sowohl ein befristeter, als auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag unterliegen diesem Gesetz.
Rechtmäßige Arbeitsverträge müssen gemäß NachwG auf jeden Fall folgende Punkte enthalten:
Tarifverträge oder Gesetze – wie das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das unter anderem die Besoldung und Eintrittsvoraussetzungen für Soldaten regelt – können diese Punkte in Ausnahmefällen teilweise ersetzen. Ähnliches gilt für den Tarifvertrag des öffentlichen Diensts (TVöD).
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, auch wenn das die Ausnahme ist. Spätestens nach einem Monat muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch eine schriftliche Ausfertigung zustellen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag ausdrucken und unterschreiben, erst dann wird er gültig. Eine Email reicht dabei nicht aus.
Neben den genannten Pflichtabschnitten des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber noch weitere Punkte aufnehmen – wie etwa die Dauer einer Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, oder die Anwendbarkeit von Tarifverträgen. Der Arbeitgeber schützt sich und seine Firma außerdem häufig durch das sogenannte Wettbewerbsverbot oder die Schweigepflicht, die beispielsweise verbieten können, Forschungsergebnisse oder andere Interna an Dritte weiterzugeben. Auch weitere Punkte von innerbetrieblicher Relevanz wie Prämien, Bedingungen zur Freistellung oder Arbeitsunfähigkeit sind häufig in einem Arbeitsvertrag reglementiert.
Ein Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einer Firma im Ausland unterliegt den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes. Verpflichtet der Arbeitgeber seinen Angestellten, eine Arbeit im Ausland aufzunehmen – beispielsweise in einem Tochterunternehmen – treten laut NachwG §2 Abs. 2 weitere Klauseln in Kraft: Sobald der Arbeitnehmer länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik arbeitet, muss der Arbeitsvertrag die Dauer des Aufenthaltes und die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, festlegen. Versetzt eine Firma ihren Mitarbeiter beispielsweise nach Japan, kann sie den Lohn in Yen oder aber weiterhin in Euro auszahlen. Das ist daher wichtig, da dem Arbeitnehmer sonst durch schwankende Devisenkurse Verluste entstehen können.
Neben dem Gehalt gehören auch eventuelle Sonderzahlungen in den Arbeitsvertrag: Zahlt der Arbeitgeber ein Sonderentgelt, wie beispielsweise eine Wohnzulage oder Reisegeld für einen Heimflug pro Jahr, muss er auch diese Summe im Vertrag aufführen. Falls Du im Ausland arbeitest, solltest Du überprüfen, ob diese Bestandteile in Deinem Arbeitsvertrag aufgeführt sind.
Lies Dir Deinen Arbeitsvertrag sorgfältig durch, bevor Du ihn unterschreibst. Die Unternehmen können den Vertrag zwar frei gestalten, trotzdem sind Passagen nicht zulässig, die Dich zu sehr in Deiner Freiheit einschränken. Da die Vertragssprache nicht einfach ist, konsultiere bei langen und komplexen Vertragswerken einen Fachanwalt, um Dich nach allen Seiten abzusichern. Er prüft den Arbeitsvertrag auch auf rechtwidrige Klauseln. Es ist beispielsweise unzulässig, wenn Du einen Beruf ausübst, der einem Tarifvertrag folgt, aber außertarifliche Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben sind. Ein sogenannter „Knebelvertrag“ kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Konsequenzen, wie etwa Konventionalstrafen oder Bußgelder für den Arbeitgeber, nach sich ziehen, wenn er erkannt wird.
Die meisten großen Unternehmen haben eigene Rechtsabteilungen, die spezielle Arbeitsverträge ausarbeiten, die nur in Ausnahmefällen rechtswidrige Klauseln enthalten. Kleinere Firmen greifen häufiger auf Standard- Arbeitsverträge zurück, die sie ihre m Unternehmen jedoch oft anpassen. Doch auch hier gilt, dass rechtwidrige Klauseln eher selten vorkommen.
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