Alles Wissenswerte zum Thema Arbeitsrecht im Karriere-Guide
Geschrieben am 06.05.2010 von Michael KerzelDer ABSOLVENTA Karriere-Guide klärt Dich in der Themenwelt Arbeitsrecht über alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf und zeigt Dir, was Du bei einem Arbeitsvertrag alles beachten solltest.
Gesetzliche Regelungen für den Arbeitsvertrag
Das Arbeitsrecht bildet die rechtliche Basis, auf der ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Das heißt, dass es für einen Arbeitsvertrag bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt. So legt der Gesetzgeber unter anderem Richtlinien für den Kündigungsschutz oder auch den Mindest-Urlaubsanspruch fest.
In einem Arbeitsvertrag muss schriftlich die Art der Tätigkeit und die Dauer der Arbeitszeit festgehalten werden. Zudem müssen die Vertragsparteien die Höhe der Bezahlung regeln. Besonderheiten wie Bonuszahlungen oder die Länge der Probezeit werden ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart. In vielen Branchen gilt einer der bundesweit circa 67.000 Tarifverträge, die den Rahmen eines Vertrages abstecken.
Verschiedene Arbeitsverhältnisse
Berufseinsteiger haben verschiedene Möglichkeiten ihre Karriere zu starten. Ein Direkteinstieg mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bildet eher die Ausnahme. Häufig beginnen Karrieren von Absolventen mit einem befristeten Arbeitsvertrag, einer Trainee-Stelle oder sogar einem Praktikum.
Auch freie Mitarbeit kann eine Art der Beschäftigung darstellen. So ist es für viele Arbeitnehmer in der Werbebranche, im Journalismus oder im Bereich des Eventmanagements üblich, dass kein festes Arbeitsverhältnis besteht und auf Projektbasis angestellt und bezahlt wird.
Anrecht auf ein Arbeitszeugnis
Ein Arbeitnehmer hat jederzeit ein Anrecht darauf, dass seine Leistung in einem Arbeitszeugnis festgehalten und bewertet wird. Dabei ist es unerheblich, was für eine Art des Arbeitsverhältnisses vorlag und wie lange es angehalten hat. Selbst Praktikanten haben ein Anrecht auf ein Zeugnis. Im Gesetz ist sogar das Recht verankert, das jeder Arbeitnehmer auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis beantragen kann. Dabei sollte Dir jedoch bewusst sein, dass Dein Arbeitgeber diesen Antrag als Zeichen werten könnte, dass Du Dich anderweitig bewerben möchtest.
Ein Arbeitszeugnis muss immer ordentlich und wahrheitsgemäß sein und in schriftlicher Form angefertigt werden. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer und dessen Leistungen wohlgesonnen zu bewerten. Gerade für Praktikanten ist es wichtig, unmittelbar nach dem Praktikum ein Zeugnis anzufordern, da es eine Verjährungsfrist gibt.
Viele weitere und detailliertere Informationen zum Arbeitsrecht erhältst Du in der Themenwelt Arbeitsrecht im ABSOLVENTA-Karriereguide
Geschrieben in: Arbeitsrecht
















