Arbeitsrecht (11): Regelungen zum Nebenjob
Geschrieben am 26.07.2010 von Michael KerzelStudenten halten sich mit ihm über Wasser und finanzieren ihr Studium durch ihn. In Zeiten der Kurzarbeit überlegen auch immer mehr Arbeiter und Angestellte, sich einen zu suchen. Auch Geringverdiener und Arbeitslose bessern mit ihm ihre Haushaltkasse auf: dem Nebenjob. Doch welche gesetzlichen Regeln bestehen im Arbeitsrecht für den Nebenjob? Der ABSOLVENTA-Karriere-Blog klärt die wichtigsten Fragen.
- Arbeitsrecht
Recht auf freie Berufswahl
Grundsätzlich hat jeder das Recht auf die Wahl seines Arbeitsplatzes und seines Berufs. Das ist im Grundgesetz in Artikel 12 verankert. Das heißt, dass Du Dir einen Nebenjob frei auswählen und diesen ausüben kannst. Häufig sind im Arbeitsvertrag genauere Regeln festgelegt. Auch ein Blick in den Tarifvertrag, falls für Deinen Beruf/Deine Branche einer existiert, kann Fragen klären. Selbst wenn in Deinem Arbeitsvertrag keine Klauseln zu einem Nebenjob stehen, kann Dir Dein Chef einen solchen trotzdem untersagen. Er braucht dafür jedoch einen triftigen Grund.
Auch grundsätzliche gesetzliche Regelungen verhindern, dass Du unbegrenzt Nebenjobs ausüben kannst. So muss gewährleistet sein, dass Du zwischen den Arbeitstagen mindestens elf Stunden Pause hast. Das heißt, dass Du nicht nachts Taxi fahren und morgens in einem Büro arbeiten darfst. Dazu gibt es eine maximale Arbeitsdauer von 48 Stunden pro Woche.
Nebenjob darf Hauptjob nicht beeinträchtigen
Ein Grund, der einen Nebenjob unmöglich macht, ist ein Konkurrenzfall. Das heißt, dass Du in Deinem Nebenjob nicht für einen Konkurrenten Deines Hauptarbeitgebers arbeiten darfst. Genauso klar ist, dass sich die Arbeitszeiten der beiden (oder auch noch mehr) Jobs nicht überschneiden dürfen. Der Hauptjob hat Vorrang.
Der Arbeitgeber des Hauptjobs kann einen Nebenjob auch ablehnen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Dieses liegt vor, wenn Du Deinen Hauptjob nicht mehr vollständig erfüllen kannst. Er darf durch den Nebenjob nicht behindert werden. Wenn Du beispielsweise in einer Bank arbeitest und dort seriös aussehen musst, ist ein Nebenjob als Ultimate Fighter unzulässig, wenn du regelmäßig mit Platzwunden und anderen Verletzungen im Gesicht zur Arbeit erscheinst. Auch ein Job als Nachtportier kann von Deinem Chef verboten werden, wenn du morgens ständig übermüdest erscheinst. Grundsätzlich solltest Du es mit Deinem Chef absprechen, wenn Du einen Nebenjob annimmst.
Nebenjob im Krankheitsfall
Wenn Du krankgeschrieben bist und Deinen Hauptjob nicht ausüben kannst, solltest Du auch Deinen Nebenjob ruhen lassen. Eine Krankschreibung gilt berufsübergreifend. Es gibt jedoch die Ausnahme, dass Du Deinen Nebenjob ausüben kannst, wenn er den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Wenn Du dir das Bein gebrochen hast und deswegen nicht als Fitnesstrainer arbeiten kannst, ist es trotzdem legitim am Computer sitzend, Artikel für ein Sportmagazin zu schreiben.
Wann lohnt sich ein Nebenjob?
Ein Student darf im Jahr 7664 Euro hinzuverdienen, ohne dass es Sozialabgaben zahlen muss, ein Arbeitsloser 165 Euro. Für einen normalen Angestellten ist ein 400 Euro Minijob neben seiner normalen Tätigkeit abgabenfrei. Er muss jedoch darauf achten, dass sein Nebenverdienst voll auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Ausnahme: Der Nebenjob hat schon bestanden, bevor das Kurzarbeitergeld im Hauptjob eingeführt wurde.
Studenten müssen auch darauf achten, dass sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, da sonst angenommen werden kann, dass sie mehr arbeiten als studieren. In diesem Fall kann ein Student seinen Studentenstatus verlieren. Ein arbeitsloser Nebenjobber auf 400€-Basis zahlt zwar keine Arbeitslosenversicherung, ist von den anderen Sozialabgaben wie Pflege- oder Rentenbeitrag nicht befreit.
Weitere Infomrationen rund um das Arbeitsrecht erhälst Du in der Themewelt Arbeitsrecht im Karriere-Guide der Jobbörse ABSOLVENTA
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