Arbeitsrecht (10): Arbeitszeugnis - gängige Formulierungen und versteckte Hinweise
Geschrieben am 03.04.2010 von Anna-Kathrin FurthFormulierungs-Kauderwelsch in Deinem Arbeitszeugnis? Nicht selten sind Lob und Kritik des Arbeitgebers nicht sofort zu erkennen. Auch aus diesem Grund spricht man von dem „Code Arbeitszeugnis“, wenn es um die Zeugnissprache und deren Formulierungen geht.
- Arbeitsrecht
Was nett klingt, ist allerdings nicht immer nett gemeint. Die Arbeitgeber werden durch die Wohlwollenspflicht und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beurteilung bei Arbeitszeugnissen gebunden. Diese Pflichten beinhalten, keine offene Kritik zu äußern. Daher gibt es eine relativ einheitliche Regelung, welche die Formulierungen für ein Arbeitszeugnis oder Praktikumszeugnis bestimmt. Das macht die Arbeitszeugnisse miteinander vergleichbar. So erfährt der potentielle neue Arbeitgeber die wichtigen Informationen über Leistungsbereiche und Leistungen, Fachkenntnisse, Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Ergebnisse und dem Sozialverhalten.
Formulierungen im Arbeitszeugnis und Leistungsbewertung
Neben der ausführlichen Darlegung der Aufgabengebiete, lassen sich „sehr gute“ Leistungen in Deinem Arbeitszeugnis leicht in der Zeugnissprache, wie etwa durch : „erledigte die ihm/ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“. Wichtig hierbei sind Formulierungen wie „stets“, „herausragend“, „Erwartungen übertroffen“ oder ähnliches. Superlative stehen auch im Arbeitszeugnis für Bestnoten.
Das Fehlen von „stets“ vor dem Wort „Zufriedenheit“ verweist hingehen darauf, dass der Arbeitnehmer nicht immer erstklassige Arbeit abgeliefert hat.
Im Allgemeinen gelten folgende Leistungsbeurteilungen:
• „stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“ – sehr gut
• „stets zur vollen Zufriedenheit“ - gut
• „stets zur Zufriedenheit“ - befriedigend
• „zur Zufriedenheit“ - ausreichend
• „stets bemüht zur Zufriedenheit“ – mangelhaft bis ungenügend
Zeugnissprache für Fachkenntnisse
Ähnlich sieht es auch bei der Beurteilung von Fachkenntnissen oder sozialer Kompetenz aus. Heißt es in Deinem Zeugnis „hervorragende Fachkenntnisse auch in Randbereichen“, steht dies in der Zeugnissprache für ein „sehr gut“. Ein „hervorragende Kenntnisse in Teilbereichen“, macht jedoch Lücken in Deiner fachlichen Kompetenz sichtbar. Auch hier gibt es also Abstufungen, die leicht zu durchschauen sind, sofern man sie kennt.
Was bei den Fachkenntnissen geht, geht auch bei sozialer Kompetenz: „Das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei/vorbildlich“ ist die beste Wertung. Werden die Vorgesetzten allerdings einfach ausgelassen, lässt das den geübten Personaler darauf schließen, dass es Probleme mit der Chefetage gab. Entsprechendes gilt für die Kunden, sofern es weggelassen wird.
Geheimcode Arbeitszeugnis
Der Geheimcode Arbeitszeugnis offenbart sich aber erst richtig in der Formulierung von Informationen, die nicht unbedingt in ein Arbeitszeugnis gehören. „Ihre Geselligkeit bereicherte stets unseren Arbeitsalltag“ klingt zwar nett, spricht aber inhaltlich von einem Alkoholproblem. Alkoholprobleme, Krankheiten oder auch Zugehörigkeiten zu Parteien dürfen in einem Arbeitszeugnis keinesfalls thematisiert werden.
Unzulässige Geheimcode-Formulierungen in der Zeugnissprache
Ähnliche Geheimcode-Formulierungen im Arbeitszeugnis, wo eine Änderung erfolgen muss, sind auch:
„Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen zeigte er für die Bedürfnisse der Belegschaft“. Es ist ein Hinweis auf die Homosexualität des Mitarbeiters, was laut AGG ebenfalls verboten ist. Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zum Betriebsrat, wie: „Er zeigte Engagement für die Interessen der Arbeitnehmer.“. Dieser oder ähnliche Wortlaute bezüglich des Betriebsrates sind laut Urteil des Arbeitsgerichtes Kassel unzulässig.
Weiteres Beispiel: Eine Krankenschwester war wegen ihres Arbeitszeugnisses vor Gericht gezogen, in dem folgende Formulierung zu finden war: „Sie war tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten“. Diese Passage musste gestrichen werden, weil sie die Klägerin indirekt als starrsinnig und uneinsichtig darstellte.
Arbeitgeber und Arbeitszeugnisse
Arbeitgeber nutzen gerne Textbausteine oder andere Arten von Software um zweideutigen Formulierungen oder unbeabsichtigten Geheimcodes vorzubeugen. Damit ist die „Notenskala“ innerhalb der Arbeitszeugnis-Formulierungen umso leichter zu erfassen.
Hört sich Dein Zeugnis für Dich negativ an, dann überprüfe die Formulierungen. Falls Du Passagen nicht verstehst oder diese nicht mit der gängigen Zeugnissprache konform gehen, dann bitte Deine Firma das Arbeitszeugnis noch einmal zu überarbeiten.
In unserem Karriere-Guide findest Du weitere Informationen zum Arbeitsrecht.
Geschrieben in: Arbeitsrecht
















