Arbeitsrecht (8): Praktikumszeugnis
Geschrieben am 30.09.2009 von Anna-Kathrin Furth
Was bleibt vom Praktikum übrig? Neue Kenntnisse, Kontakte, Erfahrungen und natürlich das Praktikumszeugnis. In der deutschen „Schein“-Gesellschaft ist es sehr wichtig, seine praktischen Erfahrungen und seine Leistungen bei späteren Bewerbungen auch mit einem offiziellen Dokument nachweisen zu können. Wir verraten Dir, worauf Du bei Deinem Praktikumszeugnis achten solltest.
















