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Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.

Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.

Erstes Einkommen, aber ist das jetzt Lohn oder Gehalt? Und was ist da eigentlich der Unterschied? Und ist das überhaupt wichtig? Absolventa klärt dich über Lohn und Gehalt auf, damit du mitreden kannst – es geht ja schließlich um dein Einkommen.

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Kurzinfo: Arbeitsentgelt.

Das Arbeitsentgelt ist eine Gegenleistung für eine von Arbeitnehmenden aus unselbstständiger Arbeit erbrachte Arbeitsleistung. Diese Arbeitsleistung wird vom Arbeitgeber, zum Beispiel einem Unternehmen, in Form einer Bezahlung vergolten. Die Bezeichnung Entgelt hat dabei ihren Ursprung im Verb „entgelten“.

Im deutschen Sprachgebrauch sind für das Arbeitsentgelt viele Begriffe gebräuchlich wie:

  • Einkommen
  • Verdienst
  • Lohn
  • Gehalt

Übersicht über die Bedeutung der einzelnen Begriffe.

GRUNDBEGRIFFE ERKLÄRUNG
EINKOMMEN Sachliche oder monetäre Leistung für eine natürliche oder juristische Person
VERDIENST Sachliche oder monetäre Leistung für eine natürliche Person
LOHN Nach Stunden berechnete Bezahlung für geleistete Arbeit
GEHALT Regelmäßige monatliche Bezahlung von Beamt:innen* oder Angestellten
GEWINN/ÜBERSCHUSS Sachliche oder geldliche Leistung für eine juristische Person, zum Beispiel: Unternehmen
HONORAR Bezahlung für Angehörige der freien Berufe (z. B.: Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller) oder Vergütung für eine nebenberufliche Tätigkeit

Lohn, Gehalt und Verdienst bezeichnen damit immer ein Arbeitsentgelt und ein monetäres Einkommen eines Arbeitnehmers. Das heißt, deine Bezahlung, also Geld, welches dir für deine geleistete Arbeit von deinem Arbeitgeber auf dein Konto überwiesen wird. Wichtig ist dabei, allgemein zu wissen:

Lohn, Gehalt oder Verdienst werden immer als Brutto-Betrag angegeben.
Das Arbeitsentgelt ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sofern es für den Job keine gesetzliche Mindestlohnregelung gibt.
Alle Verdienste unterliegen der Einkommensteuer- sowie der Sozialversicherungspflicht. Während Angestellten die Sozialabgaben und Steuern direkt vom Verdienst abgezogen werden, müssen Selbstständige und Freiberufler ihre Sozialabgaben selbst abführen. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber anteilig die Sozialabgaben.
Alle Einkünfte, egal ob aus selbstständiger, nicht-selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Zinseinnahmen oder Sonstigem, müssen in der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte unterschieden. Allerdings findet diese Form der Unterscheidung in Tarifverträgen und in der Gesetzgebung heute kaum noch Anwendung.

Zwar werden Lohn und Gehalt umgangssprachlich nach der Art der Beschäftigung (Arbeiter oder Angestellte) differenziert, aber eigentlich unterscheiden sich die beiden Begriffe eher nach Art und Umfang der Arbeitsleistung.

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Gehaltsvergleich.

Möchtest du dein Gehalt mit dem anderer Berufe oder Berufsfelder vergleichen, geht das am besten mit dem Brutto-Jahresgehalt. Hier erhältst du einen Überblick über deine Gehaltsaussichten und bekommst Bewerbungstipps für dein jeweiliges Berufsfeld:

IT & Development.

Ingenieurwesen & Technik.

Finanz- & Versicherungswirtschaft.

Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung.

Management & Beratung.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Business Development 58.514 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Consulting 67.312 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Projektmanagement 45.455 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Vertrieb.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Kundenservice 41.614 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Sales 36.363 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Logistik, Verkehr & Transportwesen.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Einkauf & Beschaffung 45.329 Zu den Jobs Zu den Infos
Logistik 41.905 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Supply Chain Management 46.857 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verkehrswesen 57.157 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Naturwissenschaften.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Biologie 60.844 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mathematik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Chemie 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Physik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Forschung 31.150 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Gesundheit.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Medizin 55.791 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Pharma 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Psychologie 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Design, Gestaltung & Medien.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Grafikdesign 27.840 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mediengestaltung 24.000 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Weitere Berufsfelder.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Jura & Rechtswesen 56.268 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Bildung & Soziales 41.732 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Personalwesen 47.585 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verwaltung & Assistenz 32.868 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Unterschied von Lohn und Gehalt.

Gehalt: In der Regel wird das Arbeitsentgelt in Form des Monatsgehalts gezahlt. Es ist von der Anzahl der Arbeitstage im Monat unabhängig sowie von der tatsächlich erbrachten Leistung (sofern es keine Boni gibt). Das heißt, das Gehalt hat jeden Monat die gleiche Höhe. Auch in Monaten, in denen Arbeitnehmer Urlaub hatten oder in denen es Feiertage gab, erhalten sie das gleiche Gehalt wie in Monaten, in denen viel gearbeitet wurde. Häufig spricht man deswegen vom Grundgehalt.

Lohn: Der Lohn kann hingegen von der geleisteten Arbeit abhängen. Der Lohn wird berechnet, indem die jeweils erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt wird. Hier können ein Stundenlohn oder die produzierte Stückzahl als Basis für die Berechnung des Lohns dienen. Da die Höhe der Stunden durch Urlaub oder Feiertage im Monat schwankt, kann die Höhe des Lohns am Monatsende variieren. Auch wirkt sich die Auftragslage eines Unternehmens in vielen Fällen auf die Lohnhöhe aus. Liegen nur wenige Aufträge vor, werden Arbeiter teilweise freigestellt, was sich wieder an der Lohnhöhe bemerkbar macht. Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich gut, profitieren auch die Arbeitnehmenden von höheren Löhnen.

Entwicklung von Löhnen und Gehälter.

Die Löhne und Gehälter sind abhängig von der Wirtschaftsleistung eines Landes. In einer Statistik von Statista.de kann man gut erkennen, wie sich die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland in den Jahren 1992 bis 2015 entwickelt haben. Dabei geben die Prozentzahlen die Veränderung zum Vorjahr an. Man sieht, dass zum Beispiel durch die Finanzkrise 2009 die Gehälter und Löhne stark gefallen sind. Damit verändert sich auch jedes Jahr das Durchschnittgehalt in den einzelnen Berufen und Branchen.

Lohn und Gehalt im Tarifvertrag.

In Deutschland gelten derzeit ca. 70.000 verschiedene Tarifverträge, die Löhne und Gehälter regeln. In den Tarifverträgen wird die Höhe der Arbeitsentgelte in sogenannten Lohn- und Gehaltsgruppen festgehalten. Diese ordnen die einzelnen Tätigkeiten je nach Anspruch ein, um eine möglichst gerechte Entlohnung gleichwertiger Tätigkeiten zu gewährleisten. Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, dürfen die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden nicht niedriger als der tarifliche Mindestlohn ausfallen, den Gewerkschaften und Arbeitnehmende zusammen vereinbart haben.

Zusatzleistungen zum Lohn.

Neben dem Grundbetrag können im Arbeits- oder Tarifvertrag zusätzliche Sonderzahlungen vereinbart sein, z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Des Weiteren können es auch nicht-monetäre Sonderleistungen sein, wie beispielsweise Dienstwagen, Tankgutscheine, Zuschüsse für den ÖPNV, Smartphone auf Firmenkosten, Fortbildungen oder Rabatte für Mitarbeitende. Diese „geldwerten Vorteile“ können sowohl für Arbeitnehmende als auch für den Arbeitgeber deutliche steuerliche Vorteile mit sich bringen. Allerdings gelten hier Höchstsätze für steuerliche Freibeträge.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wenn man krank (bzw. arbeitsunfähig) geschrieben ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sechs Wochen den vollen Lohn weiterzuzahlen. Ist man länger krank geschrieben, zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto-Lohns.

Niedriglohn.

Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, das sich auf Höhe der Armutsgrenze befindet („Sozialhilfeniveau“). Durch den niedrigen Lohn ist dem Arbeitnehmenden trotz Vollerwerbstätigkeit keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet. Er liegt etwa bei 900 Euro, es gibt aber keinen allgemeinen Wert für den Niedriglohn, da er wegen der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten regional verschieden ist. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, Stand Oktober 2022 in Höhe von 12,00 Euro, wurde dieser Missstand behoben.

Bei einem Lohn von bis zu 520 Euro (ehemals 450 Euro) spricht man von einem sogenannten Minijob, der für Arbeitnehmende bis 2013 frei von Steuer- und Sozialabgaben war, wohingegen der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten muss. So muss ein Arbeitgeber noch mit ungefähr 30 Prozent höheren Kosten rechnen. Als Maßnahme gegen drohende Altersarmut zahlen seit 2013 auch Minijobbende in die Rentenkasse ein. Man kann sich aber auch ohne Angabe von Gründen davon befreien lassen, sodass man weiterhin den vollen Betrag ausgezahlt bekommt.

Für viele Menschen eignet sich der Minijob, um etwas dazuzuverdienen. Vor allem für Erziehende, Schüler_innen, Studierende und Rentner_innen ist ein Minijob als Nebenjob geeignet, um mehr Geld zur Verfügung zu haben.

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