Arbeitsrecht (7): Arbeitnehmerdatenschutz
Geschrieben am 14.09.2009 von Christine SchmidtSpätestens seit Bekanntwerden der Datenschutzskandale in Supermarkketten und anderen großen Unternehmen werden die Rufe nach einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder lauter. Zwar traten zum 01. September 2009 einige Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, aber der Arbeitnehmerdatenschutz war dabei nur ein Aspekt unter vielen. Der ABSOLVENTA Karriereblog informiert über die wichtigsten Punkte und neuesten Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerdatenschutz.

- Arbeitsrecht
Arbeitnehmerdatenschutz bisher in mehreren Gesetzen geregelt
Seit den 1970er Jahren gibt es Bestrebungen, ein eigenständiges, einheitliches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einzuführen. Doch der Arbeitnehmerdatenschutz wird bisher immer noch durch verschiedene Gesetze (z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz etc.) oder individuelle Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt. Die dadurch entstehenden Gesetzeslücken fördern den Missbrauch von Arbeitnehmerdaten und führen dazu, dass bei konkreten Missbrauchsfällen verstärkt auf gefällte Gerichtsurteile als Rechtsgrundlage zurückgegriffen wird als auf gesetzliche Regelungen. Arbeitgeberverbände und Datenschützer kritisieren, dass die bisherigen Abschnitte in den Gesetzen die komplexen Abläufe der Arbeitswelt nicht ausreichend berücksichtigen.
Nach Missbrauchsfällen: Neuregelungen ab 01.September 2009
Aufgrund der jüngsten Missbrauchsfälle wird seit diesem Jahr wieder am Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gearbeitet. Zum 01. September 2009 trat § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, um zu einer schnellen Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes zu kommen. Dieser regelt nun die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor und während eines Arbeitsverhältnisses.
Ein Arbeitgeber darf demnach personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, wenn dies für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters sowie die Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses notwendig ist. Dieser Paragraph ist jedoch kein adäquater Ersatz für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, sondern stellt lediglich eine Zusammenfassung der bisherigen Gerichtsurteile dar.
Der neue Gesetzentwurf
Vor der Bundestagswahl Ende September wird ein neues Gesetz allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht. Trotzdem wurde der Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz jetzt vorgestellt. Folgende Bereiche werden abgedeckt: die Datenerhebungen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, die Rechte der Beschäftigten, die Einstellung von Datenschutzbeauftragten, Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte und die Interessenvertretungen.
Unter anderem soll das Gesetz das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch, die Erstellung von medizinischen und psychologischen Gutachten, die Überwachung von Mitarbeitern, die private Nutzung von Email, Telefon und Fax sowie die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern regeln und dem Missbrauch Grenzen setzen.
Arbeitnehmerdatenschutz im Ausland wesentlich flexibler
Andere Länder gehen mit den Arbeitnehmerdaten weitaus weniger zimperlich um. In den USA und Großbritannien sind psychologische Tests ein durchaus gängiges Instrument bei der Personalauswahl. Etwa dreiviertel der Firmen nutzen Persönlichkeitstests für die Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter. In Dänemark ist es ähnlich. Hier dürfen Arbeitgeber sogar direkt nach den finanziellen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter und auch nach bestehenden Schwangerschaften fragen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs kannst Du nochmal ausführlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachlesen.
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